Moin moin,
wäre es Pech, wenn Mieter erst nach gut 2 Jahren bemerken würden,
dass ihre Wohnung z.B. nicht 95, sondern max. 91 qm groß ist?
Dabei sei die Aussage „ca. 95 qm“ im Zuge der Wohnungsbesichtigung,
insbes. schriftlich auf einem beiläufig ausgehändigten Grundriss, erfolgt.
Im Mietvertrag sei gar keine Fläche benannt.
In den Betriebskostenabrechnungen sei stets 88 qm genannt(!)
[Der Balkon sei nur ca. 2 qm groß und damit maximal mit 1 qm als Wohn-
fläche zu berücksichtigen (eher weniger, da kaum nutzbar).]
Einerseits hätte der Vermieter ja in solch einem Fall zumindest nicht
„offiziell“ von 95 qm gesprochen; andererseits hätten die Mieter bei der
Beurteilung insbes. der Angemessenheit der Miete durchaus diese Zahl
zugrunde gelegt (in Ermangelung anderer Angaben und eigener
Berechnung). Die Betriebskostenabrechnungen seien natürlich erst
deutlich nach Einzug erfolgt, und die dort aufgeführten 88 qm nun
durch Zufall aufgefallen. Eine recht genaue Ausmessung habe dann
ergeben, dass vlt. 91 qm zutreffend wären.
Danke für Eure Meinung,
Hauke