verspäteter Notarvertrag beim Hauskauf

Hallo zusammen,

Hypothetische Situation:
Eine Partei A kauft ein Haus und schließt den Notarvertrag ab. In diesem ist ein Zahlungstermin für die Zahlung des Grundstückskaufpreises angegeben.

Da die Partei nicht unendliche Geldmengen hat finanziert sie das Vorhaben. Die Bank macht eine Finanzierungszusage unter der Bedingung, erst zu zahlen, wenn der Notarvertrag vorliegt.

Der Notar benötigt zur Bereitstellung der Unterlagen (Notarvertrag u.s.w.) noch Unterlagen vom Bauträger.

Der Zahlungstermin für die Zahlung des Grundstückspreises an die Stadt S ist nun in erreichbarer Nähe, die Kaufpartei hat jedoch noch keinen Notarvertrag. Im Notarvertrag wird mit Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung gedroht!

Hat die Kaufpartei eine Möglichkeit, hier irgendwie aktiv tätig zu werden?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Hinweise!

Hallo!

Das ganze klingt danach, als würde irgendetwas an der Geschichte nicht ganz stimmen.

Wenn ein Notarvertrag geschlossen wurde, hat jede Vertragspartei ein Anrecht auf eine Ausfertigung. Wenn der Notar noch auf etwas wartet klingt das eher danach, dass der Vertrag noch nicht rechtsgültig geschlossen wurde? Es sei denn, dass mehrere Verträge geschlossen werden.

Die Bank möchte neben dem Vertrag (idR) auch eine Eintragung im Grundbuch, schließlich ist ein Immobiliendarlehen ja idR auch grundbuchlich gesichert. Ohne den Eintrag, wird die Bank nichts machen.

Hast Du was schriftlich, wo Du mal genau abschreiben kannst was angefordert wurde?

gruß

derschwede

Hallo Schwede,

in dem rein hypothetischen Fall geht es um eine Vollmacht. In dieser Vollmacht wird bestätigt, daß der Generalunternehmer im Namen des Bauträgers den Vertrag schließen darf. In der Vergangenheit hat der Generalunternehmer bereits mehrfach mit dem Bauunternehmen gebaut, natürlich nur rein hypothetisch… :smile:

Grundbucheintrag erfolgt AFAIK erst wenn Geld überwiesen und Grundsteuer gezahlt wurde…

Grüße,

Wizz

Hallo,
hier stimmt etwas nicht oder fehlt etwas. Gibt es zwei Kaufverträge? Einen für das Haus (mit dem Bauträger) und der andere für das Grundstück (mit der Stadt/dem Grundstückseigentümer) ?

Wenn dem „Bauträgervertrag“ die nötige Vollmacht fehlt, wäre er in der Regel schwebend unwirksam (zu erkennen am „vollmachtlosen Vertreter“). Dann kann der Notar ihn nicht wirklich als „echte Ausfertigung“ in der Gegend herumsenden (weil er garnicht rechtsgültig abgeschlossen wäre).

Wenn es so ist, dass tatsächlich bereits ein Grundstücks(!)-Kaufvertrag abgeschlossen wäre und die Auszahlung des Kaufpreises von der Bank so bedingt ist, dass erst ein Bauträgervertrag abgeschlossen würde, hat der Käufer Pech, wenn der Bauträger zu lahm ist (Schadenersatzansprüche lassen wir mal weg, darum könnte man sich später kümmern :wink:). Aber das ist eine Annahme, da der hypothetische Fall etwas unter mangelhafter Fallausgestaltung leidet :smile:

Gruß vom
Schnabel

Hallo Schnabel,

bitte entschuldige, daß ich nicht alle Infos geliefert habe. Es ist nicht ganz leicht den hypothetischen Fall bis in’s letzte zu konstruieren…

Es gibt in diesem Fall mehrere Verträge (bitte entschuldigt die verspätete Klarstellung) :
a) Kaufvertrag zwischen der Partei P und und der Stadt S, Vertragsgegenstand soll ein Grundstückserwerb mit Zahlungsfrist sein.

b) Bauvertrag zwischen Partei P und Bauunternehmen B zwecks Bau eines Hauses. Dieser Vertrag hat einen Zahlplan, unterliegt aber im Moment noch keinen Fristen.

