Hallo!
Mal angenommen, Person X hat ein Umzugsunternehmen mit seinem Umzug beauftragt. Es wurde ein Vertrag geschlossen, in welchem steht, dass die Umzugsleute um ca. 14 Uhr bis 14 Uhr 30 kommen. Person X wird informiert, dass es später wird, da der erste Umzug ungeplant länger dauert (es wurde nicht gepackt etc). Um 19 Uhr ist das Unternehmen immer noch nicht da. Person x hat jedoch schon am Vormittag alles vom 5. Stock ins Treppenhaus getragen und muß dementsprechend noch am gleichen Tag umziehen. Person x hat folgendes in den AGB gelesen:
Firma yz Umzüge kann sich wegen natürlichen Hindernissen(Verkehrsunfall, Zollamt etc.) sich 24 Stunden verspäten. Im Falle einer Verspätung wird der Kunde rechtzeitig benachrichtigt
Der vorliegende Fall ist doch aber kein natürliches Hindernis, oder? Wie kann Person x gegen Unternehmen yz vorgehen, sollten diese nicht mehr am gleichen Tag oder zu einer unmöglichen Zeit erscheinen? Ist Person x berechtigt, die Zahlung zu kürzen oder sogar ganz zu verweigern? Sollte Unternehmen yz nicht kommen, muß Person x schnell ein anderes Unternehmen beauftragen. Kann Person x von yz-Umzüge Schadensersatz hierfür fordern?
Ich freue mich über schnelle Antworten!
Danke,
N.