verspätete Übergabe Mietwohnung

Moin,

man nehme an Mieter X macht Mietvertrag ab 01.10.2011 mit Vermieterin Y. Übergabe soll mit Vormieterin S erfolgen und wird für 01.10.2011 vereinbart. Mieter X schwant nichts gutes und macht Vermieterin Y darauf aufmerksam, das Vormieterin wohl erst am 01. überhaut auszieht und Übergabe nciht pünktlich erfolgen wird. Vermieterin mailt, das Übergabe am 01.10 um 10.00 erfolgen soll und Vormieterin angeblich dann raus sei…

Kommt wie es kommen muss - um 10.00 ist Vormieterin noch mit Auszug zugange trotz Übergabetermin und Mieter x steht mit vollem transporter. NAchmittags werden dann immerhin Schluessel übergeben, doch eine Übergabe erfolgt nicht und Keller scheint auch noch Gerümpel drin zu sein…

Was hat Mieter X für Möglichkeiten wegen der verspäteten Übergabe - auch wenn es nur kruzzeitig verzögert war mag Mieter X solch Verhalten sicher nciht…

Zudem war es dadurch nicht mehr möglich ein Möbelhaus aufzusuchen und Möbel zu holen, sodaß dafür wohl nochmals ein transporter gemietet werden muss…

Gruß

Bernd

Mieter x kann für den verspäteten Mietbeginn die Miete entsprechend mindern. Mehrkosten für ein erneutes anmieten des Transporters zum Besuch des Möbelhauses erkenne ich von hier aus jetzt nicht. Das ordne ich eher in die Kategorie „Sowieso Kosten“. Ob ich heute 2 Stunden Möbelhaus fahre oder Morgen …
Mit Sicherheit ist durch ein derartiges Anspruchsdenken das Mietverhältnis nachhaltig auf Dauer gestört. Und das für 20€. Sollte Mieter x auch mal überlegen. Aber wer’s braucht …

vnA

„Aber wer’s braucht …“

solch Spruch ist niveau- und intelligenzarm aber man kann sihc auch alles gefallen lassen…

im Übrigen ist es ein Unterscheid ob man einen Transporter einmal oder zeimal mietet und ich hoffe das noch ein fundiertes und hilfreiches Posting kommt …

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Servus, Beluga B.,

du bist zwar hier schon lange Mitglied. Allerdings habe ich von dir noch keine Antworten auf andere Postings gelesen. Klinkst du dich hier immer nur ein, um selber Hilfe zu kriegen?
Jedenfalls ist dein Ausraster hier voll daneben.

Vormieterin X hat vielleicht einen Vertrag, der es ihr auch erst erlaubte, zum 01. einzuziehen.
Ich mußte selbst mehrfach einziehen, während andere Vermieter gerade erst auszogen. Man einigte sich in der Regel dahingehend, daß der Vormieter seinen restlichen Krempel am nächsten Tag abholte und dann auch den Kellerraum oder was auch immer putzte. Eine Mietminderung von zig EUR zwanzig würde Y hier vielleicht durchsetzen können. Allerdings wäre damit das Mietverhältnis unverhältnismäßig belastet.

Größere Möbel kauft Z bestimmt nicht innerhalb einer Stunde. Und kleinere kann man entweder mit dem Pkw abholen, oder man hätte sie bereits vorher abholen können.
Von da her zieht dieses Argument nicht, insbesondere, weil einen ein Umzug i.d.R. dermaßen in Anspruch nimmt, daß man keine Zeit für Shopping hat.

Aber selbst wenn Möbel bereits bestellt wurden: Es dürfte wohl Platz genug in der Wohnung vorhanden sein, um diese erst mal unmontiert irgendwo abzustellen. Und während die abgestellt werden, entfernt Vormieterin X ja kontinuierlich ihre eigenen Sachen.

Also, was soll die Aufregung? Ich bin bisher 14 mal umgezogen!

