verspätete Zahlung = Rückabwicklung Vertrag?

Hallo,

mal angenommen es wird ein Kaufvertrag für ein KFZ geschlossen zwischen einem Händler und einer Privatperson.
Sagen wir mal über 14.000,- Es werden 4000,- als Anzahlung sofort geleistet und auf der Quittung wird notiert das das restliche Geld (10.000,-) am 11.01.2010 bezahlt wird.
Der Käüfer ruft nun am 11.01.2010 den Verkäufer um 17:45 an um Ihn mitzuteilen das er das Geld vorbeibringen möchte. Leider ist der Verkäufer nicht mehr persönlich anwesend, stattdessen wird mit dem Sohn des Verkäufers sich darauf geeeinigt das Geld am nächsten Tag vorbei zu bringen.
Als der Käufer nun das Geld abgeben möchte, teilt der Verkäufer mit das der Kaufvertrag nicht mehr gültig ist, und alles wieder zurück abgewickelt wird (Anzahlung, Übereignung KFZ, etc.). Die Begründung ist, das das Geld nicht wie vereinbart am 11.01.2010 (zu einer geschäftsüblichen Zeit) bezahlt worden ist.
Ist durch diesen (Zahlungs-)Verzug der Käufers, der Kaufvertrag unwirksam?

Gruß

Hallo,

Ist durch diesen (Zahlungs-)Verzug der Käufers, der
Kaufvertrag unwirksam?

nein. Ggf. befindet sich der Käufer im Verzug (auch das möchte ich bezweifeln). Aber auch das wäre kein Grund für eine einseitige Auflösung des Vertrages.

Gruß

S.J.