Ich habe eine Frage zu einem bestimmten Fallbeispiel:
Die Oma (O) verspricht ihrem noch 17-jährigen Enkel Anton (A) 1000Euro zu schenken, damit er sich einen PC kaufen kann. Anton bedankt sicht. (…)
Welche Willenserklärungen bzw. Verträge sind hier zustande gekommen?
Gibt es einen Paragraphen im BGB der ein solches Versprechen regelt? Weil meiner Meinung nach, kann man hier nicht §657 anwenden…
Oder kann man ein solches Versprechen überhaupt nicht schematisch aufzeigen?
Liebe Grüße