Hallo
Habe da mal eine Frage zum Subsidiaritätsprinzip - stehe vor einer Prüfung und blicke da an einer Stelle nicht durch.
Im mir vorliegenden Buch heisst es, das Subsidiaritätsprinzip in der Sozialpolitik entspreche eher dem Freiheitsparadigma, somit stehe es eher der CDU näher, weil es verhindern will, dass der potentiell zu mächtige Staat die Freiheit des Menschen zerstört (oder so grob in der Art).
Dann steht dort (für mich unverständlich), dass die Vertreter des Freiheitsparadigmas (SPD) beim Subsidiaritätsprinzip eher die „Unterstützungsverpflichtung der Gesellschaftstätigkeit“ betonen. Man könne nicht davon ausgehen, dass sich die Gesellschaftsmitglieder selbst helfen und organisieren *können* und daher hätten die grösseren Organisationen, auch der Staat, die Pflicht zur Vorleistung.
Der Standpunkt der Freiheitsparadigma-vertreter ist für mich dabei zumindest nachvollziehbar, der zweite Standpunkt ist mir aber noch schleierhaft - was will die SPD im Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip? Wenn sie den Gesellschaftsmitgliedern abspricht, sich selbst organisieren zu können - ist sie generell gegen dieses Prinzip und doch für eine Organisationen von oben herab, also der grösseren staatlichen Organisationen vor den kleinen? Oder nur generell für Organisationen statt für die Hilfe der Familie/Gemeinde, die beim ersten Prinzip an erster Stelle steht?
Versteht jemand meine Frage und kann helfen? (Einiges ist sehr lapidar ausgedrückt, sorry, Politik ist einfach überhaupt nicht meine Stärke, also bitte auf verständlichem Niveau antworten
)
Liebe Grüsse,
eine grübelnde Winter