Herausforderung in dieser theoretisch konstruierten Lage ist nun, daß Vertrag a zwar von Partei P, Notar N und der Vertretung des Bauunternehmes unterschrieben wurden, im Vertrag jedoch steht:
„mit dem Versprechen, notariell beglaubigte Vollmachtsbestätigung nachzureichen;“ Und genau an dieser Vollmachtsbestätigung fehlt es in diesem Fall.

Durch dieses Fehler ist der Notar vermeintlich nicht in der Lage, den Kaufvertrag a in beglaubigter Kopie der Partei P zu übersenden. Die Partei P kann dann aber der Bank B keine Abschrift geben, was die Bank veranlaßt, nicht zu zahlen. Die Stadt S fordert aber Ende des Monats Verzugszinsen, zu tragen von Partei P obwohl diese nicht Ursache des Problems ist.

Die eigentliche Frage soll nun sein: Was kann Partei P in einem solchen Fall tun?

Viele Grüße,

Wizz

Hall!

Ich muss hier nochmal nachhaken: Vertrag a, also der Grundstückskaufvertrag wurde unterschrieben vom Käufer und von dem Bauträger als Vertreter der Stadt, die das Grundstück verkauft?

Gruß

derschwede77

Hallo Schwede,

der Grundstückskaufvertag soll in diesem Beispiel unterschrieben worden sein von :

  • Notar N
  • Partei P als Käufer
  • Stadt S als Verkäufer des Grundstücks
  • einer Firma G

Bei der Firma G handelt es sich um die Firma, bei welcher die Partei P das Haus und Grundstück letztendlich kauft. Diese Firma beauftragt ein Bauunternehmen mit dem Bau. Der Firmeninhaber der Firma G handelt im Auftrag des Bauunternehmens und soll hierfür die Vollmacht nachreichen! Und genau dort hakt es! Die Vollmacht liegt noch nicht vor, deshalb bekommen die Käufer den Vertrag nicht, deshalb zahlt die Bank nicht, deshalb entstehen ab Ende des Monats Verzugszinsen…

Grüße und Danke für eure Geduld,

Wizz

Hallo!

Was hat die Firma G mit dem Grundstückskaufvertrag zu tun? Du hast doch geschrieben dass es einen separaten Bauvertrag gibt.

Gruß

derschwede77

Hallo,

Der Firmeninhaber der Firma G hat stellvertretend für die Baufirma unterschrieben und benötigt dafür eine Vollmacht. Diese Vollmacht soll nachgereicht werden, was bisher nicht geschehen ist. Der Grundstückskauf hat mit dem Hauskauf erstmal nix zu tun (verschiedene Verträge), allerdings hängt der Hausbau direkt mit dem Grundstück zusammen, so zumindest in diesem hypothetischen Beispiel!

Viele Grüße,

Wizz

Hallo,
dann hat der Käufer (abgesehen von Schadenersatzansprüchen) Pech! Ein Vertrag, der eine notarielle Form erfordert und von einer Partei ohne Vertretungsmacht unterschrieben wurde, ist nicht rechtsgültig für diese abgegeben. Er steht unter der Einschränkung der nachzuweisenden Vollmacht und ist in der Regel schwebend unwirksam. Ob sich eine Bank und ein Notar darauf einlassen, sowas durch die Gegend zu schicken bzw. zur Auszahlungsgrundlage eines Grundschulddarlehens zu machen, ist Sache dieser beiden und „normalerweise“ ausgeschlossen (das speziell bei der Bank „hinterlegte“ Haus ist z.B. Grundlage der Ermittlung der Beleihungshöhe…).

Das alles interessiert den Vertragspartner eines getrennt davon abgeschlossenen Grundstücksgeschäftes nicht wirklich…

Man könnte bestenfalls versuchen, beim Bauträger „Dampf“ zu machen, Schadenersatz für die anfallenden Zinsen (z.B. in Form schönerer Fliesen :wink:) zu fordern oder vom Bauträgervertrag zurücktreten (was nicht wirklich schnell von der drohenden Zinslast befreit…). Das sollte aber der Notar einem besser erklären können.

Gruß vom
Schnabel

Hallo Schnabel,

vielen Dank für Deine Auskunft! Im hypothetischen Beispiel würde die Käuferpartei jetzt wahrscheinlich Druck machen…

Viele Dank nochmal und viele Grüße,

Wizz