Verspätungszuschlag des Fianzamtes - WER muss zahlen?

WER würde den Verspätungszuschlag des Finanzamts für eine verspätet eingegangene EKST-Erklärung zahlen müssen, wenn diese Erklärung durch Verschulden eines Steuerberaters verspätet eingereicht wird: Steuerpflichtiger oder Steuerberater?

WER würde den Verspätungszuschlag des Finanzamts für eine verspätet eingegangene EKST-Erklärung zahlen müssen,

Grundsätzlich erst einmal der Steuerpflichtige, weil das FA nicht erkennen kann, wer für die Verspätung ursächlich war… Wenn der Zuschlag tatsächlich vom StB verschuldet wurde, kann man sich bei ihm schadlos halten

Hallo,

wobei der Steuerpflichtige ja wahrscheinlich nicht zum ersten mal verspätet abgibt, schließlich legt das Finanzamt normalerweise nur bei notorischen Spätabgebern Verspätungszuschläge fest.

Dann wäre natürlich noch aufzudröseln, wer genau die Verspätung zu vertreten hat. Fehlten dem Steuerberater Unterlagen bzw. wurden die Unterlagen sehr spät eingereicht, so dass der Berater keine ausreichende Bearbeitungszeit bis zum Fristablauf hatte? Wurde die Unterschrift schnell geleistet und an den Berater zurück übermittelt? Uswusf.

&tschüss

Hi,

wobei der Steuerpflichtige ja wahrscheinlich nicht zum ersten
mal verspätet abgibt, schließlich legt das Finanzamt
normalerweise nur bei notorischen Spätabgebern
Verspätungszuschläge fest.

diesem Satz kann ich nicht zustimmen…aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch erstmaliges „Verspäten“ zum Verspätungszuschlag reicht…(kann natürlich von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandelt werden :smile:)

Viel Gruß von Tara

Der Verspätungszuschlag ist eine Ermessensentscheidung. Bei einer ersten Verspätung ist die Festsetzung des VspZuschlags grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn die Verspätung nicht deutlich überzogen ist (i.d.R. sind 2 Mahnungen üblich, bevor ein Verspätungszuschlag festgesetzt soll). Das FA setzt sich i. d. R. nicht der Gefahr eines unnötigen Rechtsbehelfsverfahrens aus. Es liegt - wie gesagt - im Ermessen des Veranlagungsbeamten. Aber - soviel zum vorangegangenen Beitrag - unmöglich ist es auch bei erster und einmaliger Verspätung selbstverständlich nicht. Eine Frage ist auch, wie das Ermessen der Höhe nach ausgeübt wird, da bis 10% der Steuerschuld möglich sind, ist bei einer ersten und einmaligen Verspätung der Prozentsatz im unteren Bereich zu wählen. Hier liegen die Beamten im eigenen Ermessen oftmals zu hoch, so dass Einspruchsverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben.
Was die Haftung des Steuerberaters angeht, ist die Beweislast für dessen Schuld an der Verspätung immer beim Auftraggeber. Klagen lohnt meistens nicht, weil die Kosten den Nutzen i. d. R. übersteigen.

Was die Haftung des Steuerberaters angeht, ist die Beweislast
für dessen Schuld an der Verspätung immer beim Auftraggeber.

na klar, er wird sich winden wie ein wurm.

Klagen lohnt meistens nicht, weil die Kosten den Nutzen i. d.
R. übersteigen.

pffft. wenn ich im herbst die unterlagen zum berater bringe und der es nicht schafft, die sache bis ende februar einzutüten, dann ist es nur noch formsache dem trödler die zuschläge aufs auge zu drücken.

es wird sich kein mandant hinstellen und ungerechtfertigt die übernahme der zuschläge fordern, aber wenn die bearbeitungszeit zu lange dauert, dann gehts halt an die beratertasche, was auch zu verschmerzen ist.

wir haben hier öfters den fall, dass zuschläge übernommen werden, weil der sachbearbeiter nicht in die hufe kommt oder eben der steuerberater lieber mal ne woche in urlaub geht, obwohl fristensachen „brennen“. kostet dann halt ein paar hunderter… alles halb so wild.

wir sind sogar angehalten, die mandanten rechtzeitig daran zu erinnern, dass die abgabefrist naht (auch ohne erinnerungen und zwangsgeldandrohungen) und sie doch bitte die unterlagen einreichen sollen. und das machen wir auch so im herbst.

tun wir dies nicht, hat der mandant einen ansatzpunkt: denn zu einer ordentlichen beratung gehört auch, den mandanten daran zu erinnern, ggf. mit einer nötigen vehemenz, seinen unterlagen einzureichen, damit eine fristgerechte fertigstellung möglich ist.

gruß inder