Versprechen

Ich habe eine Frage zu einem bestimmten Fallbeispiel:

Die Oma (O) verspricht ihrem noch 17-jährigen Enkel Anton (A) 1000Euro zu schenken, damit er sich einen PC kaufen kann. Anton bedankt sicht. (…)

Welche Willenserklärungen bzw. Verträge sind hier zustande gekommen?
Gibt es einen Paragraphen im BGB der ein solches Versprechen regelt? Weil meiner Meinung nach, kann man hier nicht §657 anwenden…
Oder kann man ein solches Versprechen überhaupt nicht schematisch aufzeigen?

Liebe Grüße

§§ 516 ff. BGB, insbesondere § 518.

Levay

Auf deutsch:

§§ 516 ff. BGB, insbesondere § 518.

Entweder die Oma drückt dem Jungen das Geld sofort in die Hand, oder sie lässt ihr Versprechen notariell beurkunden. Ansonsten muss der Bub so lange brav sein, bis die Oma die Kohle endlich rausrückt, da sie es sich sonst jederzeit anders überlegen dürfte.

So, das war die rechtliche Seite, und nun Feuer frei für gesunde Moral und Menschenverstand…

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