Eine Spedition hat unsere Maschine zur einer Messe gefahren und sollte sie dort auch wieder nach 4 Tagen abholen. Jedoch informierte man uns, dass der LKW aufgrund der schlechten Wetterverhältnisse die Maschine erst nachmittags abholen könnte. Da die Maschine von direkt von einem Messestand abgeholt werden sollte und nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch auf dem Stand bewacht stehen konnte, mussten wir die Messespedition beauftragen, die die Maschine dann innerhalb von 20 min abgeholt und am nächsten Tag zum Endkunden transportier hat. Es entstanden uns Mehrkosten von über 300 Euro (für Zwischenlagern, zusätzlicher Gabelstabler etc.) Kann die andere Spedition dafür haftbar gemacht werden, bzw. kann ich das von der Rechnung für die Hinfahrt abziehen?
Hallo,
das ist eine so nur schwer zu beantwortende Frage. Ob die Spedition haften muss, richtet sich in erster Linie danach, wie der Auftrag genau lautete und ob für diesen Auftrag die Standard-Fristen (AGB, KVO, etc) außer Kraft gesetzt wurden / werden konnten.
Danach ist natürlich die Frage zu betrachten, wir die Straßenverhältnisse „wirklich“ waren (fuhren z.B. Schulbusse?) und ob es für den Fuhrunternehmer nicht eine „unbillige Härte“ bedeutet hätte, z. B. sein Fahrzeug schon 4-5 Stunden früher los zu schicken.
Und als drittes sollte man überlegen, ob es nicht günstiger gewesen wäre, einen Wachmann für 50 Euro (oder so) dahin zu setzen, als die ganze 300-Euro-Aktion zu veranstalten (Da hat sicherlich der Messe-Spedi gut zugeredet ? 
Also, zusammen fassend: Nein, ohne nähere Einzelheiten des Falles zu kennen, glaube ich zu 90% nicht, dass Ihr Spediteur für diese Mehrkosten haftbar ist. Ich würde versuchen, ein Gespräch / Telefonat zu führen und vielleicht eine Kulanzlösung zu erreichen.
Hoffe, damit dennoch ein Wenig geholfen zu haben.
LG MKo
Hallo, da muß ich Ihnen sagen, das es keine Möglichkeit gibt, den ersten Spediteur zur Rechenschaft zu ziehen, da es höhere Gewalt ( Wetterverhältnisse )war, die zu dieser Verspätung führte.
mfg Andy Stolle