Hallo zusammen,
leider konnte ich im Netz keine brauchbaren Darlegungen zu meinen beiden Fragen finden, und hoffe, hier eine kompetente Auskunft zu erhalten!
- Zitat: „[…] Nennbetragsaktien müssen nach § 6 AktG auf einen Nennbetrag lauten. Der Mindestnennbetrag beträgt 5 EUR (§8(2) AktG)“
Das Zitat stammt aus einem Schulbuch aus dem Jahr 2003. Ist es richtig, dass der Nennbetrag 5 EUR mindestens betragen muss? Zu Hauf habe ich gelesen, dass er bei EINEM Euro liegt. Auch in dem entsprechenden Gesetz steht nichts anderes. Kann mich da vielleicht jemand aufklären? Ist die Information in dem Buch etwa falsch?
- Stichwort AGIO:
So richtig verstehe ich das System des Aufgelds nicht. Sagen wir, ich habe ein Grundkapital i.H.v. 100.000 EUR und emittiere 50.000 Aktien.
Je Aktie habe ich also einen Anteil von 2 EUR am Grundkapital. So weit, so gut. Jetzt erhöhen wir unser Grundkapital auf 200.000 Euro. Die Aktie ist ja praktisch 4 EUR wert. Jetzt kann ich aber wieder 50.000 weitere Aktien emittieren, und bin wieder bei 2 EUR pro Aktie. Was genau ist jetzt das Agio oder Aufgeld?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, so kompliziert kann das doch nicht sein!
Viele Grüße.