Liebe Experten, folgende Situation ist eingetreten; Tante in USA(Schwester unseres verst. Vaters) verstorben. Sie war Alleinerbin (unser Vater, ihr Bruder, war schon verstorben) eines Grundstückes von Ihrer Mutter, unserer Oma. Sie,unsere verst. Tante, hatte kein Testament, - also ist ihr Ehemann erbberrechtigt. Die Hälfte von dem o. gen. Grundstück, die andere Hälfte ist Pflichtteil der Nichten und Neffe(Kinder ihres verst. Bruders).
Ihr Ehemann, US Amerikaner, verstirbt einen Tag später. Er hat Testament hinterlassen mit 5 Begünstigten, amerikanisches Erbrecht!. Unsere Schwester ist namentlich erwähnt und begünstigt. Wieviel ist nicht bekannt! Wenn jemand im Testament begünstigt wird, muss er /sie Ihr Pflichteil beantragen? Also, auch das 1/3 Teil des Pflichtteil der nicht benannten Nichte und Neffe?
Darf das Grundstück, liegend auf deutschen Boden, mit einfließen, in ein Testament mit amerikanischen Erbrecht?
Kann meine Schwester , die ja namentlich im Testament begünstigt ist, die ererbte Hälfte des Ehemannes für sich beanspruchen, da sie die einzige namentlich begünstigte Verwandte (die anderen 4 sind Freunde) in dem Testament ?
Müssen wir, die nicht begünstigten Nichte und Neffe jeder für sich einen gemeinsamen Erbschein beantragen oder jeder für sich?
Sind Kinder oder Enkel der Tante vorhanden und welche Staatsbürgerschaft hatte sie zum Todeszeitpunkt?
Wenn es nach dem deutschen Erbrecht geht dann erbte ihr Eheann nicht nur 1/2 sondern 1/2 + 1/4 = 3/4 wenn die Ehe im Rahmen der Zugewinngemeinschaft lief.
„Daneben kann der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehegatte als Ausgleich für seinen Zugewinnanspruch bei Tod des Ehepartners die Erhöhung seines Erbteils um ¼ wählen. In diesem Fall erhält der Ehegatte als gesetzlicher Erbe neben Eltern oder Geschwistern demnach 3/4 der Erbschaft.“
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/geschwister.html ramses90
Das wäre nach unserem Erbrecht (gesetzliche Erbfolge) so.
Aber Neffe/Nicht bekommen kein Pflichtteil ! Dazu müssten sie ja enterbt sein.
Sie erben den Erbteil ihres vorverstorbenen Vaters.
Und da sie zusammen erben könnte auch ein gemeinsamer Erbschein beantragt werden.
Aber soweit ist es hier doch noch lange nicht. Das wird sicherlich ganz kompliziert mit viel Hin und Her zw. D und USA mit Gericht, Anwälten usw.
Zuerst muss ja mal das US-Testament eröffnet werden und dann wird auch klar was eure Schwester ( den verwandschaftlichen Zusammenhang habe ich nicht verstanden) eigentlich erben soll.
Wenn z.B. ein Erbanteil, also z.B. 20 % von allem Vermögen, zugedacht wurde, dann erbt sie auch natürlich nicht das ganze Grundstück in D !
Mit Verwandschaft hat das nichts zu tun.
Es handelt sich ja hier um 2 Erbfälle.
- Tante > Grundstück > Erben sind Ehemann und Nichte/Neffe
das der Ehemann so schnell verstirbt ändert daran nichts, man muss das Erbe Tante getrennt abwickeln. Im „Normalfall“ wäre das ja längst geschehen, wenn er länger gelebt hätte.
Der Erbfall US-Ehemann ist die 2. Sache, hier erbt ja laut Testament eure Schwester etwas.
Wartet ab, was das sein wird.
Man darf ja annehmen, die Erbin wird offiziell darüber informiert oder soll gar zur Testamentseröffnung kommen.
Ob man sich schon jetzt bei einem Anwalt (Erbrecht wenn möglich) beraten lassen sollte ? Schaden wird es nichts, selbst wenn der ohne Unterlagen noch nicht viel sagen kann.
MfG
duck313