Verständnisfrage Kautionrückzahlung vom Vermieter an den Mieter

Hallo Zusammen,

ich habe im Internet irgendwann mal gelesen, das der Vermieter nicht das Recht hat, die Kaution bei Auszug zurückzuhalten, obwohl alles in Ordnung ist. Irgendwie wegen der Nebenkostenabrechnung.

Stimmt das?

Als Beispiel…

Person XY hat 7 Jahre in einer Wohnung gewohnt, er Kündigt fristgerecht und zieht im April aus. Bei der Wohnungsübergabe wird im Übergabeprotokoll festgehalten, das alles in Ordnung sei.

Nun kommt der Vermieter nach 6 Wochen (nach erledigtem Auszug) und möchte die Kaution nicht ausbezahlen… Es wird sich darauf berufen, das noch eine Nebenkostenabrechnung kommt. (als Bsp: 10 Monate später). Zudem erhebt er nun Anspruch auf etwaige Mängel die der Mieter angeblich verschuldet haben soll.

Darf der Vermieter dann wirklich die Kaution fast 1 Jahr zurückhalten?
Kann der Vermieter wirklich nach 6 Wochen angeben, das es Mängel gibt, obwohl das Übergabeprotokoll bereits von beiden Seite unterschrieben wurde?

Vielen Dank für die Hilfe der Verständnisfrage.

Grüße an die Community!

Hallo,

hier ist das gut erklärt, wenngleich auch schwer zu lesen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage…

Gruß

Tatsächlich kann der VM die Kaution so lange und in der Höhe zurückbehalten, wie ein Sicherungsbedürfnis besteht.

Meint, dass er ohne unterschriebene Mietmängelfreiheitsbescheinigung ein sechsmonatiges Prüfungsrecht auf etwaige verdeckte Mänbegl besitzt und danach noch den Betrag erwartbarer Betriebsnostennachzahlung bis zum längstmöglich zulässigen Abrechnungstermin, 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode, einbehalten darf.

Demnach ist die Kaution erst nach 6 Monaten und dann nur im Wesentlichen, also bis auf BK-Nachzahlung, fällig und beanspruchbar.

G imager