Verständnisfrage Lichtschalterverkabelung

Hallo Experten,

ich habe mir mal in unserem Haus (Baujahr in den Siebzigern) eine scheinbar defekte Steckdose näher angesehen und dabei interessante Dinge entdeckt.

An zwei Lichtschaltern, die drei Kabel (schwarz = Phase, braun = geschaltete Phase, blau) führen, ist die darunterliegende Steckdose an die Phase (schwarz) und den blauen Draht als N-Leiter angeschlossen und genullt, da es naturgemäß in Lichtschaltern keinen separaten Schutzleiter gibt. Da es sowieso keinen FI gibt, war das mit der Nullung dann wohl auch kein Problem.

Die eine Steckdose funktioniert, die in dem anderen Raum mit derselben Schaltung aber nicht. Abzweigdosen kann ich weder in dem einen noch dem anderen Zimmer entdecken.

Da die Schaltung der Phase offenkundig funktioniert, kann es ja nur an dem „Blauen“ liegen, der für den Lichtschalter keine Funktion hat, oder?

Kann mir jemand erklären, was es damit auf sich haben kann?

Danke

EK

ich habe mir mal in unserem Haus (Baujahr in den Siebzigern)
eine scheinbar defekte Steckdose näher angesehen und dabei
interessante Dinge entdeckt.

An zwei Lichtschaltern, die drei Kabel (schwarz = Phase, braun
= geschaltete Phase, blau) führen, ist die darunterliegende
Steckdose an die Phase (schwarz) und den blauen Draht als
N-Leiter angeschlossen und genullt, da es naturgemäß in
Lichtschaltern keinen separaten Schutzleiter gibt.

Nein? Hätte der Elektriker damals statt der NYM-O 3x1,5 eine NYM-J 4x1,5 gelegt, dann hätte man sehr wohl einen Schutzleiter dort.

Da es
sowieso keinen FI gibt, war das mit der Nullung dann wohl auch
kein Problem.

Das sehe ich anders. Klassische Nullung ist immer Mist und deshalb auch schon Jahrzehnte lang verboten.

Die eine Steckdose funktioniert, die in dem anderen Raum mit
derselben Schaltung aber nicht. Abzweigdosen kann ich weder in
dem einen noch dem anderen Zimmer entdecken.

Die müssen aber da sein. Eventuell unter x Lagen Tapete oder schon mal übergeputzt.

Da die Schaltung der Phase offenkundig funktioniert, kann es
ja nur an dem „Blauen“ liegen, der für den Lichtschalter keine
Funktion hat, oder?

Und jetzt kommt das richtig Böse:

Wenn der Blaue untebrochen ist (scheint wirklich bei Dir so zu sein), dann besteht an dieser Steckdose AKUTE LEBENSGEFAHR!!!

Nicht benutzen! Elektriker rufen!

(Kurz erklärt: Spannung ist ja wohl da. Strom würde durch ein angeschlossenens Gerät fließen - bis zum N-Kontakt an der Steckdose und dort auf den Schutzleiterkontakt. Ein angeschlossenes Gerät der Schutzklasse I (schutzgeerdet) führt dann 230V auf dem Gehäuse!)

Moin Carsten,

Ich denke das ist noch Stegleitung NYIF 3x1,5mm².
War lange Zeit übliche Verlegung in Wohnungen.
Aber auch diesen Leitungstyp gibt es mit PE, NYIF-J.

mfg
W.

Das sehe ich anders. Klassische Nullung ist immer Mist und
deshalb auch schon Jahrzehnte lang verboten.

jetzt erzählst du aber zeug… klassische Nullung ist immer noch erlaubt aber bei einem PEN Querschnitt von 6 quadrat oder so…

Hallo Fragewurm,

Das sehe ich anders. Klassische Nullung ist immer Mist und
deshalb auch schon Jahrzehnte lang verboten.

Das Verbot gilt aber nur für neue Installationen.
Für alles was noch installiert wurde als die klassische Nullung noch gestattet war, gilt noch der Bestandsschutz.

MfG Peter(TOO)

Hier ist nicht das TN-C Netz gemeint!!!

Hier geht es wohl eher um Drähte -2,5² die in der Elektroinstallation vorkommen.

Du solltest erst deine Ausbildung beenden!
http://de.wikipedia.org/wiki/Nullung
http://de.wikipedia.org/wiki/TN-System

Sonst weiter so wie hier geschrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_Nuhr

Gruß
HC

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Ich denke das ist noch Stegleitung NYIF 3x1,5mm².
War lange Zeit übliche Verlegung in Wohnungen.

War?

Nur zur Sicherheit:
Stegleitung ist nach wie vor zugelassen.
Sie hat gegenüber NYM sogar leichte thermische Vorteile.
Dass man Stegleitung nur verlegen sollte, wenn man es kann, versteht sich.
Problematisch ist die bei Stegleitung eher gegebene Verletzbarkeit einer einzelnen Ader, im schlechtesten Fall der PE, beim Bohren.

Moin,

Ich denke das ist noch Stegleitung NYIF 3x1,5mm².
War lange Zeit übliche Verlegung in Wohnungen.

War?

Wenn möglich, verlegt man aber heute Mantelleitung und nicht Stegleitung.

Nur zur Sicherheit:
Stegleitung ist nach wie vor zugelassen.

Durch Nationale Norm DIN VDE 0250.

  • Nichtharmon. Leitungen -
    Bauart: NYIF / NYIFY
    Nennspannung Uo/U in V: 230/400
    Anzahl der Adern: 2 und 3 oder 4 und 5
    Querschnitt in mm²: 1,5 bis 4 oder 1,5 und 2,5
    Anwendungsgebiete: Zulässig für Verlegung in oder unter Putz in trockenen Räumen. Nicht zulässig in Holzhäusern.
    Zulässige Betriebstemp. in °C: 70

Aber auch diesen Leitungstyp gibt es mit PE, NYIF-J.

Wohl überlesen? :wink:
mfg
W.