Hallo,
nach der Aufnahme von Alkohol gelangt dieser in die Blutlaufbahn und fährt lustig auf der Blutkreislauf-Schnellstraße, bis ihn unser guter Freund die Leber abgebaut hat.
Auch in der Atemluft findet sich Alkohol. Man riecht ja auch, wenn jemand Schnaps, Bier und Wein usw. konsumiert hat.
Die „Pustedingens“ messen den Alkoholgehalt der Atemluft. Sie sind geeicht bis zu einer gewissen Grenze, dann muss man in der Regel in ein größeres „Pustedingens“ blasen oder gleich Blut abgeben.
Man hat es sich angewöhnt (gerne auch in den Medien) den Alkoholgehalt im Blut (BAK) anzugeben. Dazu muss man die gemessene Atemalkoholkonzentration aus dem „Pustedingens“ verdoppeln. Das gibt dann ungefährt den BAK-Wert an.
Im StVG sind übrigens beide Werte aufgeführt: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html - während die Strafvorschriften im Strafgesetzbuch keine Werte ausweisen http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html und hier http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html - die StGB-Werte sind durch Wissenschaft, Technik und Rechtsprechung entstanden.
Wer Zweifel an der Zuverlässigkeit der Pustedingens hat, kann ja äußern/beantragen, dass man ihm Blut abnimmt. Dann kommt der Onkel Doktor mit der Spritze und zapft.
Ist also eigentlich nichts anderes wie PS und kW bei der Fahrzeugleistung.
gut gelaunte Grüße
who_knows