Verspätete Flüge

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Bei meinem letzten Flug wurden aus einmal umsteigen zweimal umsteigen. Jeder der drei Flüge hatte Verspätung, so daß ich über 3 Stunden an jedem Flughafen warten mußte.

Die gesamte Flugzeit von eigentlich 4 Stunden erweiterte sich so auf 16 Stunden. Und meinen Koffer habe ich erst 3 Tage später erhalten.

Den Mietwagen konnte ich für 1 Tag umsonst bezahlen. Zwei Tage konnte ich nicht reisen, da ich keine Kleidung hatte.

Ich habe gehört, daß aufgrund eines Gesetzes mir für die Verspätungen eine gewisse Entschädigung zusteht sowie auch für die verspätete Übergabe meines Koffers.

Stimmt dies und auf welche Gesetze oder auch europäischen Gesätze kann sich hier berufen werden?

Vielen Dank und viele Grüße
Tatjana

Huhu Tatjana,

ich nehme mal an dass es sich bei Deinem Flug um einen Linienflug gehandelt hat da Du umsteigen musstest. Im Gegensatz zu Flugpauschalreisen oder Charterflügen (siehe: http://www.wdr.de/tv/recht/rechtneu/rn9901/rl00980.htm oder http://www.vz-nrw.de/SES55623063/doc200A) sind Linienflugbuchungen sogenannte Werkverträge. Du bezahlst einen bestimmten Betrag und erhältst dafür eine bestimmte Leistungen.

Folgende Normen sind für das Lufttransportrecht relevant:

-für den innerdeutschen Flugverkehr die Regeln der §§ 44 ff., 55f. des LuftVG

-für die internationale Beförderung das Warschauer Abkommen (WA); dieses wird ergänzt durch das Abkommen von Guadalajara (BGBl. 1963 II S. 1159) und

-Beförderungsbedingungen, die weitgehend auf Empfehlungen der International Air Transport Association (IATA) beruhen

Das Warschauer Abkommen (http://www.transportrecht.de/wa.htm) sagt klar:

Artikel 19

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Gepäck oder Gütern entsteht.

Nun ist es aber schwierig einen konkreten Schaden zu ermitteln. In Deinem Fall wäre das m.E. ein Tag Urlaub und der Mietwagentag den Du ja bezahlen musstest.

Da ich nicht weiss mit welcher Airline Du geflogen bist kann ich Dir nur anhand eines Beispieles (Lufthansa) zeigen welche Bedingungen angewandt werden:

Besondere Beförderungsbedingungen für die Buchung von Reiseplätzen (BBB-Überbuchung)

Artikel I
Überbuchungen bei Abflügen innerhalb Europas

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Rechte der Fluggäste im Falle von Überbuchungen auf der Grundlage der vom Rat der Europäischen Gemeinschaften am 4. Februar 1991 erlassenen Verordnung (EWG) Nr. 295/91 über eine gemeinsame Regelung für ein System von Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung im Linienflugverkehr.

Sie gelten für alle Linienflüge mit Abflugsort in Europa.

Besitzen für einen Flug mehr Fluggäste eine bestätigte Buchung, und finden sich diese rechtzeitig und unter Einhaltung der sonstigen Bedingungen vor dem Abflug ein, als Plätze vorhanden sind (Überbuchung) und müssen deshalb aus vom Luftfrachtführer zu vertretenden Gründen Fluggäste abgewiesen werden, obwohl
a) ein Flugschein für den Fluggast ordnungsgemäß ausgestellt und die Buchung für den betreffenden Flug und die betreffende Beförderungsklasse in den entsprechenden Flugcoupon durch den Luftfrachtführer oder seinen bevollmächtigten Agenten eingetragen worden ist, und (b) der Fluggast zum Abflug am Flughafen und zu der vom Luftfrachtführer festgelegten Zeit erscheint, so gelten die nachfolgenden Regeln.

