Verspätete Meldung an Finanzamt

hallo zusammen,
mein Sohn hat seit Jahren eine GmbH. Leider hat er versäumt (durch Steuerberaterwechsel) die Steuerunterlagen rechtzeitig abzugeben. Das Finanzamt hat zu Recht Umsätze etc. geschätzt. Dieses Jahr hat er den Abschluß 2013 gemeldet und hat dort sogar etwas Geld herausbekommen.
Für 2014 wurde ebenfalls der Abschluß vor 2 Monaten abgegeben, das Guthaben nicht ausbezahlt.
Nun kommt aber der Abschluß 2015, nach der die GmbH ca. 60.000 Euro zu viel gezahlte Gebühren zurückerstattet bekommen soll. nach heutigem Termin beim Finanzamt kam die Aussage, das Geld wird nicht mehr zurück erstattet, ganz im Gegenteil, die Schätzung für 2016 i.H.v. 30.000 Nachzahlung wird aufrechterhalten. angeblich wurde dem Unternehmen dies im August diesen Jahres per Brief mitgeteilt, dass der Termin der Abgabe verstrichen ist, dieser Brief und somit die Möglichkeit des Einspruchs, ist nie angekommen. auch nicht bei derzeitigen Steuerberater.
Der Beamte des Finanzamts Rosenheim hat meinem Sohn ins Gesicht gesagt: ja ich sehe, Sie hätte 60.000 bekommen müssen, der Fall wurde für 2014 und 2015 aber am 24.08.2017 geschlossen. ein entsprechendes Schreiben haben wir wie schon geschrieben nie erhalten.
Ich kann irgendwie nicht verstehen, dass das Finanzamt zu viel bezahlte Beträge (hier 60.000 Euro!!!) nicht zurückzahlt.
Leider wird mein Sohn nun Insolvenz anmelden, da er die neu geforderten 30.000 Euro für 2016 nicht auch noch in das Unternehmen schießen kann. Er hatte mit der Rückzahlung gerechnet.
Auch wenn mein Sohn natürlich fahrlässig die Termine verstreichen ließ, finde ich dies als „Diebstahl“ und Betrug. Hat jemand ähnliches erlebt und macht es Sinn sich einen Anwalt zu nehmen, oder ist das auch rausgeschmissenes Geld?

Warum klärt ihr den Fall nicht über euren Steuerberater?

Ne, ihr habt doch einen Steuerberater, der wäre genau richtig, um das zu klären.

Aus deinem Posting wird leider nicht klar, was der Sachverhalt ist. Aber es klingt ganz so, als seien wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen Schätzbescheide ergangen und bestandskräftig geworden. Es erfolgte nach Sachverhaltsdarstellung sogar Rücksprache mit dem Finanzamt, deswegen lassen sich möglicherweise sogar die vorgebrachten Probleme des Zugangs ausschließen. Ansonsten wären die Probleme des Zugangs wohl der einzige Notnagel…

Der Steuerberater ist auch dran. Die Beschlüsse zur Aufhebung der Nachprüfung für die Bescheide 2014 und 2015 haben wir nicht erhalten, auch wenn das FA behauptet, dass die Briefe im August versendet wurden. Wir haben heute erst bei einem persönlichen Gespräch mit dem FA davon erfahren. Wir wollte ja eine Lösung mit dem FA gemeinsam erreichen. Aber hoffnungslos. Sogar die Schätzung für 2016 ist schon unterwegs, obwohl hierzu die Frist noch nicht abgelaufen ist.

Dann sollte der Steuerberater das ganz locker und einfach hinbekommen. Ohne Zugang (Bekanntgabe) wird der Bescheid nicht wirksam, damit besteht der Vorbehalt der Nachprüfung weiter, damit ist alles noch vollumfänglich durch einfachen Antrag änderbar (Schätzbescheide mit einem Vorbehalt der Nachprüfung gibt es hier im Norden gar nicht mehr, da habt ihr mit eurem Finanzamt ja noch richtig Glück). Allerdings wäre natürlich zu prüfen, ob der Steuerberater die Bescheide erhalten hat, denn üblicherweise erhält der Steuerberater ja eine Empfangsvollmacht und eine Bekanntgabe an den Steuerberater wirkt auch gegen den Mandanten.

nach Rücksprache mit dem Steuerberater hat er auch keine Bescheide erhalten

Na dann ist doch alles prima. Dann macht einen Jahresabschluss, erstellt Steuererklärungen und alles ist geritzt.

Hallo RotAlge,
vielen Dank für Deine Infos.