Verspäteter Mietbeginn durch Wasserschaden

Hallo Zusammen,

mal angenommen Mieter A hat im September eine Wohnung zum 01.11 angemietet.
Mieter B zieht Mitte Oktober aus dieser Wohnung aus und hinterlässt einen Wasserschaden.

Mieter A muss anderweitig (Privat) unterkommen und den gesamten Haushalt einlagern. Wobei Vermieter C eine Garage zur Verfügung stellt, wo natürlich nicht ein kompletter Hausrat reinpasst.
Die Wohnung wird fast einen Monat nach Mietbeginn noch nicht bezugsfertig sein.

Da die Kosten von einer Versicherung übernommen werden, bietet Vermieter C Mieter A an.Er soll eine Kostenrechnung aufstellen, die Vermieter C an die Versicherung weiterleiten würde.

Mieter A weiß leider nicht, in welcher Höhe er Beträge angeben kann, zumal er Privat untergekommen ist und auch der Hausrat in einem privaten Kellerraum steht.

Weiß da jemand mehr??

Schonmal danke

Ggfs. muss Mieter A seine (berechtigten) Schadensersatzansprüche an Vermieter C, die dieser wieder von B bzw. dessen Versicherung ersetzt bekommt, nachweisen/belegen (letztendlich also gegenüber der Versicherung).
Das kann z.B. durch einen (Miet)Vertrag mit der Person geschehen, die Mieter A kurzfristig „Unterschlupf“ gewährt hat - oder durch den Mietvertrag der Drittperson - z.B. über die anteilig genutzte Fläche gebildete anteilige Mietkosten.
Womöglich ist die Versicherung auch zu Verhandlungen/Pauschalausgleich bereit, da bei kurzfristiger Notunterbringung oft nur die (teure) Variante Hotel/Pension bleibt …
Vielleicht wäre daher ein direkter Kontakt mit dem Versicherer/dessen Regulierer die einfachere Möglichkeit … (i.d.R. haben die auch „Regelsätze“ parat)

Schadensersatzanspruch besteht z.B. auch bzgl. Mehraufwendungen für doppelten Umzug/Möbeltransport, Arbeitsausfall/Stundenaufwand, Verpflegungsmehraufwendungen (mangels Kochgelegenheit) o.Ä.