Verständnisfrage zu Aktien

Hallo zusammen,

leider konnte ich im Netz keine brauchbaren Darlegungen zu meinen beiden Fragen finden, und hoffe, hier eine kompetente Auskunft zu erhalten!

  1. Zitat: „[…] Nennbetragsaktien müssen nach § 6 AktG auf einen Nennbetrag lauten. Der Mindestnennbetrag beträgt 5 EUR (§8(2) AktG)“

Das Zitat stammt aus einem Schulbuch aus dem Jahr 2003. Ist es richtig, dass der Nennbetrag 5 EUR mindestens betragen muss? Zu Hauf habe ich gelesen, dass er bei EINEM Euro liegt. Auch in dem entsprechenden Gesetz steht nichts anderes. Kann mich da vielleicht jemand aufklären? Ist die Information in dem Buch etwa falsch?

  1. Stichwort AGIO:
    So richtig verstehe ich das System des Aufgelds nicht. Sagen wir, ich habe ein Grundkapital i.H.v. 100.000 EUR und emittiere 50.000 Aktien.
    Je Aktie habe ich also einen Anteil von 2 EUR am Grundkapital. So weit, so gut. Jetzt erhöhen wir unser Grundkapital auf 200.000 Euro. Die Aktie ist ja praktisch 4 EUR wert. Jetzt kann ich aber wieder 50.000 weitere Aktien emittieren, und bin wieder bei 2 EUR pro Aktie. Was genau ist jetzt das Agio oder Aufgeld?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar, so kompliziert kann das doch nicht sein!

Viele Grüße.

Hallo,

in dem entsprechenden Gesetz steht nichts anderes. Kann mich
da vielleicht jemand aufklären? Ist die Information in dem
Buch etwa falsch?

Gegenfrage: Glaubst Du eher einem Schulbuch oder dem gültigen Gesetzestext?

  1. Stichwort AGIO:
    So richtig verstehe ich das System des Aufgelds nicht. Sagen
    wir, ich habe ein Grundkapital i.H.v. 100.000 EUR und
    emittiere 50.000 Aktien.
    Je Aktie habe ich also einen Anteil von 2 EUR am Grundkapital.
    So weit, so gut. Jetzt erhöhen wir unser Grundkapital auf
    200.000 Euro. Die Aktie ist ja praktisch 4 EUR wert.

Das ist schon einmal ein Trugschluß. Die Kapitalerhöhung bedeutet ja, daß neue Aktien ausgegeben werden.

Jetzt
kann ich aber wieder 50.000 weitere Aktien emittieren, und bin
wieder bei 2 EUR pro Aktie. Was genau ist jetzt das Agio oder
Aufgeld?

Um es mal ganz einfach zu formulieren: Wenn der Nennwert bei einem Euro liegt und der Aktienkurs bei 200 Euro, wird man neue Aktien nicht zu einem Euro, sondern eher zu 200 emittieren. Die Differenz zwischen Ausgabekurs und Nennwert ist das Aufgeld.

Gruß,
Christian