Verspätete Arbeitsuchendmeldung nach Elternzeit

Hallo!!
Meine Frau hat sich wieder Arbeitsuchend gemeldet,das aber wohl drei Tage zu spät.
Sie war vor der Elternzeit schon Arbeitssuchend und hat ALG 1 bezogen.
Beim Arbeitsamt sagte man ihr jetzt,das sie sich zu spät gemeldet hat und deswegen eine Sperrfrist bekommt.
Ist diese Sperre nun rechtens?
Muss Sie sich mit der gleichen 3 Monatsfrist melden,wie alle anderen auch??

Hallo,
damit kenne ich mich leider nicht aus und kann leider nicht weiterhelfen.

VG Schneemaus