Hallo zusammen!
Folgender Fall
Im Jahre 2002 hat X ein Gewerbe angemeldet (Dozententätigkeit) und bis zum Jahr 2009 auch freiberuflich gearbeitet. X ging dann ein befristetes Arbeitsverhältnis ein, wollte aber das Gewerbe nicht abmelden, da es ja möglich wäre, dieses noch einmal auszuüben. Nun im Jahr 2011 meint X, das Gewerbe abmelden zu wollen. Wie sieht es jetzt mit der Abmeldung aus? Muss X das Gewerbe nicht rückwirkend abmelden, da keine Einnahmen mehr seit 2009 vorliegen??
Muss X dann ein Bußgeld bezahlen, da die Abmeldung ja dann verspätet wäre?? Wie hoch würde so was ausfallen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Gruß
Kerstin