Der Eigentümer hat wg. Eigenbedarf gekündigt, woraufhin natürlich Einspruch eingelegt wurde.
Daraufhin wurde vor Gericht eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des Miethauses geschlossen. D. h. das Mietobjekt muss innerhalb von 3 Moaten bis zum 31.07.10 geräumt übergeben werden und im Gegenzug bezahlt der Eigentümer einen Betrag von ein paar Tausend € als Abfindung/Ablöse.
Nun wurde wirklich alles versucht eine passende Wohnung zu finden (Abstriche muss man ja immer machen) und bereits eine Zusage für einen neuen Mietvertrag, diese wurde dann aber wieder mitte Juli 10 abgesagt (zieht jemand aus der Verwandtschaft ein).
Darüber wurde der Eigentümer am 23.07.10 informiert, und dass man natürlich bemüht ist, trotzdem zum 01.08. auszuziehen. Es wurde auch gleichzeitig mitgeteilt, falls bis dahin jedoch keine Whg. gefunden werden sollte (nur 7 Tage), für den August noch die anteilige Miete bezahlt wird.
Leider ist jetzt natürlich das Fall eingetreten, dass keine Wohnung zum 1.8. zur Verfügung stand und somit kein Auszug stattfinden konnt. Natürlich wurden alle möglichen Wohnungen besichtigt, aber leider noch keine Zusage bzw. passende Whg. gefunden.
Davon wurde der Eigentümer nochmals am 30.07. per tel. + per Email informiert, worauf dieser dann eigentlich sehr human reagiert und meinte, man würde hier schon eine Lösung finden.
Heute ging nun wieder ein Email vom Eigentümer ein, mit seiner Lösung. Er hat seinen Rechtsanwalt beauftragt und rechtliche Maßnahmen eingeleitet und das Miethaus soll unverzüglich geräumt werden, d.h. er will uns auf die Straße setzen.
Meine Frage ist nun, kann er dies wg. 1 - 4 Wochen verspäteten Auszug überhaupt machen (falls man wirklich erst zum 01.09. eine neue Wohnung findet). Wenn man verspätet auszieht, hat man dann noch Anspruch auf meine Abfindung (zumindest anteilig) ?