Verspätete NK-Abrechnung

Hallo,

wenn die Nebenkostenabrechnung für 2004 erst am 2. Januar 2006 in den Briefkasten wandert, der Poststempel also von diesem Tage ist, aber auf der Rechnung der 27.12.2005 steht, ist diese Abrechung dann obsolet oder nicht? Ist ein Mieter denn da in der Beweispflicht, dass der Briefumschlag, nachdem er geöffnet wurde, tatsächlich derjenige ist mit diesem Inhalt?
Machen wir es noch ein wenig komplizierter: Der Mieter bekam diesen Brief also Anfang Januar, konnte sich darum aber nicht kümmern, weil er wenige Tage später für 5 Monate ins Ausland musste. Darüber setzte er seinen Vermieter in Kenntnis. Jetzt wo er zurückgekommen ist, sind da irgendwelche Widerrufsfristen abgelaufen, so dass er auf jeden Fall zahlen muss, auch wenn die Rechnung ungerechtfertigt hoch ist und zu spät kam?
Und noch eine zusätzliche Frage: Wenn die zusätzlichen Nebenkosten für Gas im Vorjahr 2003 noch bei 72 Euro lagen, jetzt aber für 2004 plötzlich bei 450 Euro, obwohl der Verbrauch eigentlich nicht stark gestiegen worden sein kann, ist das dann rechtsgültig? Was wären die Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Vielen Dank schonmal für die Antworten

gildas

Hallo Gildas,

Ist ein Mieter denn
da in der Beweispflicht, dass der Briefumschlag, nachdem er
geöffnet wurde, tatsächlich derjenige ist mit diesem Inhalt?

Die Beweispflicht liegt beim Vermieter. Es könnte natürlich sein, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Angesichts der Zeitdifferenz zwischen Datum und Poststempel scheint dies aber zweifelhaft…

sind da irgendwelche
Widerrufsfristen abgelaufen, so dass er auf jeden Fall zahlen
muss, auch wenn die Rechnung ungerechtfertigt hoch ist und zu
spät kam?

Auch der Mieter hat 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen.

Und noch eine zusätzliche Frage: Wenn die zusätzlichen
Nebenkosten für Gas im Vorjahr 2003 noch bei 72 Euro lagen,
jetzt aber für 2004 plötzlich bei 450 Euro, obwohl der
Verbrauch eigentlich nicht stark gestiegen worden sein kann,
ist das dann rechtsgültig? Was wären die Möglichkeiten dagegen
vorzugehen?

Das müsste eigentlich aus der Abrechnung hervorgehen. Der Mieter kann auch Einsicht in die Belege verlangen.

Aber zuerst einmal steht der Fristablauf im Vordergrund.

Gruß!

Horst