Dann erklärs mir doch und pluster dich nicht auf.
Ich pluster mich auf? Was ist denn mit dir? Du hast
offenkundig keine Ahnung. Ok, das mache ich dir nicht zum
Vorwurf. Es gibt sicher Dinge, von denen du viel mehr Ahnung
hast als ich. Nur: Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, dann
erkundige ich mich erst und mecker nicht. In Sachen Recht und
Gesetz verhalten sich viele aber genau andersrum. Sie glauben,
alles zu wissen, und dann wird erst mal gemeckert. Sie
konstruieren Fälle, erklären, was angeblich das Ergebnis ist,
und dann sagen sie: Schaut her, wie absurd das doch ist. Und
genau so bist du. q.e.d.
In meinem Eingangsbeispiel hatte ich einen kleinen Nebensatz geschrieben, den du wohl geflissentlich übersehen hast:
…wenn dieses Verbot für jedermann gilt.
Einem Aufmerksamen Leser wäre hier vielleicht aufgefallen, dass ich damit zum Ausdruck brachte, dass ich zweifelte, ob diese Annahme so zutreffen kann, weil dann ja die von mir geschilderten Folgen eintreten würden.
Im Übrigen HABE ich es ja schon erklärt. Erstens ist ein
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz keine Straftat,
sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das ist nicht nur ein anderes
Wort, sondern hat auch ganz andere Folgen.
Nette wortklauberei. In juristischen Auseinandersetzungen ist die Unterscheidung sicher wichtig, für das hier aufgeworfenen Problem aber vollkommen überflüssig. Es ging nicht darum, wie der Verstoß bewertet wird, sondern wann überhaupt einer vorliegt.
Außerdem war meine geschilderte Situation ja wohl offensichtlich kein Gespräch unter Juristen.
Aber ich kann in Zukunft zur sauberen Trennung ja sagen:
„Wenn ich das tue mache ich micht **ordnungswidrig.“
Zweitens habe ich dir den einschlägigen Paragrafen genannt.
Wenn du dort einfach mal nachgelesen hättest, wärst du nach
wenigen Zeilen auf das Wort „geschäftsmäßig“ gestoßen. Deine
anrührende Geschichte vom Ehepaar am Frühstückstisch erzählt
aber nichts von einer geschäftsmäßigen Rechtsberatung und
passt darum nicht. Tja, wenn du das einfach mal nachgelesen
hättest …
Vielleicht bekommst du hier auch Ärger ab, der anderen gebühren würde.
Ich habe nämlich hier versucht zu klären was „geschäftsmäßig“ denn nun genau zu bedeuten hat. Das ist in diesem Zusammenhang ein juristischer Fachbegriff der sich nicht mit der umgangsprachlichen Verwendung deckt. Das Gesetz erklärt ihn auch nicht.
Ich wurde daraufhin mit so klugen Ratschlägen bedacht, wie dass ich doch am Besten Jura studieren solle, wenn ich es so genau wissen wolle.
Im übrigen finde ich es für ein Expertenforum ein wenig armselig Frager nur auf den Gesetzestext zu verlinken. Wenn die Paragrafen alle so selbsterklärend wären, bräuchten wir das hier ja wohl alle nicht.
Nach dem was ich inzwischen erfahren habe, ist mein Beispiel auch gar nicht völlig absurd. Wenn ich meiner Frau nämlich regelmäßig Ratschläge gebe bin ich (je nach Richter) doch schon geschäftsmäßig dabei und wenn ich dann noch ein paar Freunde berate bestimmt.
Da ist es - um auf den Anfang zu kommen - dann für mich doch wieder Realsatire.
Gruß
Werner**