Verständnisfrage Subsidiaritätsprinzip

Hallo :smile:

Habe da mal eine Frage zum Subsidiaritätsprinzip - stehe vor einer Prüfung und blicke da an einer Stelle nicht durch.
Im mir vorliegenden Buch heisst es, das Subsidiaritätsprinzip in der Sozialpolitik entspreche eher dem Freiheitsparadigma, somit stehe es eher der CDU näher, weil es verhindern will, dass der potentiell zu mächtige Staat die Freiheit des Menschen zerstört (oder so grob in der Art).

Dann steht dort (für mich unverständlich), dass die Vertreter des Freiheitsparadigmas (SPD) beim Subsidiaritätsprinzip eher die „Unterstützungsverpflichtung der Gesellschaftstätigkeit“ betonen. Man könne nicht davon ausgehen, dass sich die Gesellschaftsmitglieder selbst helfen und organisieren *können* und daher hätten die grösseren Organisationen, auch der Staat, die Pflicht zur Vorleistung.

Der Standpunkt der Freiheitsparadigma-vertreter ist für mich dabei zumindest nachvollziehbar, der zweite Standpunkt ist mir aber noch schleierhaft - was will die SPD im Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip? Wenn sie den Gesellschaftsmitgliedern abspricht, sich selbst organisieren zu können - ist sie generell gegen dieses Prinzip und doch für eine Organisationen von oben herab, also der grösseren staatlichen Organisationen vor den kleinen? Oder nur generell für Organisationen statt für die Hilfe der Familie/Gemeinde, die beim ersten Prinzip an erster Stelle steht?

Versteht jemand meine Frage und kann helfen? (Einiges ist sehr lapidar ausgedrückt, sorry, Politik ist einfach überhaupt nicht meine Stärke, also bitte auf verständlichem Niveau antworten :wink: :wink: :wink: )

Liebe Grüsse,

eine grübelnde Winter

Alle politischen Parteien sind, soweit Sie die MENSCHENRECHTE propagieren, für die grundsätzlich individuelle Freiheit des Einzelnen. Nicht außer Acht gelassen werden kann aber auch, dass die Parteien sich im gleichen Atemzug zum GEMEINWESEN und einem dafür notwendigen Mindestlebensstandard bekennen.

Beides sinnvoll zu vereinen setzt die Einsicht in die Tatsache voraus, dass das Gemeinwesen auf Eigenhilfe aufbaut; unbeschadet der Frage der Zweckmäßigkeit von Sozialleistungen.

Es wird niemand daran gehindert, sich aufzugeben. Es liegt jedoch im Interesse des Gemeinwesens, jedem Gefährdeten zu ermöglichen, sich selbst wieder und zu jeder Zeit besinnen zu können. Vielfach wird ihnen nur unter rechtlichen Widerständen der Zugang dazu gewährt. Moralisch durch aus fragwürdig wenn nicht gar verwerflich.

Da sich das Freiheitsparadigma und das Subsidiaritätsprinzip nur in einem indirekten Zusammenhang sehen lässt, ist die Annahme, dernach das Subsidiaritätsprinzip eher mit dem von der CDU verstandenen Freiheitsbegriff nahe steht, generell falsch.

Bei der Frage der Art und Weise der „Unterstützungsverpflichtung der Gesellschaftstätigkeit“ liegen die Parteien, vielfach sogar die Behörden selbst, auseinander.

Gruß
guvo