Guten Tag,
angenommen Person A setzt seit Mitte 2009 ein Arbeitszimmer steuerlich ab. Die Steuererklaerung fuer 2009 ist bereits durch, das Zimmer abgesetzt ohne Nebenkostenabrechnungen einzubeziehen (da nicht vorhanden).
Nun steht die Erklaerung fuer 2010 an und es ist noch immer keine Nebenkostenabrechnung verfuegbar, laut Vermieter kaeme sie erst in der zweiten Jahreshaelfte (NK-Abrechnung fuer 2009 wurde vom Vermieter letztendlich unter den Tisch fallen lassen, anderes Thema)
Fragen:
Kann die NK-Abrechnung aus 2010 steuerlich auch noch in der Erklaerung fuer 2011 erfolgen?
Wie sieht es aus mit vergessenen Kosten aus 2009. Es wurden z.B. Maklergebuehren gezahlt und versaeumt, diese anzugeben. Kann dies in der Erklaerung fuer 2010 nachgeholt werden oder gilt: Pech gehabt?
Danke und mit fruehlingshaften Gruessen
makimono