Verständnisfrage

Hallo,

ich habe meine nachfolgende Frage hier etwas tiefer schon einmal gestellt - weil der Artikel aber kurz danach „abgeschlossen“ wurde, kann niemand darauf antworten. Deshalb wiederhole ich die Frage hier:

Hallo,

wenn jemand, warum auch immer, den Hinweis missachtet, der jedesmal erscheint, bevor man hier schreibt und dann seine Frage mit: „Ich habe das Problem, dass…“ beginnt, und diese beantwortet bekommt:

Was passiert denn, wenn das ein überwollender Mensch liest? Kriegt w-w-w dann eine Abmahnung?

Grüße
Carsten

Was passiert denn, wenn das ein überwollender Mensch liest?
Kriegt w-w-w dann eine Abmahnung?

Hallo Carsten,

Der Fragesteller riskiert juristisch gesehen eigentlich nichts. Das Problem besteht für die Antwortenden, da die eine kostenlose Rechtsberatung geben, die Antworten zumindest als solche aufgefaßt werden könnten. Rechtsberatung ist aber Rechtsanwälten vorbehalten.
Sehr wahrscheinlich würden die Foren-Betreiber also juristische Schwierigkeiten kriegen, die sie dann aber wahrscheinlich an den Verursacher weitergeben würden/müßten. Um dem vorzubeugen existiert hier halt die Regel mit der vorgeschalteten Seite und der FAQ:1129.
Wer die Seite 1x gelesen hat, weiß was drinsteht und klickt sie auch in Zukunft weg, da er sich ja dran hält. Wer sie aber von vornherein wegklickt und dann gegen das verstößt, was er als verstanden bestätigt hat, dem ist nicht zu helfen.
Das ganze Prozedere mag vielleicht korinthenkackerisch sein, aber es nützt schließ niemandem etwas, wenn das Forum aufgrund von einstweiligen Verfügungen und sonstigen Ergüßen von Anwälten, die das Regenwasser sammeln müßen um sich nen Kaffee machen zu können, dicht gemacht wird.

Gruß
Sticky

Hallo Carsten,

Was passiert denn, wenn das ein überwollender Mensch liest?
Kriegt w-w-w dann eine Abmahnung?

Du meinst sicher übelwollend. Aber egal.

Ja, es kann durchaus dazu kommen, daß eine Abmahnung ins Haus von EPublica schwiren kann.

Durch den Vorschalttext gibt es zwar eine gewisse Absicherung, aber auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Gandalf

Noch ein interessanter Aspekt ist ja dass ich einem Freund, Verwandten oder überhaupt niemanden einen Rat in Rechtsangelegenheiten geben darf, wenn dieses Verbot für jedermann gilt.

Wenn meine Frau also ein Rechtsproblem hat und mich am Frühstückstisch konkret um Rat fragt, dann müsste ich eigentlich sagen: „Geh zum Anwalt sonst mach ich mich strafbar.“

Eigentlich wieder mal ein Fall von bürokratischer Realsatire!

Der Kabarettist Dieter Nuhr würde …
… hierauf die berühmte Antwort mit der Ahnung geben.

Noch ein interessanter Aspekt ist ja dass ich einem Freund,
Verwandten oder überhaupt niemanden einen Rat in
Rechtsangelegenheiten geben darf, wenn dieses Verbot für
jedermann gilt.

Zeig mir dieses Verbot in irgendeinem Gesetz.

Wem ist Rechtsberatung denn verboten?

Zeig mir dieses Verbot in irgendeinem Gesetz.

Ein gesetz kenn ich dazu nicht. Was soll dann aber dieser Hinweis hier im Forum?

… dass Beratung in konkreten Rechtsfragen nach
dem Rechtsberatungsgesetz regelmäßig nur durch Anwälte erbracht
werden dürfen

Für wen gilt denn dieses Verbot und für wen nicht?

Hallo,
zu meinen ureigensten Aufgaben gehört die Auskunft und B e r a t u n g in Sachen Sozialversicherung, allerdings im Rahmen meiner Tätigkeit
bei einer Krankenkasse - dort aber nicht speziell nur für unsere
Versicherten, sondern für alle Fragesteller - deshalb fände ich
die Beantwortung dieser Frage schon wichtig und ggf. auch die
eventuelle Änderung von 1129.
Gruss
Czauderna

Zeig mir dieses Verbot in irgendeinem Gesetz.