1.Bei der Vergabe der verfügbaren Plätze wird der Luftfrachtführer unbegleiteten Kindern, kranken und behinderten Fluggästen Vorrang einräumen. Ansonsten werden die Fluggäste in der Reihenfolge deren Eintreffens und unter angemessener Berücksichtigung ihrer Interessen zur Beförderung angenommen.
2. Abgewiesene Fluggäste haben die Wahl zwischen:
a) Erstattung des Flugpreises für den unbenutzten Teil des Flugscheins und
b) Umbuchung zum Bestimmungsort gemäß Flugschein nach Wahl des Fluggastes entweder auf dem ersten verfügbaren Flug oder zu einem späteren Zeitpunkt.
3. a) Darüberhinaus hat jeder abgewiesene Fluggast Anspruch auf
Entschädigung. Diese bemißt sich wie folgt:

Entfernung Verspätung Betrag
bis 3.500 km bis 2 Std. ECU 75,00
bis 3.500 km mehr als 2 Std. ECU 150,00
mehr als 3.500 km bis 4 Std. ECU 150,00
mehr als 3.500 km mehr als 4 Std. ECU 300,00

Auszahlung erfolgt in Landeswährung, mindestens entsprechend dem festgelegten Umrechnungskurs der ECU.

Unterschreitet der One-way-Flugpreis für die betroffene Flugstrecke den Entschädigungsbetrag, so wird der One-way-Flugpreis erstattet.

Die Entschädigung wird nach Wahl des Fluggastes in bar oder in Flugreisegutscheinen ausgezahlt. Wird der Fluggast in einer niedrigeren als gebuchten Klasse befördert, so hat er Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages.

b) Zusätzlich werden dem Fluggast folgende Aufwendungen ersetzt:
(I) Ein Telefongespräch sowie eine Telex- oder Telefaxnachricht zum Bestimmungsort.
(II) In angemessenem Umfang Verpflegung und Unterbringung, die dem Fluggast während der Wartezeit auf eine Beförderung entstanden sind.
(III) Transfer innerhalb eines Flughafensystems.
(IV) Die Beförderung zwischen dem ersatzweise angebotenen und den gebuchten Zielflughafen, wenn eine Stadt oder ein Gebiet von mehreren Flughäfen bedient wird.

  1. Der Luftfrachtführer ist zur Zahlung einer Entschädigung nach diesen Vorschriften nicht verpflichtet, wenn
    a) der Fluggast auf dem betreffenden Flug kostenlos oder zu einem Niedrigtarif fliegt, der weder direkt noch indirekt für die Allgemeinheit gilt.
    b) die Beförderung unterbleibt, weil es vom Luftfrachtführer nicht zu vertretende Umstände erfordern, einen Flug zu verspäten, zu annullieren und umzuleiten.
    c) Umstände vorliegen, die den Luftfrachtführer berechtigen, den Fluggast in Übereinstimmung mit seinen Beförderungsbedingungen sowie den einschlägigen Rechtsvorschriften von der Beförderung auszuschließen.

  2. Die Zahlung der Entschädigung läßt weitergehende Ansprüche des Fluggastes unberührt.

aus http://www.lufthansa.com/fly/de/pas/pas_legal_requir…

In der Praxis ist es so daß Du Deinen Schaden bezifferst, also angibst welchen Betrag Du geltend machst. Die Airline macht Dir ein Angebot, meist einen Geldbetrag in Bar oder einen Gutschein dessen Betrag meist höher ist als der Barbetrag. Darauf kannst Du mit Annahme eingehen oder dagegen klagen wenn es Dir zu wenig erscheint. Funktionieren tut dies meist nicht da die Erstattungsbeträge in Übereinstimmung mit den verschiedenen Abkommen festgesetzt werden. Einzig Dein Reisebüro kann manchmal durch einen guten Draht zur entsprechenden Airline noch etwas machen.

Wenn Du noch Fragen hast mail mir.

Bye
Rolf

Danke
Hallo Rolf,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Werde diese jetzt in Ruhe durchlesen.

Liebe Grüße
Tatjana

Hallo Rolf,

habe mit Interesse deine Antwort an Tatjana gelesen, da ich ein ähnliches Problem habe. Für die Erstattung gibt’s ja auch die Frankfurter Tabelle, aber da ist immer nur von verspäteten Flügen die Rede.

Bei mir war es allerdings so, dass ich von der Reisegesellschaft bei der Heimreise von einem späteren Flug auf einen früheren Flug umgebucht wurde, der obendrein mitten in der Nacht lag. Frech, was?

Was kann man denn da machen bzw. fordern?

Gruß Sonja

Hi Sonja,

was war denn das für ein Flug (Airline?). Wenn es ein Charterflug war kannst Du garnix machen. Bei einem Linienflug im Prinzip auch nichts ausser Du wurdest nicht rechtzeitig darauf hingewiesen…

bye
Rolf