Verspätete Nebenkostenabrechnung

Laut Mietrechtsreform im September 2001 muss spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zugeschickt worden sein. Nach Ablauf dieser Zwölfmonatsfrist ist der Vermieter mit eventuellen Nachforderungen ausgeschlossen.

Stimmt es, dass diese Frist nor für Abrechnungszeiträume ab 2001 gilt?

Was gilt dann für Abrechnungszeiträume vor 2001?

Gruß,
Markus

Guten Morgen, Markus,

der Vermieter kann grundsätzlich sogar bis zu 3 Abrechnungs-Jahren die Zusendung der Abrechnung verzögern, wenn er die Verzögerung begründen kann. Mieter können auch per Gerichtsbeschluß den Vermieter auf Abrechnung der Nebenkosten zwingen. Wenn also der Vermieter Dir erst nach einem Jahr oder länger eine Nebenkostenabrechnung sendet, bist Du in jedem Fall verpflichtet etwaige Nachzahlungen zu leisten.

Gruss, Thomas

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Hallo Markus,

Laut Mietrechtsreform im September 2001 muss spätestens 12
Monate nach Ende der Abrechnungsperiode die
Nebenkostenabrechnung zugeschickt worden sein. Nach Ablauf
dieser Zwölfmonatsfrist ist der Vermieter mit eventuellen
Nachforderungen ausgeschlossen.

Stimmt es, dass diese Frist nor für Abrechnungszeiträume ab
2001 gilt?

Diese Frist gilt nur für Abrechnungszeiträume, die nach dem 01.09.2001 entstanden sind. Hierbei gibt es jedoch derart viel Einschränkungen, unter welchen Voraussetzungen auch später abgerechnet werden kann, dass, bis auf wenige Ausnahmen, auch weiterhin sich nicht all zuviel ändern wird.

Gruss Günter

Was gilt dann für Abrechnungszeiträume vor 2001?

Gruß,
Markus

Hallo,

Laut Mietrechtsreform im September 2001 muss spätestens 12
Monate nach Ende der Abrechnungsperiode die
Nebenkostenabrechnung zugeschickt worden sein. Nach Ablauf
dieser Zwölfmonatsfrist ist der Vermieter mit eventuellen
Nachforderungen ausgeschlossen.

Stimmt es, dass diese Frist nor für Abrechnungszeiträume ab
2001 gilt?

Was gilt dann für Abrechnungszeiträume vor 2001?

:der Vermieter kann grundsätzlich sogar bis zu 3

Abrechnungs-Jahren die Zusendung der Abrechnung verzögern,
wenn er die Verzögerung begründen kann.

Da es sich hier offenbar um einen Hinweis auf ein Urteil handelt, das unter den besonderen Voraussetzungen entstanden ist, kann der Hinweis auf drei Jahre für den Einzelfall stehen bleiben.

Eine Nebenkostenabrechnung ist jedoch nach der neuen Rechtslage nur dann nach mehr als zwei Jahren erlaubt, wenn sich durch vom Vermieter nicht zuverantwortenden Umstände die Hausverwaltung verändert hat. Will der Vermieter dagegen jedoch die zu erwartende höhere Grundsteuer - kommt bei Nueveranlagungen vor -abrehcnen und hält deshalb die gesmate Abrehcnung zurück, kann er dne Anspruch verlieren. Der Vermieter hat die rechtliche Möglichkeit jederzeit in solchen Fällen den Vorbehalt zu erklären. Im übrigen gilt derzeit noch die dreijährige Verjährungsfrist, es können also bis zu vier Jahren Rechnungen vorgelegt werden.

Ob - und in welcher Form - diese eingeführte „Jahresfrist“ von Gerichten kassiert wird, weil gleichzeitig Verjährungsfristen im BGB nicht geändert sind, ausserdem gibt es auch keine Erklärung des Rechtsaussschusses des Bundestages, dass Nebenkosten nicht unter die Verjährungen fallen sollen, wird man abwarten müssen. Derzeit sind bereits einige neue Regelungen durch Gerichte verändert worden.

Gruss Günter

Mieter können auch per

Gerichtsbeschluß den Vermieter auf Abrechnung der Nebenkosten
zwingen. Wenn also der Vermieter Dir erst nach einem Jahr oder
länger eine Nebenkostenabrechnung sendet, bist Du in jedem
Fall verpflichtet etwaige Nachzahlungen zu leisten.

Wer besonders spät seine Nebenkostenabrechnung erhält, sollte besonders genau prüfen, ob die Abrechnung richtig ist. Hier ist besonders der Ölverbrauch zu prüfen, bei Gas kann nicht manipuliert werden. Reicht der Restverbrauch überhaupt aus, um bis zum Einkauf überhaupt heizen zu können ? Kann es sein, dass in den Wintermonaten in Mehrfamilienhäusern durchschnittlich im Monat bis (Beispiel) 2000 Ltr Heizöl benötigt werden, der Endbestand 31.12. beträgt 3000 Ltr und erst im Juli des Folgejahres wird eingekauft ? Kann es sein, dass 700 Einheiten 10000 Ltr, Heizöl entsprechen und im Folgejahr 400 Einheiten 13000 Ltr. Heizöl benötigen ?

Und Achtung, in vielen solchen Fällen werden die Abrechnungszeiträume geändert. Einmal sind es zwölf Monaten, dann nur sieben, dann wiederum 14, um zu verhindern, dass Unkorrektheiten - man kann es auch Abrechnungsbetrug nennen - nicht erkennbar werden.

Mieter sollten in solchen Fällen als Belege nicht nur die Rechnung verlangen sondern den Abladenachweis. Zu beachten ist bei solchen Mehrjahresabrechnungen auch, dass die Vorauszahlungen richtig sind und Beträge nicht einmal in DM und dann in EURO angegeben werden.

In der Parxius stellen wir derzeit bei rd. 70 % der uns vorgelegten Abrechnungen fest, dass diese falsch sind. Darunter sind im Jahr 2002 „8 % Fälle mit vorsätzlicher falscher Abrechnung“, im Vorjahr 5 %. Diese Fälle kommen im übrigen, wenn nach der Aufdeckung der Vermieter nicht einlenkt zur Anzeige.

Gruss Günter

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