Ein gesetz kenn ich dazu nicht. Was soll dann aber dieser
Hinweis hier im Forum?

Diskussionen über Rechtsfragen sind einfach wesentlich ergiebiger und erquicklicher, wenn die Quellen des geltenden Rechts herangezogen werden.

Zum Thema: Das Gesetz hast Du ja jetzt gefunden, den Begriff „geschäftsmäßig“ entdeckt und auf die Tatsache, dass das gesetz mehr als nur einen § enthält, bist Du auch hingewiesen worden.

Sollten noch Fragen offen sein, bitte nicht wieder ein neues Thema aufmachen.

Danke
Lieber worldwidefab!

Danke für die Mühe, die du dir mit mir armem Deppen gegeben hast.
Die Art und Weise wie meine völlig unberechtigte und schließlich jedem Laien mit minimalem Aufwand sich selbst beantwortende Frage
hier von den Experten ausführlich beantwortet wurde, macht mir Mut mich auch in Zukunft hierher zu wenden.

Vor allem die geduldige Art und Weise, wie mir juristische Fachtermini, wie „geschäftsmäßig“, die ich leider in der Grundschule verpasst habe, erläutert wurden hat mich beeindruckt. Auch der feine Humor hat mir sehr geholfen.

Zumindest dieses Brett empfielt sich damit jedem Laien für seine offenen Fragen.

Viele Grüße
Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tja, erstens geht es nur um eine Ordnungswidrigkeit, zweitens wäre der Tatbestand in dem von dir genannten Fall nicht erfüllt. Aber Hauptsache, du hast mal gemeckert, oder?

Lesetipp: § 1 RBerG.

Levay

Dann erklärs mir doch und pluster dich nicht auf.

Dann erklärs mir doch und pluster dich nicht auf.

Ich pluster mich auf? Was ist denn mit dir? Du hast offenkundig keine Ahnung. Ok, das mache ich dir nicht zum Vorwurf. Es gibt sicher Dinge, von denen du viel mehr Ahnung hast als ich. Nur: Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, dann erkundige ich mich erst und mecker nicht. In Sachen Recht und Gesetz verhalten sich viele aber genau andersrum. Sie glauben, alles zu wissen, und dann wird erst mal gemeckert. Sie konstruieren Fälle, erklären, was angeblich das Ergebnis ist, und dann sagen sie: Schaut her, wie absurd das doch ist. Und genau so bist du. q.e.d.

Im Übrigen HABE ich es ja schon erklärt. Erstens ist ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das ist nicht nur ein anderes Wort, sondern hat auch ganz andere Folgen.

Zweitens habe ich dir den einschlägigen Paragrafen genannt. Wenn du dort einfach mal nachgelesen hättest, wärst du nach wenigen Zeilen auf das Wort „geschäftsmäßig“ gestoßen. Deine anrührende Geschichte vom Ehepaar am Frühstückstisch erzählt aber nichts von einer geschäftsmäßigen Rechtsberatung und passt darum nicht. Tja, wenn du das einfach mal nachgelesen hättest …

Levay

Dann erklärs mir doch und pluster dich nicht auf.

Ich pluster mich auf? Was ist denn mit dir? Du hast
offenkundig keine Ahnung. Ok, das mache ich dir nicht zum
Vorwurf. Es gibt sicher Dinge, von denen du viel mehr Ahnung
hast als ich. Nur: Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, dann
erkundige ich mich erst und mecker nicht. In Sachen Recht und
Gesetz verhalten sich viele aber genau andersrum. Sie glauben,
alles zu wissen, und dann wird erst mal gemeckert. Sie
konstruieren Fälle, erklären, was angeblich das Ergebnis ist,
und dann sagen sie: Schaut her, wie absurd das doch ist. Und
genau so bist du. q.e.d.

In meinem Eingangsbeispiel hatte ich einen kleinen Nebensatz geschrieben, den du wohl geflissentlich übersehen hast:

…wenn dieses Verbot für jedermann gilt.

Einem Aufmerksamen Leser wäre hier vielleicht aufgefallen, dass ich damit zum Ausdruck brachte, dass ich zweifelte, ob diese Annahme so zutreffen kann, weil dann ja die von mir geschilderten Folgen eintreten würden.

Im Übrigen HABE ich es ja schon erklärt. Erstens ist ein
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz keine Straftat,
sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das ist nicht nur ein anderes
Wort, sondern hat auch ganz andere Folgen.

