wie die Überschrift bereits verrät, habe ich ein paar Verständnisfragen zum Thema Kindergeld/-zuschlag.
Zum Kindergeld:
Ich habe bereits einiges gelesen, was Volljährige und Kindergeld angeht. Jedoch konnte ich nichts zu meiner Frage finden:
⇒ Können Volljährige mit Erreichen des 18. Lebensjahres selbst Empfänger des Kindergeldes werden?
Zum Kinderzuschlag:
⇒ Ist die Mindesteinkommensgrenze in Brutto oder Netto angegeben?
Ich möchte betonen, dass es sich hierbei um reine Interessensfragen handelt und keinen persönlichen Bezug hat.
Zum Kinderzuschlag:
⇒ Ist die Mindesteinkommensgrenze in Brutto oder Netto angegeben?
Auf der Seite der Agentur für Arbeit?
Ich vermute stark, dass das Netto-Einkommen gemeint ist. Erstens ist von „monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert“ die Rede, und zweitens wäre bei zu geringem Einkommen ja die reguläre Alternative zum Kinderzuschlag das Alg II, und da zählt ja nur das Netto-Einkommen.
Kinderzuschlag wobei?
Die Frage verstehe ich nicht …
Ich möchte betonen, …
Dann lass in diesem Forum vor allem das Wort „ich“ weg, und schon wirkt die Frage allgemein.
Wieso, sie wirkt doch allgemein. Er hat das Wort „ich“ an den richtigen Stellen verwendet.