Verspätete Mietzahlung,

Hallo,

wenn ein Mieter ständig zu spät zahlt (immer so zwischen dem 10. und 20.), ist das ein Kündigungsgrund?

Wie oft muss man vorher abmahnen? Muss das schriftlich, oder kann das auch mündllich geschehen?

für hilfreiche Antworten Dank im Voraus
Peter

Hallo,

zahlt der Mieter permanent unpünktlich, rechtfertigt dies eine fristgem. Kündigung nach § 573 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Voraussetzung ist eine vorherige Abmahnung. In der Abmahnung sollte der Hinweis enthalten sein, dass die vertraglich geschuldete Miete stets zum Zeitpunkt xx fällig ist und dass dieser Zeitpunkt überschritten wurde, zusätzlich empfiehlt sich eine Auflistung der vergangenen Monate, die Aufforderung künftig vertragsgem. zu zahlen und die Ankündigung, dass jeglicher weitere Vertragsverstoss eine Kündigung zur Folge haben wird.

Sollte der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen erneut nicht fristgerecht nachkommen, kann gekündigt werden.

Viele Grüsse,
S.

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Stimmt. Kündigung ist wie bereits beschrieben möglich. Habe ich selbst zahlreiche mal gemacht (Rechtsabteilung einer Wohnungsbaugesellschaft).

In jedem Falle einen langen Atem mitbringen.

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