Verständnisfrage zu GEMA Gebühren, wann, wieso?

Hallo,

Ich versuche hinter die Logik bei den GEMA Gebühren zu kommen. Also mal ein Beispiel: Ein Wirt überträgt Fussball oder Formel-Uno und muss GEMA zahlen. Der Wirt bezahlt ja schon den Sender. Wer bekommt die Gebühren, der Fussb.-Verein, Ecclestone oder die Fahrer.

Der Wirt macht ein Fest und spielt Musik CD`s, er zahlt GEMA. Der Wirt bucht eine Live Band und muss ebenfalls GEMA bezahlen, wieso? er bezahlt doch schon die Band! Wer bekommt in diesem Fall die Gebühren? Die Band? Ecclestone oder Dieter B.?

Der Wirt bucht einen örtlichen Klampfenalleinunterhalter und muss KEINE GEMA zahlen? Wieso das denn nun?

Müssen eigenlich Radiosender GEMA zahlen? Im Prinzip ist es ja nichts anderes als Musik aus der Konserve. Muss ein Wirt der ein Radio laufen hat GEMA zahlen?

Danke schon mal für die Antworten. vonsales

Hallo,

Ich versuche hinter die Logik bei den GEMA Gebühren zu kommen.

die logik ist ganz einfach. die gema vertritt die interessen ihrer mitglieder, die urheber iSd UrhG sind. anstatt dass sich der urheber um die nutzung und vergütung seines werkes selbst kümmert, macht das die gema für ihn. das „eingesammelte“ geld wird dann (nach einem verteilungsschlüssel) an die einzelnen künstler ausgezahlt.

bei den unten aufgeführten fällen muss man sich also stets die frage stellen, ob nach dem urhg ein nutzungstatbestand vorliegt, der eine vergütungspflicht auslöst…

die „tarife“ findest du übrigens hier:
https://www.gvl.de/gvl-tarife-download.htm

Moin!

Ich versuche hinter die Logik bei den GEMA Gebühren zu kommen.
Also mal ein Beispiel: Ein Wirt überträgt Fussball oder
Formel-Uno und muss GEMA zahlen. Der Wirt bezahlt ja schon den
Sender. Wer bekommt die Gebühren, der Fussb.-Verein,
Ecclestone oder die Fahrer.

Den Sender bezahlt er für die Bereitstellung der übertragenen Sendung, die GEMA für die Rechte an den Inhalten, die übertragen werden.

Der Wirt macht ein Fest und spielt Musik CD`s, er zahlt GEMA.

Für die Inhalte der gespielten Musik.

Der Wirt bucht eine Live Band und muss ebenfalls GEMA
bezahlen, wieso? er bezahlt doch schon die Band!

Er bezahlt die Band dafür, dass sie sich die Arbeit macht, die Stücke einzustudieren, hinzufahren, aufzubauen, die Stücke vorzutragen, abzubauen und heimzufahren.
Die GEMA zahlt der Wirt für die geistigen Urheber der Stücke, sofern es eine Coverband ist.

Der Wirt bucht einen örtlichen Klampfenalleinunterhalter und
muss KEINE GEMA zahlen? Wieso das denn nun?

Spielt der vielleicht eigene Stücke?

Müssen eigenlich Radiosender GEMA zahlen? Im Prinzip ist es ja
nichts anderes als Musik aus der Konserve. Muss ein Wirt der
ein Radio laufen hat GEMA zahlen?

Du sagst es. Aber ein Künstler, der ein so tolles Stück komponiert hat, dass tausende Menschen es immer wieder hören möchten, hat bei jeder Aufführung seines Stückes das Recht auf Tantiemen.

Gruß, Noi

Der Wirt bucht einen örtlichen Klampfenalleinunterhalter und
muss KEINE GEMA zahlen? Wieso das denn nun?

Spielt der vielleicht eigene Stücke?

Oder die Gema-Gebühren sind in seiner Gage inbegriffen, weil er eh immer das gleiche Programm spielt.

Die GEMA zahlt der Wirt für die geistigen Urheber der Stücke,
sofern es eine Coverband ist.

Die GEMA-Abgabe wird auch fällig, wenn es eigene Kompositionen/Texte sind.

Der Wirt bucht einen örtlichen Klampfenalleinunterhalter und
muss KEINE GEMA zahlen? Wieso das denn nun?

Spielt der vielleicht eigene Stücke?

Das ist egal (s.o.). Aber möglicher Weise spielt der Künstler ausschließlich GEMA-freie Stücke, so daß bei Nachweis die GEMA-Vermutung nicht greift.

Gruß

osmodius

wenn Nutzungsrechte nicht übertragen wurden

Der Wirt bucht einen örtlichen Klampfenalleinunterhalter und
muss KEINE GEMA zahlen? Wieso das denn nun?

Spielt der vielleicht eigene Stücke?

Das ist egal (s.o.).

Das hab ich anders verstanden.
Wenn dieser Künstler kein GEMA-Mitglied ist, kann er seine eigenen Stücke aufführen, ohne GEMA-Gebühren zu zahlen.
Zitat:
_ Mit dem Beitritt zur GEMA überträgt jedes Mitglied die Nutzungsrechte an seinen Werken zur treuhänderischen Wahrnehmung auf die GEMA. Das heißt: jede Nutzung geschützter Werke ist lizenzpflichtig.

Das führt dazu, dass ein Urheber, wenn er bei öffentlichen Aufführungen selbst als Veranstalter auftritt, auch für seine eigenen Kompositionen oder Texte GEMA-Lizenzgebühren bezahlen muss. Gleichzeitig stehen ihm - als Musikurheber - dafür natürlich die entsprechenden Tantiemen zu._

Aber möglicher Weise spielt der Künstler
ausschließlich GEMA-freie Stücke, so daß bei Nachweis die
GEMA-Vermutung nicht greift.

oder das.

Gruß