Verständnisfrage: Politische Struktur im Hlg. Röm. Reich dt. Nation

Mich würde interessieren, was genau der Unterschied zwischen den damaligen Kurfürsten, Königen und dem Kaiser war.
Was ich glaube zu wissen:

Die Kurfürsten waren die Herrscher über die damaligen Länder, wie z.B. über das Kurfürstentum Sachsen oder Bayern.

Die Kurfürsten wiederum wählten den jeweiligen König - und der herrschte dann genau über was?

Und diese Könige (und Bischöfe und diejenigen Adeligen, die in eine Versammlung gewählt wurden?) durften dann den Kaiser wählen, der das Heilige Röm. Reich insgesamt vertrat?

Vielen Dank für eure freundliche Antwort oder einen weiterführenden link! :slight_smile:

Servus,

ich würde dir zum Einstig den Wiki-Artikel empfehlen. Besonders den Teil mit der Verfassungsordnung:

Falls du dann noch Fragen hast, können wir dir sicher weiterhelfen.

LG
Penegrin

Das Küren des Kaisers war ein Recht, das bestimmten Fürsten bzw. ihren Fürstentümern vom Kaiser verliehen wurde (daher Kurfürsten) und war vererblich, konnte aber auch wieder entzogen werden (Lehnsrecht).
Vorher waren alle (wichtigen) Landesfürsten in die Wahl eines neuen Kaisers involviert, genau genommen war es eine Frage der bei der Wahl aktuellen Stärke und Bedeutung der jeweiligen Fürsten.
Die Installation der Kurfürstenwürde war ein Versuch die Kaiserwahl zu vereinfachen, sowohl zeitlich als auch durch die Austarierung (oft auch Bestechung z.B. bei der Wahl Karl V.) der verschiedenen politischen und dynastischen Interessen.