Versprochenes Geld per mündlichen Vertrag

Guten Tag,
ich bin in einer misslichen Lage. Im Oktober 2009 habe ich ein bezahltes Praktikum über 4 Wochen als Veranstaltungstechniker abgeleistet und mit dem Chef mündlich vereinbart dafür 500€ zu bekommen, da ich meinen Mini-Job als Barkeeper durch die Vollzeit- und Wochenendarbeit bei der Veranstaltungsagentur nicht ausführen konnte. Den Chef habe ich als Stammgast in der Bar, in der ich gearbeitet habe kennengelernt und sowohl an diesem Abend das Praktikum und den damit verbundenen Lohn als auch häufiger wäährend der 4 Wochen zugesichert bekommen, allerdings keinen Vertrag unterschrieben. Nach mehrmaligem darauf ansprechen und E-Mails ist er anfangs ausgewichen und reagiert mittlerweile garnicht mehr.

Habe ich das Recht diese 500€ noch zu erhalten und wie sollte ich von nun an handeln?!

Vielen Dank im Vorraus,
Marc Karlein

Hallo

leider kann ich dir nicht eindeutig helfen.
Wenn du nichst schriftliches von dem Chef hast, glaube ich hast du schlechte Karten das Geld noch zu bekommen. Kann es vielleicht noch jemand anders bestätigen, dass erd ir die 500€ zugesichert hat. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und da wirst du wohl den Angea*te sein!

Vielleicht hilf es dir

Gruß

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Hallo. Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich denke einige Mitarbeiter können das bezeugen. Allerdings weiß ich nicht, ob sie namtliche Aussagen machen würden.

Hallo Marc,

ich bin Maschinenbauer, kein Jurist, die Frage kann ich daher nicht beantworten.

Gruß Norbert

Guten Tag,
leider kann ich hierzu keinen Rat geben. Meiner Meinung nach hast Du ein Recht auf die Auszahlung, denn auch mündliche Zusage gelten. Frage einen Juristen zu Deinem Problem.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Wendt

Hallo, ich bin kein Arbeitsrechtler. Ich würde Dir raten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, solltest Du die Rechtsberatung bei denen besuchen.

Vielleicht wäre es schon mal gut zu überlegen wer dabei noch anwesend war, als dieser eventuelle, mündliche Vertrag abgeschlossen wurde.
Mit freundlichem Glück Auf
Heinz

Guten Tag,
leider kann ich bei dieser Fragestellung nicht weiterhelfen, da ich nicht im Arbeitsrecht, sondern eher im Arbeitsschutz Auskunft geben kann.
lg
freelancer