Verspätete Korrektur der Nebenkostenabrechnung durch Verheimlichung neu zugezogener Person

Stellen wir uns folgendes fiktives Szenario vor:

Eine Familie wohnt zur Miete. Die eigenen Kinder sind im Mietvertrag benannt, die Abrechnung personenbezogener Nebenkosten erfolgt nach der im Mietvertrag erfassten Personenzahl.
In 2017 stellt sich heraus, dass seit 2015 ein Pflegekind dauerhaft mit im Haushalt lebt, was dem Vermieter nicht mitgeteilt wurde.

Die bereits erstellten Nebenkostenabrechnungen für 2015 und 2016 weisen demnach einen zu geringen Anteil bezüglich der personenbezogenen Nebenkosten für die Familie und einen zu hohen für die anderen Mietparteien aus.
Die Nebenkostenabrechnungen müssen also diesbezüglich korrigiert werden.

Regulär darf meines Wissens nach, nach
Ablauf des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres nur noch zu Gunsten des Mieters korrigiert werden.
Demnach dürfte die 2015er Abrechnung jetzt also nicht mehr zu Ungunsten der Familie korrigiert werden.
Greift das in diesem Fall nicht, weil sie die Falschabrechnung selber verschuldet haben?

Müssen / sollten die Mieter mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen (Abmahnung oder sogar Kündigung), weil sie den Zuzug trotz expliziter Erwähnung im Mietvertrag nicht gemeldet haben?

Danke für Eure Einschätzung und Antworten!
Gruß
Frau Schmitz

Mit Kündigung wohl nicht, Abmahnung schon.
Und mit einer Nachforderung der zu wenig gezahlten Nebenkosten auch.

Zwar kann die Abrechnung von euch formal nicht korrigiert werden, von den Nachbarn schon (zu viel gezahlt). Und den Schadenersatz des Vermieters dafür kann man von Euch einfordern, der wäre auch nicht verjährt.

Also im Grunde kann die Abrechnung doch verändert werden.

MfG
duck313

Danke für die Antwort, sieht also demnach so aus, wie ich es eingeschätzt habe.

Das „von Euch“ ist wohl an der Stelle nicht korrekt, da ich nicht zur Seite der verursachenden Mieter gehöre :slight_smile:

Dann solltet Ihr von Euch aus aktiv werden, und die Sache sofort angehen, um das Verhältnis zum Vermieter und den Mitmietern nicht unnötig weiter und zusätzlich zu belasten, statt zu versuchen, sich da irgendwie heraus zu winden. Man könnte das Ganze strafrechtlich auch in Richtung eines Betruges werten, und wenn nur ein Mitmieter auf diese Idee kommt, und die Sache an die Staatsanwaltschaft mitteilt, entsteht Ärger, den man sich ersparen sollt (vollkommen unabhängig davon, wie die Sache final ausgehen mag). D.h. ein freundlich formuliertes Entschuldigungsschreiben mit der Bitte um korrigierte Abrechnung und Entschuldigung für den damit verbundenen Mehraufwand - den man selbstverständlich ersetzen wird - ist hier deutlich eher angeraten als eine Argumentation, dass ja eigentlich keine Korrektur mehr möglich sei. Zumal letztere im Ergebnis ohnehin nichts bringt, weil dann statt der direkten zusätzlichen Nebenkostenforderung eben Schadenersatz zu leisten ist.

Danke auch für Deine Antwort!

Als verschuldender Mieter würde ich genauso vorgehen, wie Du es beschreibst.
Meine Aussage, dass ich nicht zu dieser Seite gehöre, bezog sich darauf, dass ich in diesem Fall die Vermieterin bin. Die Mieter gehen tatsächlich davon aus, dass es damit abgetan sei, dass das Pflegekind ja eigentlich doch gar nicht immer da übernachtet hätte. Von Einsicht keine Spur!

Unabhängig von der rechtliche Situation wollte ich auch einfach mal die Einschätzung Außenstehender hören, ob ich das als Vermieterin „zu eng“ sehe, da ich schon recht unbegeistert über das Verhalten der Mieter bin.
Einer der anderen Mieter im Haus hat das übrigens auch mitbekommen, als mir die Mieter das zufällig gestehen mussten, weshalb erstrecht Handlungsbedarf herrscht!