Hallo. Betrifft die Ableseperiode 2013.Im Jahr 2012 wurden am 21.12. durch eine Firma die Röhrchen - Gasverbrauch - abgelesen. Dieses Jahr kommen sie erst am 22.01.2014.
Ist es zulässig da vier Wochen dazwischen liegen. Habe vorsorglich die Werte am 10.1.2014 notiert. Die andere Mietpartei hat am 21.12.2013 den Verbrauch für Warmwasser schon dem Vermieter mitgeteilt. Soll ich die nächste Abrechnung mit den verspäteten Werten akzeptieren oder kürzen.
Hallo.
Ein Monat Verzögerung ist kein Problem, es wird sowieso auf den Monat runtergerechnet.
Im Zweifel die Werte, die du notiert hast vorlegen.
Übrigens: Die „Röhrchen“ messen nicht den Gasverbrauch, sondern ermitteln den Verteilschlüssel für die Wärmeerzeugungskosten.
Viele Grüße,
Martin