Hallo,
Frist
- zur Zahlung einer Rechnung
- aber auch um z. B. auf ein behördliches schreiben zu
reagieren etc.
das eine hat mit dem anderen genau gar nichts zu tun.
Bei beiden sind 8 Tage knapp. Bis vor einiger
Zeit war es nicht mal möglich, in so kurzer Zeit überhaupt
Geld zu überweisen.
Inzwischen ist es aber möglich. Also sind die 8 Tage auch als Frist völlig ausreichend. Lies z.B. mal /t/fristsetzung-bei-verzug/4086391
Anyway, wenn die Frist zu kurz war, beginnt automatisch eine angemessene Frist zu laufen. Und die Rechnung für den Anwalt kam ja hier erst nach einem Monat. Das ist auf jeden Fall weit mehr als angemessen.
Zweite Frage:
Nhemen wir an, Mieter hat Zahlung veranlasst, also
Überweisungsträger zur bank gebracht. nun überschneidet sich
das Ganze, der Vermieter beauftragt Anwalt. Muss dann Mieter
immer noch blechen? ich denke nein.
Wenn die Frist rum ist? Aber sicher doch. Ab Verzug sind die durch den Verzug entstandenen Kosten zu ersetzten. Und sie sind schließlich entstanden.
Gruß
loderunner (ianal)