Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, eine Neubau-Eigentumswohnung (zum selbst bewohnen) sollte - so steht es im Vertrag - zum 1.2.2010 fertiggestellt sein und an den Eigentümer übergeben werden. Die Fertigstellung und Übergabe erfolgte allerdings erst am 13.2. dieses Jahres. Gibt es einen generellen Anspruch auf Preisminderung oder ähnliches? Schließlich wurde sich nicht an den Vertrag gehalten. Auch ist in diesem Szenario nicht zu erkennen, dass die Verzögerung durch höhere Gewalt oder das Fehlen behördlicher Genehmigungen verursacht wurde. Auch Sonderwünsche mit Aufpreis gab es keine.
Vielen Dank für ernstgemeinte Antworten! 
Gruß, Marc