Hallo Rechtskundige,
meine Frage bezieht sich auf folgendes Szenario:
Angenommen ein Arbeitgeber hat aufgrund von Buchhaltungs-Umstrukturierungen das Gehalt an die Mitarbeiter erst am 1. des Monats überwiesen, sodass es logischerweise erst einige Tage später bei den Banken der Mitarbeiter eingeht (also z.B. Überweisung am 1. des Monats, Eingang des Geldes erst am 5., also vier Tage später.
Inwieweit ist er haftbar zu machen für eventuelle Überziehungszinsen und sonstige Kosten, die für u.U. nicht durchgeführte oder verweigerte Abbuchungen/Daueraufträge (Miete, Kreditkarte o.ä.) entstehen???
gespannte Grüße
der NF
Hi,
erst am 1. des Monats überwiesen, sodass es logischerweise
erst einige Tage später bei den Banken der Mitarbeiter eingeht
(also z.B. Überweisung am 1. des Monats, Eingang des Geldes
erst am 5., also vier Tage später.
was steht denn im Arbeitsvertrag, wann das Geld kommen soll?
Gruß,
Christian
was steht denn im Arbeitsvertrag, wann das Geld kommen soll?
Gruß,
Christian
gehen wir mal davon aus, dass es der erste ist.
gruß
NF
was steht denn im Arbeitsvertrag, wann das Geld kommen soll?
Gruß,
Christian
gehen wir mal davon aus, dass es der erste ist.
Ich würde ja lieber von einer Formulierung ausgehen, die sich möglichst eng an dem orientieren sollte, was im hypothetischen Arbeitsvertrag steht, insbesondere in Bezug darauf, ob ein Eingangs- oder ein Ausgangsdatum für die Zahlung angegeben ist. Ansonsten ist die Antwort nämlich u.U. für den Eimer. Wenn es bspw. bisher nur üblich war, daß das Geld eher da war, aber im Vertrag steht, daß der Arbeitgeber das Gehalt am 1. auszahlt, gibt es kein Problem.
Gruß,
Christian
Hi,
soweit ich weiß, gilt ein derlei kurzer Verzug noch als zumutbar.
Dass daraus Schadensersatzansprüche resultieren glaube ich kaum. Wenn dann noch betriebsbedingte (Umstrukturierung) Gründe vorliegen, kann ich mir vorstellen, dass der AG gute Karten hat mit dieser Begründung.
Aber was wolltest du denn dagegen unternehmen? Von deinem AG Zinsen verlangen, weil dein Konto dermaßen überzogen ist, dass die Bank die Miete nicht mehr überweist? Sorry, ich möchte dir icht zu nahe treten dich beleidigen, oder etwas unterstellen, hörte sich für mich halt so an.
Oft steht auch im Vertrag, wann das Gehalt fällig ist.
Gesetzlich ist man erst nach 30 Tagen „automatisch“ in Verzug, sonst muss man anmahnen. Ein Leistungsverweigerungsrecht hast du nach so kurzer Verzögerung der Gehaltszahlung auch nicht.
!! Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Jurist. Äußerungen erfolgten auf Grund persönlicher Einschätzung !!!
LG Jadzia
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Hallo
habe hier etwas gefunden, das in die Richtung geht.
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf00795.html
VG Jadzia