verspätete Abgabe der Steuererklärung

Hallo.

Herr K. hat nach einer beantragten Fristverlängerung versäumt, seinen Steuererklärung rechtzeitig aubzugeben und hat nun als Resultat eine Festsetzung vom Finanzamt bekommen. Die vom Ihm vorbereitete Steuererklärung sah aber positiver aus, da das Finanzamt einige Sachen nicht berücksichtigt hat.
Kann er nun seine Erklärung trotzdem noch einreichen und wie ist die Vorgehensweise (Einspruch gegen Bescheid oder so).

Vielen Dank für Eure Antworten

René

Kann er nun seine Erklärung trotzdem noch einreichen

Er muss sogar

und wie
ist die Vorgehensweise (Einspruch gegen Bescheid oder so).

Einspruch braucht er nicht einlegen, die Einreichung der ESt-Erklärung gilt als Einspruch. Er muss dies aber innerhalb der Einspruchsfrist machen.

Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Alles klar - und wie ist das dann mit der Zahlung des im Bescheid ausgerechneten Betrages?
Ich glaub doch nicht dass die Herren und Damen vom Finanzamt so schnell sind mit Ihrer Neuerstellung des Bescheides?

Vielen Dank nochmal für die Antwort

René

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung-man müsste Aussetzung der Vollziehung beantragen. Inwieweit diese gewährt wird kann man von hier aus nicht entscheiden!