Versprochene Mietfläche knapp 5% übertrieben

Moin moin,

wäre es Pech, wenn Mieter erst nach gut 2 Jahren bemerken würden,
dass ihre Wohnung z.B. nicht 95, sondern max. 91 qm groß ist?

Dabei sei die Aussage „ca. 95 qm“ im Zuge der Wohnungsbesichtigung,
insbes. schriftlich auf einem beiläufig ausgehändigten Grundriss, erfolgt.
Im Mietvertrag sei gar keine Fläche benannt.
In den Betriebskostenabrechnungen sei stets 88 qm genannt(!)

[Der Balkon sei nur ca. 2 qm groß und damit maximal mit 1 qm als Wohn-
fläche zu berücksichtigen (eher weniger, da kaum nutzbar).]

Einerseits hätte der Vermieter ja in solch einem Fall zumindest nicht
„offiziell“ von 95 qm gesprochen; andererseits hätten die Mieter bei der
Beurteilung insbes. der Angemessenheit der Miete durchaus diese Zahl
zugrunde gelegt (in Ermangelung anderer Angaben und eigener
Berechnung). Die Betriebskostenabrechnungen seien natürlich erst
deutlich nach Einzug erfolgt, und die dort aufgeführten 88 qm nun
durch Zufall aufgefallen. Eine recht genaue Ausmessung habe dann
ergeben, dass vlt. 91 qm zutreffend wären.

Danke für Eure Meinung,
Hauke

Hallo!

Pech, denn erst bei > 10% haben Gerichte eine Korrektur der Miete für rechtens erachtet.
Bei der NK-Abrechnung ist aber immer die echte WF maßgebend.

und deshalb wäre es auch für mich unverständlich, wenn man schon in NK eine andere( die echte) WF-Angabe hat wieso man dann im Wohnungsanzeigen und Mietverträgen trotzdem noch andere(ältere) Angaben drin hat.
Da müsste man ja schon Absicht unterstellen.

MfG
duck313

Hallo,

Moin moin,

wäre es Pech, wenn Mieter erst nach gut 2 Jahren bemerken
würden,
dass ihre Wohnung z.B. nicht 95, sondern max. 91 qm groß ist?

Wie wurde die Wohnfläche berechnet?
Oder wurde die Wohnfläche gemäß der Bauunterlagen eingetragen?

Zumindest wurden doch die Mietnebenkosten mit den verminderten qm berechnet,
womit evt. sogar der Mieter einen Vorteil hat.

Gruß Merger

Ich sehe jetzt hier irgendwie weder ein Problem noch eine Frage, oder gefällt die Wohnung plötzlich nicht mehr, seit man auf das vermeintliche Problem gestoßen ist. Könnte es aber auch sein, dass der Problemauslöser eigendlich ganz woanders zu suchen ist?
Es gibt verschiedene Arten die Wohnfläche einer Wohnung zu berechnen. Möglicherweise ergeben sich die Differenzen daraus.

vnA

Moin moin,

danke für Eure Antworten!

Wenn es noch ein wenig mehr übertrieben gewesen wäre, hätte man zu einer
Korrektur der Miete auffordern können (wenn ich das richtig verstanden habe).
z.B. wenn 97 qm angepriesen würde, es (siehe NK-Abr.) aber nur 88 qm wären.
(Bei 95 qm aber verdächtig knapp drunter, da müsste man tatsächlich fast
Absicht unterstellen)

Das ist ja durchaus nicht unerheblich, auch wenn ich jetzt nicht mit Sicherheit
sagen könnte, auf wieviel die Miete dann letztlich runterkorrigiert werden könnte.

Selbst 25,- EUR Differenz im Monat wären 300,- im Jahr u. nach 3 Jahren (keine
ungewöhnlich lange Mietdauer) bereits 900,- - bei Indexmiete entsprechend
gewichtiger.

Gehen wir mal davon aus, dass die Wohnung gefällt. Ob ein solcher Vermieter,
zumal wenn er noch andere nette Aktionen drauf hat, so toll ist, darüber könnte
man trefflich streiten  :wink:

Viele Grüße,
Hauke

… und wie lange braucht es um die 1.800 € Gutachterkosten abzuwohnen?

vnA

Hallo,

also Mietpreismäßig geht da aus meiner Sicht gar nichts, denn das Angebot war ca. und der Mietvertrag stellt keine Fläche fest.

Übrigens ist die Ermittlung einer Wohnfläche mit dem werfen eines Meterstabes nicht unbedingt getan…

Wohnen bleiben oder umziehen mehr sehe ich da nicht.

Gruß

Tatsächlich ist die eine besichtigte Wohnung vermietet worden, keine"ca. 95 Quadratmeter".

Deine Sache, dies nicht vor Mietvertragsschluss einmal nachgemessen zu haben oder sich über diesen bedeutsamen Unterschied geirrt zu haben - nunmehr kannst du aus einer Abweichung

Moin Leute,

danke für die nachträglichen weiteren Antworten.

Da, wo ich herkomme, weiß auch der Vermieter nicht nur „ca.“,
wie groß seine Wohnung ist. Wenn da einer auffällig knapp in
dem (mir zugegebenermaßen unbekannten & recht großzügigen)
rechtlichen Spielraum von 10% bleibt, spräche sich das schnell
rum. Denn, das nur nochmal als Ergänzung, eine solche
„versehentlich“ höhere Angabe ist systematisch bei allen(!)
Wohnungen im Haus erfolgt. Ein Schelm, der …

(Im übrigen hat es schon einen Geschmack, zumal für die BK

  • immerhin - ein korrekter(er) Betrag ermittelt wurde. Es wäre
    sicherlich kein Kraftakt, diesen dann auch zu nennen, wenn ein
    Mietinteressent vorbeikommt. Aber wie gesagt, ein Schelm, …)

Dass man aufgrund der Rechtslage nichts daraus ableiten
kann, ist Pech, und hat mit dem Mieterverhalten wohl herzlich
wenig zu tun.

Ich weiß nicht, ob es dem Mieter regelmäßig zuzumuten ist, eine
Wohnung vor Unterzeichnung des MV genau auszumessen.
Dies ist (nicht mittels Werfen eines Meterstabs, danke für den
wichtigen Hinweis) nunmehr passiert und hat eine knappe Stunde
gedauert, da die Wohnung fast keine schlicht rechteckigen Räume
hat. (Eher wird man regelmäßig einem priv. Mieter guten Glauben
zugestehen; den Fettgehalt der Milch muss ich als Konsument im
Laden auch nicht nachmessen.)

Ich möchte den Mietinteressenten sehen, der sich angesichts
der angespannten Lage in den Großstädten, dann erstmal eine
Stunde mit Maßband/Zollstock, Notizbuch und Taschenrechner
hinstellt. Nur um noch mit dem halben Ohr den Makler sagen zu
hören: für heute ist die Besichtigung beendet, übrigens wir haben
uns auch für einen Mieter entschieden (und das sind nicht SIE).

Die Frage war einfach: gibt es Möglichkeiten, ja oder nein.
Die wichtige Information waren die vielzitierten 10%. Wenn diese
überschritten werden, hat der Mieter Möglichkeiten. Und zwar
völlig unabhängig davon, wieviel Mühe er sich anfangs bzgl. des
Ausmessens der Wohnung gegeben hat.

So sieht’s wohl aus!

Danke nochmal,
Hauke