Verspätete Betriebskostenabrechnung

Hallo, Könnt ihr mir sagen wie die theoretische Rechtslage in dem folgenden Fall wäre?

  1. Ein Vermieter schickt eine Betriebskosten Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 im November 2006 an den inzwischen ausgezogenen Ex-Mieter (er hat z.B. bis Mitte 07 dort gewohnt), diese kommt dort jedoch nicht an. Im Januar 2008 zieht der Vermieter den Betrag nun vom Konto des Ex-Mieters ab. Dieser wiederspricht dem, da er nie eine Rechnung erhalten hat. Der Vermieter versendet die Abrechnung erneut.

-> Ist die Abrechnung verjährt oder nicht?( Normalerweise ja nach 12 Monaten). Liegt das Risiko für den Versand beim Vermieter? Hätte der Vermieter sich vergewissern müssen ob die Abrechnung angekommen ist? Wie sähe die konkrete Rechtslage aus?
Dies ist besonders unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, wenn die Nachzahlung überraschend kahm, der Mieter also bisher immer Betriebskostenvorrauszahlungen zurück bekahm und dieses Mal aber eine recht hohe Nachzahlung gefordert wurde.

  1. Nebenfrage: Erlischt eine Einzugsermächtigung nicht automatisch mit der Kündigung des Mietvertrages, wenn nichts gegenteiliges vereinbart ist?

Vielen Dank für Eure Antwort im Vorraus.

Wenn jetzt der fiktive Mieter diesen Fall schildert, fragt man sich, woher weiß er, dass die Abrechnung im November verschickt wurde?

Fragt ein fiktiver Vermieter ist die Sache klar.

Der VM hat zu beweisen, dass die Abrechnung raus ist, hat der Mieter diese nicht erhalten (?) steht Aussage gegen Aussage und wird vermutlich bei einer Klage pro Mieter entschieden, auch wenn dieser die Unwahrheit sagt, was ja nicht zu beweisen ist.

Eine Einzugsermächtigung erlischt nicht automatisch, die muss man schon löschen bzw. widerrufen.

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Woher der Mieter das weiß?: Weil der Vermieter nach Wiederuf der Abbuchung und Kontaktaufnahme des Mieters dem Mieter mitgeteilt haben, dass er eine Abrechnung angeblich im November versand hat.

Um Mißverständnisse zu vermeiden:

der Vermieter bekommt also keinen Aufschub für die Zustellung der Abrechnung, auch wenn er die Nichtzustellung nach eigenen Angaben nicht zu verantworten hat? (wenn laut Vermieter die Abrechnungen automatisch erstellt werden, ein die Sendung also angeblich nur bei der Zustellung verloren gegangen seien könne.)?

Nicht das sich der eh wahrscheinlich eh schon sehr verdutzte Vermieter noch auf weitere unaussichtsreiche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter einläßt, wenn keine Aussicht auf Erfolg bestünde…

Bitte also um einen nochmaligen Ratschlag, vielen Dank!

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Hallo

wenn denn dann keine Abrechnung eingetroffen ist (was ja sehr selten geschieht, dass mal Post „verloren“ geht) sollte man Einspruch einlegen, wenn noch möglich, den eingezogenen Betrag vom Konto des VM zurückholen.

Dann müsste der VM klagen und die Gerichte entscheiden dann in der Regel immer für den Empfänger, weil der Absender nicht 100%-ig nachweisen kann, dass er die Abrechnung versandt hat. Dazu gibt es auch verschiedene Urteile, sollte man mal googeln.

Der Mieter hätte also gute Karten.