Wer kann mir helfen?
Ich habe von Viag Gesprächsgebühren in Rechnung gestellt bekommen, die älter als 3 Monate sind. Viag behauptet, dass sie dies bis zu 2 Jahren dürfen und berufen sich auf das Telekommunikationsgesetz. Ich habe allerdings auch gehört, dass es Urteile gibt, die dies auf 3 Monate beschränken. Da ich leider keine konkreten Referenzen habe, kann ich schwer gegen Viag argumentieren. Wer hat Erfahrung mit diesem Thema oder kann mir einen entsprechenden Tipp geben?
Arun
Geht ja noch!
Ich warte immer noch auf eine Rechnung vom Februar 2000!!
Hallo!
Ich bin mir zumindest bei Roaminggesprächen ziemlich sicher, dass die Gespräche auch länger als drei Monate in Rechnung gestellt werden dürfen, da VIAG hier auch von den ausländisch Netzbetreibern abhängig ist…
MfG
axcel
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