mir ist bewußt, dss eine Nebenkostenrechnung maximal 1 Jahr nach Auszug erstellt werden muss. Nun habe ich die Frage:
Die Rechnung wurde laut Schreiben am 28.11.2008 erstellt (was innerhalb der Frist liegt). EIngang des SChreibens war am 5.12. gestempelt ist das Schreiben mit dem 4.12.
Zählt bei dieser Rechnung der Poststempel wie auch bei anderen Schreiben oder das Erstellungsdatum?
mir ist bewußt, dss eine Nebenkostenrechnung maximal 1 Jahr
nach Auszug erstellt werden muss.
Hallo Riccardo,
stimmt leider nicht. Vermutlich ist die Rechnung daher unabhängig vom Poststempel fristgerecht erstellt worden, da der Abrechnungszeitraum meist dem Kalenderjahr entspricht.
stimmt leider nicht. Vermutlich ist die Rechnung daher
unabhängig vom Poststempel fristgerecht erstellt worden, da
der Abrechnungszeitraum meist dem Kalenderjahr entspricht.
Gruß!
Horst
Mist, doch kein Geld gespart…
aber noch was anderes:
Der Vermieter gibt eine Schlüssel an, der für alle Nebenkosten gleich ist. Nun ist es so, dass in dem Miethaus Gewerbe war und dazu immer 1/4 ungefähr Leerstand und viel Fluktuation im Haus ist…
Muss der Vermieter mir Auskunft über seine Schlüsselerstellung geben, wenn ich Anfrage (wie ich bereits tat), oder kann er es bei dem Schlüssel belassen und gut ist? 2771,48 Schlüssel und anteilig davon: 64
Danke für die schnellen Antworten, trotz mangelnder Suche meinerseits (hatte allerdings nur Auszug mit Abrechnungszeitraum gleichgesetzt…)