verspätete Spesenabrechnung aus Unkenntnis

Hallo zusammen,

ein Unternehmen gebe mit neuen Arbeitsverträgen nur gelegentlich auch „betriebliche Einheitsregelungen“ als eigenes Dokument heraus, deren Erhalt aber mit Unterzeichnung jedes(!) Arbeitsvertrags bestätigt wird. Die Mitarbeiter, die diese Bestätigung gegeben, faktisch aber nicht darauf geachtet haben, die Einheitsregelung tatsächlich bekommen zu haben, sind erwiesenermaßen in Unkenntnis insbes. einer Spesenregelung, wenngleich sie selbst hätten darauf achten können, ob sie alle Bestimmungen kennen.

Nach mehreren Dienstreisen über einige Jahre hinweg bemerken einige MA nun erst im Gespräch mit anderen MAn, dass es eine Spesenabrechnung gibt, und holen sich die fehlenden Informationen ein. Da in den Regelungen keine Aussagen zu Antragsfristen o.ä. gemacht werden, stellen die betroffenen MA rückwirkend mehrere Anträge bis hin zum dritten Vorjahr. Jedoch werden zunächst alle, nach Protesten dann immer noch jene Anträge, die Dienstreisen vor dem aktuellen Kalenderjahr betreffen, abgelehnt. Dies bedeute fallweise bis zu mehreren hundert EUR nicht gezahlter Spesen.

Wie wäre dies zu beurteilen, zum einen aus zeitlicher Sicht wenn keine Antragsfristen genannt werden, und zum anderen vor dem Hintergrund, dass die GF (zumindest die Sekretärin) über Jahre sehr wohl zur Kenntnis genommen haben dürfte, dass nur ein Teil der MA ihre Spesen zur Erstattung bringt, wobei wir annehmen, dass regelmäßig Bahntickets als Belege für die Reise eingefordert werden, bzgl. Spesen aber, auch bei dieser Gelegenheit, nie nachgefragt wird.

Danke für Eure Diskussionsbeiträge,
Hauke

P.S.: es wurden keine Werbungskosten geltend gemacht, und wir nehmen an, dass die Betroffenen dabei ohnehin nicht über die Pauschale hinauskämen. Sie hätten also ein echtes Interesse daran, wie vereinbart die Auszahlung durch den AG zu erhalten.

Hallo zusammen,

Hallo,

Da in den Regelungen keine Aussagen zu
Antragsfristen o.ä. gemacht werden, stellen die betroffenen MA
rückwirkend mehrere Anträge bis hin zum dritten Vorjahr.
Jedoch werden zunächst alle, nach Protesten dann immer noch
jene Anträge, die Dienstreisen vor dem aktuellen Kalenderjahr
betreffen, abgelehnt.

Was ist denn arbeits- oder tarifvertraglich zu Verjährungsfristen (auch „Ausschlußfristen“ genannt) geregelt ?
womit begründet der AG die Weigerung, mehr als 12 Monate rückwirkend zu erstatten ?

Wie wäre dies zu beurteilen, zum einen aus zeitlicher Sicht
wenn keine Antragsfristen genannt werden,

Wenn es keine Fristen zur Antragstellung gibt, kommt es auf die Verjährungsfrist an.
und zum anderen vor

dem Hintergrund, dass die GF (zumindest die Sekretärin) über
Jahre sehr wohl zur Kenntnis genommen haben dürfte, dass nur
ein Teil der MA ihre Spesen zur Erstattung bringt, wobei wir
annehmen, dass regelmäßig Bahntickets als Belege für die Reise
eingefordert werden, bzgl. Spesen aber, auch bei dieser
Gelegenheit, nie nachgefragt wird.

Ein bißchen Selbstverantwortung wird man ja einem AN zubilligen können.

Danke für Eure Diskussionsbeiträge,

&Tschüß

Hauke

Wolfgang