Gruß Manu

Hi,

ich muss jetzt mal eine Lanze für den Fragesteller brechen.

du bist zwar hier schon lange Mitglied. Allerdings habe ich
von dir noch keine Antworten auf andere Postings gelesen.

Mein Kompliment, wenn du es schaffst, hier regelmäßig sämtliche von diesen unzähligen Brettern zu lesen und dir zu merken, wer wo, wie oft postet :wink:

Jedenfalls ist dein Ausraster hier voll daneben.

Nicht nur auf dich bezogen!!
Ich finde diese moralischen Statements und Hinweise, die nichts mit der erfragten rechtlichen einschätzung zu tun haben überzogen. Und zudem OT.

Hier wird nach rechtlichen Meinungen, Paragraphen, Urteilen, … gefragt und nicht nach moralischen Statements die keinem helfen, sondern nur den Fragesteller diskreditieren. Das ist für mich kein guter Stil.

Wobei ein Hinweis auf Kosten-Nutzen einer Mietminderung natürlich durchaus auch hilfreich sein kann. Aber in anderem freundlicheren Kontext, kommt das einfach besser rüber.

Größere Möbel kauft Z bestimmt nicht innerhalb einer Stunde.
Und kleinere kann man entweder mit dem Pkw abholen, oder man
hätte sie bereits vorher abholen können.
Von da her zieht dieses Argument nicht, insbesondere, weil
einen ein Umzug i.d.R. dermaßen in Anspruch nimmt, daß man
keine Zeit für Shopping hat.

Weißt du wie groß sein Hausstand ist?
Möbelhäuser öffnen oft erst ab 9 Uhr oder 10 Uhr und der Transporter war vermutlich schon voll mit Umzugsgut.
Die neuen Sachen müssten also zusätzlich in den Transporter passen!

Angenommen ich kann meine Sachen innerhalb von 2-3 Std. oder auch 5 Std. ausladen. Morgens um 10 Uhr anfange, dann reicht es mir ab 13 - 15 Uhr bis 19 Uhr oder gar 20 Uhr (so lange haben einige Möbelhäuser inzw. geöffnet, sogar teilw. SA bis 22 Uhr) locker, andere Möbel abzuholen, oder shoppen zu gehen.
Da ist also zeitlich noch einiges Luft mach oben. Aber wenn ich erst um 16 Uhr anfangen kann, dann ist es um 19 Uhr bis 21 Uhr definitiv nicht mehr zu schaffen, mit dem nun endlich leeren Transporter noch was abzuholen.

Also muss ich ihn an einem anderen Tag wieder mieten und mir evtl. nochmal Helfer besorgen.

Aber selbst wenn Möbel bereits bestellt wurden: Es dürfte wohl
Platz genug in der Wohnung vorhanden sein, um diese erst mal
unmontiert irgendwo abzustellen. Und während die abgestellt
werden, entfernt Vormieterin X ja kontinuierlich ihre eigenen
Sachen.

Es geht aber offenbar darum, den Transporter zunächst einmal leer zu bekommen und das geht nicht, wenn die Whg. noch nicht leer ist.
Und selbst wenn da Platz wäre, ich stelle meine Sachen doch nicht da rein und gehe dann weg, wenn der Vormieter noch da drin ist und am Umziehen. Ratzfatz werden meine Sachen dann versehentlich von deren Helfer eingeladen.

Also, was soll die Aufregung? Ich bin bisher 14 mal umgezogen!

Dann müsstest du doch wissen, wie wichtig Zeit ist und wie nervig es ist, wenn einem diese gestohlen wird :wink:

Also ich finde, wenn man obige Dinge bedenkt, sieht das mal nicht zwingend nach Ausrede aus, die hier unterstellt wird.

Solche Posts wie die beiden bisherigen hier sind und waren es, die w-w-w für mich immer unattraktiver werden ließ und wieder lässt. War schonmal ein Grund w-w-w wieder abzuhaken.

