verspätete Betriebskostenabrechnung

Vermieter wirft am 10.1.13 die Betriebskostenabrechnung für 2011 ein.Diese Abrechnung trägt aber das datum vom 30.12.12.
Vermieter hat die Betriebskostenabrechnung ohne Poststempel und dergleichen eingeworfen.Wer ist in der Beweispflicht ? Vermieter muß nachweisen dass er sie am 30.12.12 eingeworfen hat oder Mieter dass er sie erst am 10.1.13 hatte.

MFG
Frank

Hallo!

Nachweisen muss es immer der,der etwas haben will und dessen Forderung an Termine gebunden ist. Vermieter also.

MfG
duck313