verspätete Abrechnung WG Verwaltung

Mal eine grundsätzliche Frage:

Bei vermieteten Wohnraum gibt es eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung zum 31.5.bzw. mit Steuerberater 30.9.
Bei Terminüberziehung droht schon mal eine saftige Strafe.

Wohnungsverwaltungen stellen die Jahresabrechnung manchmal erst weit in der 2.Jahreshälfte - jenseits aller vom Finanzamt vorgegebenen Termine.

Wenn im Verwaltervertrag diese Terminfrage nicht festgelegt ist, gibt es trotzdem eine Haftung der Verwaltung für rechtzeitige Bereitstellung der steuerlich relevanten Daten, vielleicht aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung?

Gibt es hierzu Urteile?

Gruß n.

Hallo,

Wenn im Verwaltervertrag diese Terminfrage nicht festgelegt
ist, gibt es trotzdem eine Haftung der Verwaltung für
rechtzeitige Bereitstellung der steuerlich relevanten Daten,
vielleicht aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung?

Ich denke, nein. Die Steuererklärung umfasst nur die im jeweiligen Jahr geflossenen Einnahmen und Ausgaben. Jahresabrechnungen, die im Folgejahr bezahlt werden, werden entsprechend im betreffenden Jahr in der Steuererklärung berücksichtigt.

Gibt es hierzu Urteile?

Ich wüßte nicht.

Gruß
Der Franke

Hallo,

Wenn im Verwaltervertrag diese Terminfrage nicht festgelegt
ist, gibt es trotzdem eine Haftung der Verwaltung für
rechtzeitige Bereitstellung der steuerlich relevanten Daten,
vielleicht aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung?

Ich denke, nein. Die Steuererklärung umfasst nur die im
jeweiligen Jahr geflossenen Einnahmen und Ausgaben.
Jahresabrechnungen, die im Folgejahr bezahlt werden, werden
entsprechend im betreffenden Jahr in der Steuererklärung
berücksichtigt.

Mein Finanzamt hat noch nie die Abrechnung des Steuerjahres nicht anerkannt, obwohl die Abrechnung erst im Folgejahr erstellt wurde. Meines Wissens ist dies nur bei Bilanzierungen wirklich so wie du geschrieben hast. Im privaten Bereich … aber ich bin kein Steuerberater und kein Finanzbeamter.

Gibt es hierzu Urteile?

Ich wüßte nicht.

Und Urteile kenne ich auch nicht

Gruß
Der Franke

vnA

Hallo
herzlichen Dank für Eure Antworten…Vielleicht ist das Problem nicht klar geworden.

Bis zum 30.9.2008 muss ich meine Steuererklärung für 2007 abgeben!
Darin müssen MietEinnahmen und Ausgaben für 2007 aufgeführt sein.

Die Verwaltung legt aber erst am 1.11.2008 die Abrechnung für die Eigentumswohnung für das Geschäftsjahr 2007 vor.

Seht ihr das Problem?
Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Bis zum 30.9.2008 muss ich meine Steuererklärung für 2007
abgeben!
Darin müssen MietEinnahmen und Ausgaben für 2007 aufgeführt
sein.
Die Verwaltung legt aber erst am 1.11.2008 die Abrechnung für
die Eigentumswohnung für das Geschäftsjahr 2007 vor.

gut, ist eine andere Situation.
Was ich nicht habe, kann ich nicht vorlegen. Ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen und fragen was ich tun soll.

Seht ihr das Problem?

Ja, aber eine Lösung habe ich auch nicht.

Gruß n.

vnA

Hallo nochmal,

Vielleicht ist das
Problem nicht klar geworden.
Bis zum 30.9.2008 muss ich meine Steuererklärung für 2007
abgeben!
Darin müssen MietEinnahmen und Ausgaben für 2007 aufgeführt
sein.

Du gibst die Einnahmen und Ausgaben an, die dir für das Jahr vorliegen (z.B. über Kontoauszüge oder Rechnungen).

Die Verwaltung legt aber erst am 1.11.2008 die Abrechnung für
die Eigentumswohnung für das Geschäftsjahr 2007 vor.

Diese gibst du als „Korrektur“ in der Erklärung im Jahr 2008 an.

Seht ihr das Problem?

Eigentlich nicht. Es ist alles rechtens.

Gruß
Der Franke

Hallo nochmal,

Moin,

Du gibst die Einnahmen und Ausgaben an, die dir für das Jahr
vorliegen (z.B. über Kontoauszüge oder Rechnungen).

Noch folgende Anmerkung: Natürlich nur ansetzbare Ausgaben abziehen. Instandhaltungs- und sonstige Rücklagen gehören nicht dazu. Erst bei Aktivierung d.h. wenn sie ausgegeben werden, sind sie absetzbar.

Gruß

auch

Der Franke

vnA