Von den wirklich super Helfern hier, habe ich bisher nur noch einige wenige wieder entdeckt. Ich hoffe nur, das liegt nicht daran, dass die auch von der Art und Weise wie hier teilweise geantwortet wird, verschreckt wurden.

Hauptmerkmal dieses Forums ist zu helfen und nicht die Fragesteller zu maßregeln und kritisieren. Auch wenn ich das mit diesem Post nun auch tue. Aber das musste jetzt mal raus und dich hat es halt getroffen.

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Hallo,

wenn man es genau nimmt, dann hätte der Vermieter die Wohnung erst am 04.10.11 übergeben müssen (siehe § 193 BGB)

Gruß

Joschi

Hi,

interessant, dass da auch Samstage - die ja eigentlich Werktage sind - nicht gelten.

Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass das auch bei der Bereitstellung und Übergabe einer Wohnung zutrifft. Das ist mitunter ja fatal, da ja Umzüge häufig und gerne Samstags gemacht werden.

Das ändert aber nichts daran, dass die Whg. von der Vormieterin zu spät zurück gegeben wurde. Denn deren Mietvertrag endete am 30.09.

Somit müsste der VM auch Schadensersatzansprüche haben?!

„Aber wer’s braucht …“

solch Spruch ist niveau- und intelligenzarm aber man kann sihc
auch alles gefallen lassen.

Darüber hat Gerhard Zwerenz mal eine wunderbare Geschichte geschrieben…
http://www.mathieu-hauck.de/mpg/downloads/Deutsch/Kl…

Mieter x kann für den verspäteten Mietbeginn die Miete
entsprechend mindern. Mehrkosten für ein erneutes anmieten des
Transporters zum Besuch des Möbelhauses erkenne ich von hier
aus jetzt nicht.

Richtig. Wobei das zweimalige Anmieten des Transporters zwar wohl eher keine Sowiso-Kosten sind, da sie ja bei rechtzeitigem Auszug nur einmal angefallen werden. Aber es ist eben ein Schadenersatzanspruch und da wird den Vernmieter wohl keine Schuld am Nichtausziehen des Vormieters treffen (zumal er ihn ja auch nicht einfach rauswerfen könnte).

Zudem dürfte hier ohnehin ein erhebliches, wenn nicht umfassendes Mitverschulden vorliegen. Denn wenn der Nachmieter schon vorher starke Bedenken hat, ob der Vormieter auszieht, muss man sich eben an dem besagten Tag oder am Tag davor (ist ja erkennbar, ob einer morgen auszieht) vergewissen, dass er dann auch rein kann. Im Wissen der Problematik alles anzumieten dürfte selbst bei Vorliegen eines Ersatzanspruches höchstproblematisch werden.

Gruß
Dea

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Moin,

bisher hatte ich keine Ausraster nur auf Fehlverhaltne hingewiesen aber dein Positng ist einfach nur peinlich!

Kannst du auch helfen udn fundierte Antworten geben statt hier solch völligen Unsinn zu posten und frei von Wissen zu blubbern?

Bernd
P.S.: Nur mal so - die Vermieterin ist voll auf meiner Seite, weil sie auch ein gewisses Niveau hat im Gegensatz zur Vormieterin.

schön zu wissen das solche Leute nicht nur mir auf den sack gehen ;o))

Als Ausraster betrachte ich persönliche Angriffe wie „niveaulos“, Intelligenzarm", „völligen Unsinn“ und „wissensfrei“ Postern gegenüber, die, wie z.B. von-nix-Ahnung rational auf ein UP antworten.

Deine weiteren Bemerkungen in anderen Posts sind auch eher der Gossensprache entlehnt.

Grußlos

„Aber wer’s braucht …“

Was an diesem Spruch ist für dich „niveau- und intelligenzarm“?
Könntest du mir das bitte erklären?
Für mich ist das die Aussage, dass du im Recht bist. (Dass ich lediglich die Sinnhaftigkeit anzweifle, muss ich mit mir selbst ausmachen)

vnA *der mal ein paar Tage im Urlaub war*