Hallo,
ein Mietvertrag beginnt am 01.12.2010, 2 Terminvorschläge zur Übergabe wurden gemacht die aber nicht wahrnehmen konnten/wollten…
Nun ist erst am 17.12.2010 Wohnungsübergabe und man habe gehört, das wenn weniger als 14 Tage des Monats übrig bleiben im Einzugsmonat muss man gar keine Miete zahlen. Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht??
Herzlichen Dank im voraus
Hallo,
ein Mietvertrag beginnt am 01.12.2010, 2 Terminvorschläge zur
Übergabe wurden gemacht die aber nicht wahrnehmen
konnten/wollten…
wer hat denn die verspätete Übergabe verschuldet?
Nun ist erst am 17.12.2010 Wohnungsübergabe und man habe
gehört, das wenn weniger als 14 Tage des Monats übrig bleiben
im Einzugsmonat muss man gar keine Miete zahlen.
Man hört viel dummes Zeug. Nicht alles glauben…
Gruß
Joschi
Hallo,
die Schuld daran trägt der Hauswart. Also bedeutet das das man nicht komplett mietfrei im dezember dort wohnen kann?
die Schuld daran trägt der Hauswart.
Na, da du nicht gefragt hast ab wann man nun Miete zahlen muß, schenke ich mir eine weitere Nachfrage.
Also bedeutet das das man
nicht komplett mietfrei im dezember dort wohnen kann?
yep
wenn die schuld wirklich bei dem Vermieter liegt, kannst du ja hingehen, vernünftig mit ihm reden udn sagen, dass du ja wegen der späten übergabe mehr als den halben monat nicht drin wohnen konntest und deswegen die miete nur anteilig zahlen willst und würdest dann der fairness halber auf die hälfte aufrunden. vllt geht er darauf ein, wenn du es nett rüberbringst.
Hallo!
die Schuld daran trägt der Hauswart.
Sicher? Selbst wenn der Hauswart zwei Termine zur Übergabe abgelehnt hat, heißt das nicht zwangsläufig, daß die Verzögerung zu seinen Lasten geht. Und selbst wenn, muss mE der Rest des Monats trotzdem bezahlt werden.
Welche Termine wurden demn Hauswart gestellt? Und gab es evtl. von Seiten des Hauswarts Termine, die der Mieter abngelehnt hat? Wie war das denn genau?
Gruß,
Max
…Mietfrei wohnen gibt es nicht…aber der Hauswart ist der Vertreter des Vermieters…wenn die Wohnung erst am 17.Dez.2010 bezogen werden kann…dann braucht der Mieter auch erst ab 17.Dez. Miete zahlen.
[…] aber der Hauswart ist der Vertreter des Vermieters…
na da würden mir aber ein paar Fälle einfallen, bei denen das nicht so wäre… Sagen wir es mal so: wenn der Hauswart vom Vermieter beauftragt worden wäre die Schlüssel fristgerecht zu übergeben, so muß sich der Vermieter sein Handeln zurechnen lassen.
wenn die Wohnung erst am 17.Dez.2010 bezogen werden kann…dann braucht der Mieter auch erst ab 17.Dez. Miete zahlen.
unter der Voraussetzung, dass die verspätete Übergabe der Schlüssel der Vermieter zu verantworten hat.
Mit den hier gegebenen Infos läßt sich das aber m.E. nicht zweifelsfrei beurteilen.
Gruß
Joschi
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