verspätete Darlehensanweisung durch Kreditinstitut

Liebe/-r Experte/-in,
zu späte Kreditauszahlung durch Kreditinstitut

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind im Begriff eine Immobilie zu erwerben. Wir haben bei einer Bank zur Finanzierung entsprechend einen Kredit aufgenommen. Es wurde für den Kauf ein Fälligkeitsdatum für die Auszahlung der Kreditsumme notariell benannt. Eine Kreditwürdigkeit ist positiv durch die Bank geprüft. Zeitspanne zwischen Vertragsabschluß (Bank) und Auszahlungstermin 3 Monate. Wir haben entsprechend unserem Wissensstand alle benötigten (soweit uns bekannt) Unterlagen eingereicht, wir haben mehrfach telefonisch, per email, per Brief angefragt, ob noch Unterlagen fehlen, ob wir noch etwas beibringen müssen. Antwort jeweils, Unterlagen sind noch in der Prüfung, man würde sich melden. 7 Tage vor Fälligkeitsdatum fielen Unterlagen auf die fehlten, nicht lesbar gescannt oder als „nicht ausreichend“ benannt wurden. Daraufhin haben wir alle neu und nachgeforderten Unterlagen beigebracht (unter zum Teil erheblichem Aufwand!). Anträge waren auf Grund der „Fehlscannungen“ nicht bearbeitet worden. Erst 3 Tage vor Auszahlung fällt auf, das eingegangene Unterlagen nicht ausreichend waren. Durch mehrfache Intervention durch uns, kam es am Fälligkeitstag dann doch zur Anweisung der Zahlung durch das Kreditinstitut, diese sollte nach Aussage eine Überweisung sein, die innerhalb von Minuten auf dem Konto des Verkäufers erscheint. Die Zahlung erschien jedoch nicht mehr am Fälligkeitstag auf dem Verkäuferkonto.
Schlüsselübergabe findet nicht statt, organisierte Handwerker reisen unvermittelter Dinge wieder ab, Fahraufkommen von 3 Personen jeweils 1000 km. Möglicherweise Umzug am geplanten Termin nicht möglich, Kosten Umzugsunternehmen 5000 Euro. Arbeitszeitausfall von 2 Handwerkern 4 Tage. Mögliche Berechnung von Verzugszinsen.
Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten für mich als Kreditnehmer entstandene Mehrkosten gültig zu machen?

Hallo,

also es ist schon eine Frechheit, dass das Kreditinstitut diverse Unterlagen so spät nachfordert! Aber leider entsteht hieraus kaum eine Grundlage gegen das Kreditinstitut vorzugehen. (Die Bearbeitung einer Immobilienfinanzierung gehört eigentlich zu einem Standardablauf, der zwar eigentlich nicht 3 Monate dauern sollte, aber aufgrund von höherem Arbeitsaufkommen durchaus auch so lange dauern kann).
Dass eine Zahlung per Überweisung innerhalb von Minuten auf dem Konto des Empfängers ist, funktioniert nur, wenn das Konto des Zahlungsempfängers auch bei dem gleichen Kreditinstitut ist!
Um zu klären wer genau für die Mehrkosten verantwortlich ist, können Sie einen Nachforschungsauftrag zu der Überweisung (Kaufpreiszahlung) anfordern. Hieraus läßt sich dann klar belegen, wann das Geld wo war. Wenn sich der Geldtransfer innerhalb der festgelegten (hier gibt es Richtlinien wie lange eine Überweisung ‚unterwegs‘ sein darf) Zeiträume bewegt, wird es schwer der Bank ein Verschulden anzulasten.
Falls aber das Geld fristgerecht angekommen ist trifft den Verkäufer ein Verschulden, da die Schlüsselübergabe nicht wie vereinbart stattgefunden hat.
Auf jeden Fall würde ich mit dem Berater Ihres Kreditinstituts Kontakt aufnehmen und Ihren Ärger schildern. Da die Vertrauensbasis sehr gelitten hat, würde ich ebenfalls in Aussicht stellen alle übrigen Geschäftsbeziehungen zu diesem Institut abzubrechen. (Die Finanzierung müssen Sie wohl oder übel bis zum Ende der Zinsbindung durchhalten, da ansonsten Kosten auf Sie zu kommen). Vielleicht kommt man Ihnen dann ja entgegen.

Dieser Tipp kommt zwar zu spät, aber jedes Kreditinstitut bestätigt auch die Kaufpreiszahlung schriftlich, so dass der Verkäufer einen Belegt hat, um die Schlüsselübergabe durchzuführen. (Eigentlich sollte in so einen engen Zeitplan der Finanzierungsberater so etwas von sich aus anbieten!)

