Ich erhielt heute den Beitragsbescheid von meiner Krankenkasse, dass ich seit Dezember 2010 vergessen habe den Zusatzbeitrag von monatlich 8 Euro zu überweisen.
Soweit richtig, hab nicht mehr daran gedacht & finde es auch nicht toll, egal.
Der offene Betrag von 6 Monaten beläuft sich auf 48 Euro dazu wurden mir für jeden Monat zusätzlich nochmal 0,80 Euro Mahngebühren berechnet ( 4,80 Euro )und noch dazu 24 Euro mit dem Vermerk „Verspätungszuschlag und/oder Kosten des Beitragseinzuges“. ???
Die Gesamtforderung beläuft sich statt 48 auf 76,80 Euro.
Muß ich diese seperaten Zusatzkosten zum Zusatzbeitrag rechtlich gesehen mit überweisen ?
Vielen Dank für Ihre Antwort !
Hallo, annett!
Leider wirst du nicht herumkommen den Verspätungszuschlag an die KK zu zahlen. Sieh bitte unter: www.der-zusatzbeitrag.de/zusatzbeitrag/verspa…
oder :www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkasse
Alles Gute- Schaddie
Hallo,
Sie werden diesen Säumniszuschlag bezahlen müssen. Ich gehe davon aus, dass Sie mehrere Zahlungsaufforderungen Ihrer Krankenkasse erhalten haben und nicht darauf reagiert haben. Von daher ist dieser Zuschlag rechtens.
Mfg
Matthias
Ja.
Gruß, Christian
danke !
Leider ja, da sitzt die Kasse am längeren Hebel. Das Inkassoverfahren der Kasse läuft über das Hauptzollamt und die sind nicht feige statt eines Schufa Eintrages sofort eine Eidesstattliche Versicherung einzutreiben und einen Haftbefehl zu verhängen. Also Empfehlung: In den saueren Apfel beissen und den Betrag bezahlen, denn das Mahnverfahren der Kassen ist rigide. Da ist es einfacher Millionen an Steuern zu hinterziehen und straffrei auszugehen, als der Kasse Minibeiträge schuldig zu bleiben. Man verstehe diese Logik…
vielen Dank & schönes Weekend !
Leider kann ich Ihnen nicht helfen.