Stellen wir uns folgendes fiktives Szenario vor:
Eine Familie wohnt zur Miete. Die eigenen Kinder sind im Mietvertrag benannt, die Abrechnung personenbezogener Nebenkosten erfolgt nach der im Mietvertrag erfassten Personenzahl.
In 2017 stellt sich heraus, dass seit 2015 ein Pflegekind dauerhaft mit im Haushalt lebt, was dem Vermieter nicht mitgeteilt wurde.
Die bereits erstellten Nebenkostenabrechnungen für 2015 und 2016 weisen demnach einen zu geringen Anteil bezüglich der personenbezogenen Nebenkosten für die Familie und einen zu hohen für die anderen Mietparteien aus.
Die Nebenkostenabrechnungen müssen also diesbezüglich korrigiert werden.
Regulär darf meines Wissens nach, nach
Ablauf des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres nur noch zu Gunsten des Mieters korrigiert werden.
Demnach dürfte die 2015er Abrechnung jetzt also nicht mehr zu Ungunsten der Familie korrigiert werden.
Greift das in diesem Fall nicht, weil sie die Falschabrechnung selber verschuldet haben?
Müssen / sollten die Mieter mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen (Abmahnung oder sogar Kündigung), weil sie den Zuzug trotz expliziter Erwähnung im Mietvertrag nicht gemeldet haben?
Danke für Eure Einschätzung und Antworten!
Gruß
Frau Schmitz