Guten Morgen, Experten,
ein Mieter ist vor 3 Monaten aus seiner Wohnung ausgezogen und hat der Vermieterin seine neue Adresse mitgeteilt. Nun erreichte ihn am 4.1.2006 die Betriebskostenabrechnung für 2004. Diese trägt den Poststempel vom 30.12.2005, konnte aber erst durch den Postnachsendeantrag zugestellt werden, da sie an die alte Adresse geschickt wurde.
Frage: Ist die Abrechnung sowieso zu spät, da sie erst 3 Werktage nach Absendung als zugestellt gilt, ist sie durch die falsche Adresse zu spät oder gilt sie als rechtzeitig?
Entschuldigt den unglücklichen Ausdruck, ist noch früh…
Guten Morgen,
Frage: Ist die Abrechnung sowieso zu spät, da sie erst 3
Werktage nach Absendung als zugestellt gilt, ist sie durch die
falsche Adresse zu spät oder gilt sie als rechtzeitig?
Ich würde behaupten, dass die Zusendung korrekt ist, weil der Brief ja in 2005 noch abgesendet wurde. Der Vermieter kann ja beispielsweise auch nix dafür, wenn der Brief jetzt eine Woche in der Zustellung brauchen würde. Aber wie gesagt, ich bin mir da nicht zu 100% sicher.
Entschuldigt den unglücklichen Ausdruck, ist noch früh…
Den „unglücklichen“ Ausdruck hab ich noch nicht gefunden, werde mir aber nochmal Mühe geben 
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Jürgen
Hallo,
grundsätzlich ist die Abrechnung zum 31.12.2005 fällig gewesen. Etwas anderes ergibt sich jedoch bei Verzögerungen auf dem Postweg. Diese werden dem Vermieter nicht zugerechnet, da sie ausserhalb seines Einflussbereiches liegen. Die Verspätung gilt hier als unverschuldet. Abgesehen davon kann der Vermieter sich auch darauf berufen, dass er die Abrechnungen der Firmen nicht rechtzeitig erhalten hat oder ähnliches.
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Den „unglücklichen“ Ausdruck hab ich noch nicht gefunden,
werde mir aber nochmal Mühe geben 
Guten Morgen,
meinte auch die unglückliche Ausdrucksweise; war halt früh.
Vielen Dank auf jeden Fall.
Kristin