Nette wortklauberei. In juristischen Auseinandersetzungen ist die Unterscheidung sicher wichtig, für das hier aufgeworfenen Problem aber vollkommen überflüssig. Es ging nicht darum, wie der Verstoß bewertet wird, sondern wann überhaupt einer vorliegt.
Außerdem war meine geschilderte Situation ja wohl offensichtlich kein Gespräch unter Juristen.
Aber ich kann in Zukunft zur sauberen Trennung ja sagen:
„Wenn ich das tue mache ich micht **ordnungswidrig.“

Zweitens habe ich dir den einschlägigen Paragrafen genannt.
Wenn du dort einfach mal nachgelesen hättest, wärst du nach
wenigen Zeilen auf das Wort „geschäftsmäßig“ gestoßen. Deine
anrührende Geschichte vom Ehepaar am Frühstückstisch erzählt
aber nichts von einer geschäftsmäßigen Rechtsberatung und
passt darum nicht. Tja, wenn du das einfach mal nachgelesen
hättest …

Vielleicht bekommst du hier auch Ärger ab, der anderen gebühren würde.
Ich habe nämlich hier versucht zu klären was „geschäftsmäßig“ denn nun genau zu bedeuten hat. Das ist in diesem Zusammenhang ein juristischer Fachbegriff der sich nicht mit der umgangsprachlichen Verwendung deckt. Das Gesetz erklärt ihn auch nicht.

Ich wurde daraufhin mit so klugen Ratschlägen bedacht, wie dass ich doch am Besten Jura studieren solle, wenn ich es so genau wissen wolle.
Im übrigen finde ich es für ein Expertenforum ein wenig armselig Frager nur auf den Gesetzestext zu verlinken. Wenn die Paragrafen alle so selbsterklärend wären, bräuchten wir das hier ja wohl alle nicht.

Nach dem was ich inzwischen erfahren habe, ist mein Beispiel auch gar nicht völlig absurd. Wenn ich meiner Frau nämlich regelmäßig Ratschläge gebe bin ich (je nach Richter) doch schon geschäftsmäßig dabei und wenn ich dann noch ein paar Freunde berate bestimmt.
Da ist es - um auf den Anfang zu kommen - dann für mich doch wieder Realsatire.

Gruß
Werner**

Nette wortklauberei. In juristischen Auseinandersetzungen ist
die Unterscheidung sicher wichtig, für das hier aufgeworfenen
Problem aber vollkommen überflüssig.

Das ist keine Wortklauberei, denn der eklatante Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten führt auch zu einer unterschiedlichen Bewertung der Frage, ob hier von einer „Realsatire“ gesprochen werden kann. Würde eine Straftat vorliegen, würde ich dir nämlich zustimmen. Solange es sich aber nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, halte ich das RBerG allenfalls für überflüssig und falsch.

Es ging nicht darum, wie
der Verstoß bewertet wird, sondern wann überhaupt einer
vorliegt.

Oh doch, denn es ging mir um deine Polemik gegen das RBerG. „Seht her, ihr macht euch strafbar, wenn …“ Und so ist es eben nicht. Bevor du mir jetzt noch mal Wortklauberei vorwirfst, solltest du dich mit den verschiedenen Folgen von Ordnungswidrigkeit und Straftat beschäftigen. Das ist nun mal ein sehr großer Unterschied.

Ich wurde daraufhin mit so klugen Ratschlägen bedacht, wie
dass ich doch am Besten Jura studieren solle, wenn ich es so
genau wissen wolle.

Aha. Na gut, wenn ich das gelesen haben würde, dann hätte ich dem, der dir das geschrieben hat, sicher auch noch einen entsprechenden Kommentar hinterlassen.

Im übrigen finde ich es für ein Expertenforum ein wenig
armselig Frager nur auf den Gesetzestext zu verlinken.

Das ist eine ziemlich verallgemeinerte Aussage. Ich habe dich „nur“ auf den Gesetztestext verwiesen, weil er in diesem konkreten Fall auch für Laien verständlich ist. Es ging mir allein um das Wort „geschäftsmäßig“, und ich gehe davon aus, dass jeder erkennt, dass in dem von dir genannten Beispiel von Geschäftsmäßigkeit keine Rede sein kann.

Da ist es - um auf den Anfang zu kommen - dann für mich doch
wieder Realsatire.

Für mich nicht.

Levay