Vermieter wirft am 10.1.13 die Betriebskostenabrechnung für 2011 ein.Diese Abrechnung trägt aber das datum vom 30.12.12.
Vermieter hat die Betriebskostenabrechnung ohne Poststempel und dergleichen eingeworfen.Wer ist in der Beweispflicht ? Vermieter muß nachweisen dass er sie am 30.12.12 eingeworfen hat oder Mieter dass er sie erst am 10.1.13 hatte.
MFG
Frank