Verspätete Gehaltszahlung

Ich habe am 01.06 einen sozialversicherungspflichtigen Job in einer sehr großen Firma mit vielen Filialen begonnen.
Die Einstellung ging sehr kurzfristig, in der letzten Maiwoche 1 Tag probearbeiten, zwei Tage später unterschrieb ich einen Vorvertrag und wieder zwei Tage später war schon der 01. Juni, also Arbeitsbeginn. Mir wurde gesagt, der „richtige“ Vertrag würde von der Zentrale direkt kommen, was „eventuell ein bißchen dauern könnte“
Letzte Woche endlich, am 29.Juni 2011, bekam ich von der Bezirksleiterin meinen Vertrag, als diese unsere Filiale routinemäßig besuchte.
Dabei war ein Schreiben der Zentrale, das ich mir leider erst zuhause durchlesen konnte, da es die Bezirksleiterin sehr eilig hatte. In dem Schreiben stand, das eben eine Ausfertigung des Vertrages für mich sei und die andere Ausfertigung schnellstmöglich unterschrieben an die Zentrale zurück solle, da ansonsten in diesem Monat keine Gehaltsauszahlung mehr erfolgen könne…Diese von mir unterschriebene Ausfertigung hat die Bezirksleiterin am 29.6. auch wieder mitgenommen.
Nun ist es leider so, das all meine Kolleginnen bereits seit einigen Tagen ihr Gehalt haben, ich aber noch nicht.
Kann es tatsächlich angehen, das mir für Juni kein Gehalt ausgezahlt wird, weil der Vertrag so spät fertig war? Ist das überhaupt rechtens? Ich hätte eigentlich heute meine Miete zahlen müssen, kann es aber nicht, weil kein Gehalt gekommen ist…

Hallo,

leider bin ich kein Rechtsexperte, kann Dir also nicht beantworten, ob das „rechtens“ ist oder nicht. Vielleicht weiß jemand von den anderen Usern hier Rat?

Aus der Praxis kann ich aber sagen, dass die Vorlage eines unterschriebenen Vertragsexemplares für die Zahlung des Gehaltes nicht unbedingt nötig ist. Ihr seid Euch einig gewesen, die Verhandlungen waren abgeschlossen, Du hast gearbeitet und - das setze ich voraus - alle erforderlichen Angaben auch gemacht (Bankverbindung, Sozialversicherungsangaben, Steuerkarte etc.). Das reicht, um eine Überweisung auszuführen. Der Vertrag war ja schon geschrieben und auch von Seiten der Firma unterschrieben, mithin also nur noch eine Formsache. Man hätte Dir also auf jeden Fall das Gehalt rechtzeitig zahlen können. Und im Normalfall würde das auch so getan werden. Das Einzige, was im „Normalfall“ nicht gemacht werden würde, wäre, wenn Du die Steuerkarte nicht abgegeben hättest - hier würdest Du dann bei Nichtvorliegen nach Steuerklasse VI abgerechnet. Aber ansonsten muss eigentlich alles ganz normal wie bei den anderen Arbeitnehmern auch ablaufen.

Bitte informiere Dich im Zweifelsfall bei einem Anwalt für Arbeitsrecht!

Drücke Dir die Daumen, dass alles schnell geregelt wird.

LG,
Michaela

hallo,
es kann nicht sein das Du kein Geld bekommen hast. Frag doch in eurer Personalabteilung einmal nach. Vielleicht hat man Deine Kontonummer falsch aufgenommen, oder durch die verspätete Abgabe hat sich die Abrechnung etwas verzögt, einfach nochmal nachfragen.
HG Circan

DANKE FÜR DIE ANTWORT! Ja, schon VOR dem ersten Arbeitstag lagen alle erforderlichen Unterlagen vor, auch die Lohnsteuerkarte. Es geht wohl nur um den Vertrag, den ich eben erst vor einigen Tagen unterschreiben konnte, da er mir vorher von der Zentrale nicht ausgehändigt wurde.
Ich werde mich gleich morgen an unsere Personalabteilung wenden und dann erfahre ich hoffentlich mehr!

Auch Dir vielen Dank für die Antwort! Ich hoffe, in den nächsten Tagen erfahre ich mehr von meinem Arbeitgeber!

Hallo,
nein das ist nicht korrekt. Und du solltest ganz schnell in der Zentrale den Personalleiter/in anrufen u. dich erklären, dass dein Vermieter in Puncto Mietzinszahlung keinen Spaß versteht.

Das Arbeitsgesetz sagt:
Auch, wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag unterschrieben zurückgeschickt hättest, wärst du - und jetzt kommts - stillschweigend angestellt, da dich der Arbeitgeber ansonsten schon am 1. Juni zum Arbeitsbeginn hätte nach Hause schicken müssen, um mit dir keinen Arbeitsvertrag einzugehen.

Also Klartext - du hattest mit dem ersten Arbeitstag eigentlich schon einen Arbeitsvertrag indem du deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast u. er, der AG, dies annahm. Das ist wie bei jedem Kaufvertrag! Nur das wissen die wenigsten.

Es ist dein gutes Recht, nun die Entlohnung einzufordern. Und dein Lohn muss lt. Arbeitsrecht spätestens zum 3. Werktag eines Monats deinem Konto ins PLus gestellt sein! Wie der Mietzins! Muss bis zum 3.Werktag eines Monats auf dem Konto deines Vermieters sein.

Machs gut u. toi, toi, toi!!

Danke Katharina! Ich habe heute mit der Bezirksleiterin telefoniert. Sie sagte, mein Gehalt würde verspätet ausgezahlt, weil eben mein unterschriebener Vertrag der Zentrale zu spät vorlag (was aber ja nicht mein Verschulden war)
Mein Gehalt würde entweder diesen Mittwoch (06.Juli) oder nächsten Mittwoch ( 13.Juli) überwiesen.
Bis übermorgen kann ich meinen Vermieter ja noch besänftigen, aber noch eine weitere Woche wäre nicht so gut…
Ich kann aber wohl nur versuchen, der Personalabteilung ein bißchen Druck zu machen und mit ständigen Anrufen zu nerven…in der Hoffnung, das es dann schneller geht.
P.S. Leider hat diese Firma sowieso nicht den besten Ruf, was die Arbeitsbedingungen angeht :frowning:

Trotzdem Danke für eure Hilfe!!!