Verspätung Umzugsunternehmen

Hallo!

Mal angenommen, Person X hat ein Umzugsunternehmen mit seinem Umzug beauftragt. Es wurde ein Vertrag geschlossen, in welchem steht, dass die Umzugsleute um ca. 14 Uhr bis 14 Uhr 30 kommen. Person X wird informiert, dass es später wird, da der erste Umzug ungeplant länger dauert (es wurde nicht gepackt etc). Um 19 Uhr ist das Unternehmen immer noch nicht da. Person x hat jedoch schon am Vormittag alles vom 5. Stock ins Treppenhaus getragen und muß dementsprechend noch am gleichen Tag umziehen. Person x hat folgendes in den AGB gelesen:

Firma yz Umzüge kann sich wegen natürlichen Hindernissen(Verkehrsunfall, Zollamt etc.) sich 24 Stunden verspäten. Im Falle einer Verspätung wird der Kunde rechtzeitig benachrichtigt

Der vorliegende Fall ist doch aber kein natürliches Hindernis, oder? Wie kann Person x gegen Unternehmen yz vorgehen, sollten diese nicht mehr am gleichen Tag oder zu einer unmöglichen Zeit erscheinen? Ist Person x berechtigt, die Zahlung zu kürzen oder sogar ganz zu verweigern? Sollte Unternehmen yz nicht kommen, muß Person x schnell ein anderes Unternehmen beauftragen. Kann Person x von yz-Umzüge Schadensersatz hierfür fordern?

Ich freue mich über schnelle Antworten!

Danke,

N.

Hallo n.h.,

juristisch sind kleine Details entscheidend. Der Dienstleister ist bereits ab 14:30 Uhr späterstens im Leistungsverzug. Jetzt kommt es darauf an ob bei dem Hinweis auf die Verzögerung der Kunde damit einverstanden war. War er damit einverstanden bzw. nicht wiedersprochen wurde der Vertrag mündlich geändert bzw. ein neuer Vertrag über die spätere Leistungserfüllung abgeschlosse.
Grundsätzlich gilt das auf was sich beide Parteien geeinigt haben.
Jetzt ist die Frage was ist wenn er trotzdem nicht mehr auftaucht.
Hier ist jetzt um einen Ansruch durchzusetzen wichtig was am Telefon gesatz worden ist. Hat der Dienstleister gesagt " Ich komme später" ohne genaue Zeitangabe ist wieder von einer normalen Zeit auszugehen. Weniger als 24 Stunden ist dann schwer durchzusetzen.
Sagt er " Wir kommen bis 19 Uhr" ist er um 19:01 rein rechtlich im Verzug. Was sie berechtigt ein Ersatzunternehmen zu beauftragen und die Mehrkosten dem ersten Dienstleister aufzuerlegen. Grundsätzlich sollte man aber mit schnellen Reaktionen vorsichtig sein. Unter Umständen muss man dann noch beide bezahlen. Am bessten spricht man mit dem Transportunternehmen und teilt diesem auch mit das man bei nichterfüllung ein anders Unternehmen beauftragt. Generell ist auch das Telefongespräch als Beweis schlecht. Nur schriftlich ist wirklich sicher. Außer man hat einen Zeugen.

Grüße

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