Hallo!
Kann mir jemand erklären was unter „verständiger Würdigung“ im Zusammenhang des § 119 I zu vestehen ist?!
Hab schon Gegoogelt, aber außer einem sehr fragwürdigen Forumeintrag nichts brauchbares gefunden.
Danke schonmal!
Hallo!
Kann mir jemand erklären was unter „verständiger Würdigung“ im Zusammenhang des § 119 I zu vestehen ist?!
Hab schon Gegoogelt, aber außer einem sehr fragwürdigen Forumeintrag nichts brauchbares gefunden.
Danke schonmal!
Hallo,
man könnte auch sagen: „wenn man sich aller Umstände und Folgen korrekt und ohne Irrtum bewusst gewesen wäre, und richtig drüber nachgedacht hätte.“ D.h. mit der nachträglichen Kenntnis der irrtunsbegründenden Tatsachen wäre für einen Dritten objektiv nachvollziehbar jemand in der Situation des Irrenden zu einer anderen Entscheidung gekommen.
Gruß vom Wiz