Hallo skubi, ich danke Dir zunächst herzlich für die Antwort. Ich habe noch zwei Fragen. Hätte das Kreditinstitut nicht hinweisen müssen, das die Zahlung durch eine Verzögerung in der Bearbeitung möglicherweise verspätet erfolgt, und wäre sie nicht eigentlich verpflichtet sicherzustellen, daß das Geld fristgerecht auf dem Konto des Verkäufers erscheint? Hätten wir als Kreditnehmer an irgendeiner Stelle mehr Einfluß nehmen können als ständiges Nachfragen nach fehlenden Papieren?

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen, dies kann wohl nur ein RA.

Die Arbeitsmethoden dieser Bank erscheinen mir nicht sehr vertrauenswürdig (onlinebank?).

Ich denke schon, dass Sie etwas geltend machen können, allerdings sind Sie in der Beweispflicht.

Was die Überweisung angeht - es gibt wirklich eine sogenannte Blitzüberweisung - allerdings muss diese am Vormittag (laut meines Wissenstandes bis 12:00 Uhr) getätigt werden, damit der Empfänger das Geld noch am selben Tag erhält.
Wenn Sie eine schriftliche Überweisungsbestätigung von Ihrer Bank haben, haben Sie den Beweis.

Ich würde auf jeden Fall, den ganzen Sachverhalt nochmal mit Ihrer Bank besprechen. Normalerweise wird der Schaden reguliert - wenn die Bank, die Überweisung bzw. die Verträge nicht richtig bearbeitet hat.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen - und wünsche Ihnen trotzdem viel Glück im neuem Heim.

Freundliche Grüße

Katrin

…ich danke herzlich, der Hinweis mit der Blitzüberweisung hat mir schon sehr geholfen

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,

eine direkte Verpflichtung seitens des Kreditinstituts existiert eigentlich nicht. Allerdings würde ich für die ‚Leistung‘, die dieses Kreditinstitut erbracht hat auch keine Bestnoten verteilen. Die Berater/ Sachbearbeiter des Kreditinstituts arbeiten jedes Jahr Massen an Kreditanträgen im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb ab, hier würde ich erwarten, dass mindestens ein Hinweis kommt, das die Zahlung eine gewisse Zeit ‚unterwegs‘ ist.
Für die Sicherstellung, dass die Kaufpreiszahlung fristgerecht beim Verkäufer ankommt, ist das Kreditinstitut eigentlich nicht. Moralisch ist der Berater aber in der Verantwortung darüber aufzuklären. Sicherlich kann hier ein findiger Anwalt eine Teilschuld auf die Bank abwälzen, das wird allerdings schwierig. (Eine moralische Verpflichtung vor Gericht durchzusetzen ist extrem schwer)
Die Bank wird sich dahinter ‚verstecken‘ dass eine frühere Zahlung der Kaufpreissumme zu erhöhten Kosten (ab dem Zeitpunkt der Überweisung fallen die Kreditzinsen an) führt und das dies nicht abgesprochen ist.
Leider muss ich sagen, dass dieser Fall ein gutes Beispiel für eine ‚Montagsberatung‘ ist: der Berater kommt nicht mit allen Infos rüber und die ahnungslosen Kunden ziehen den Kürzeren, ohne zu wissen wie sie hätten anders reagieren können! Leider zeigt sich erst in diesen Situationen, ob der Berater dieser Bank was taugt.
Auch wenn es nicht wirklich tröstlich ist, hätte sicherlich kein anderer Kreditnehmer (wenn er nicht banktechnisch sehr gut informiert ist) hier irgendetwas anders machen können.
Ich würde mich schriftlich bei der Bank beschweren und folgende Sachverhalte so sachlich wie möglich schildern (großes ‚Säbelgerassel‘ hilft wenig):

  • die Prüfung der eingereichten Unterlagen hat sehr lange gedauert
  • die Anforderung von ‚unleserlichen‘ Dokumenten war extrem spät (hier hätte die Bank viel früher erkennen können, dass etwas fehlt/undeutlich ist)
  • das absolute Vertrauen in die Kompetenz der Bank, da gar keine Immobilienerfahrung vorhanden ist, wurde enttäuscht
  • die Zahlung wurde erst auf drängen und zu kurzfristig veranlaßt
  • der Verkäufer hat den Vertrag nicht als fristgerecht erfüllt betrachtet und somit die Schlüsselübergabe verweigert
  • der ehebliche Ärger und Mehraufwand, der entstanden ist, weil Handwerker etc. abbestellt wurden.

Es wird sich sicher ein Mitarbeiter des Beschwerdemanagement melden, um den Fall persönlich zu erörtern. Auch hier würde ich sachlich die Enttäuschung und das verletzte Vertrauensverhältnis darstellen. In der Regel sollte sich hieraus ein Entgegenkommen ergeben.
Zum Schluß besteht ja immer noch die Möglichkeit diesen Fall einem Verbraucherschützer vorzustellen. Meistens reagieren Banken dann doch noch.