'Verspätete Reaktion'

Liebe Rechtsgemeinde,
mal angenommen, zwei Autos (A+B) parken regelmäßig nebeneinander auf gemieteten Parkplätze, Seite an Seite. Zwischen den Fahrzeugen ist es (wie meistens) ziemlich eng, 50 cm Abstand. Die Besitzer von Fahrzeug B haben Kinder, welche nicht immer sehr aufmerksam sind, wenn es darum geht, die Autotüren zu öffnen.

Daher findet Besitzer Fahrzeug A nach dem Autowaschen einen fetten Kratzer im Lack, genau in Höhe der Fahrzeugtür von B. Besitzer A spricht den Besitzer B höflich an und bittet um entsprechende Rücksichtnahme beim Ein- und Aussteigen. Denoch summieren sich im LAufe der Monate die Kratzer/Dellen, die sogar die Grundierung freilegen. Da das Fahrzeug allerdings ein Gebruachtfahrzeug im Alter von 8 Jahren ist, ist die Toleranzgrenze beim Besitzer von A sehr hoch. Bis irgendwann 7-8 satte, kleine Beschädigungen mit der selben Signatur erkennbar sind. Darauf spricht Besitzer A Besitzer B eine allerletzte Warnung aus. Noch eine Beschädigung und es werden Ansprüche zur Reperatur geltend gemacht werden.

Und wie es kommen müsste: Die erste Autowäsche nach dem Winter würde es an den Tag bringen: Schon wieder neue Kerben.

Frage A) Wenn nun endlich Reparaturansprüche geltend gemacht werden, hat man sich ein Versäumnis vorwerfen zu lassen, der zu einer Minderung des Anspruchs führen würde?

Frage B) Ist eine Neulackierung der entsprechenden Teile verhältnismäßig, oder müsste Bseitzer A „Tuschearbeiten“ akzeptieren?

Besten Dank für Eure Einschätzungen!

Herzlic
Kitu

Hallo Kitu,

der Geschädigte in dem von Dir geschilderten Fall kann mal seine
Versicherung fragen, was die so für ihn übernimmt.
Ansonsten sollte er ein guter Aussendienstler bzw. Überredungskünstler
sein, denn von B hat er nichts zu bekommen.
Warum? Weil er nicht beweisen kann, dass es B bzw dessen Kinder waren.
Sollte man Geld über haben, kann man natürlich versuchen, einen RA
Eindruck machen zu lassen und ggf. noch ein Gutachten
hinterherzuschieben. Ich habe aber recht große Zweifel, ob das im
Bestreitensfall vor Gericht ausreichen würde…
Sorry, ärgerlich, aber ohne dass B das (am Besten schriftlich)
zugesteht, siehts net gut aus…

Gruß - Jaschiii