Verständnisfragen

Hallo,

ich könnte eine Umfrage erstellen, die wäre aber schwierig auszuwerten :slight_smile:, deswegen frage ich einfach so.

Mal angenommen, ein aktueller Glasfaservertrag (nicht meiner, zum Glück!) läuft bis September 2026, funktioniert aus eigener Blödheit Unaufmerksamkeit nicht mehr, und der Provider ist nicht in der Lage, einen Termin in absehbarer Zeit zu nennen, zu dem ein Techniker kommen kann, um den Schaden zu beheben. Antwort am Telefon, auf die Aussage „das dauert mir zu lange“ war, „dann kündigen Sie doch“. Kündigung ist aber erst zum genannten Termin (Anfang September) möglich, weil da die zweijährige Vertragsbindung abläuft, und Internet soll möglichst schnell wieder funktionieren.

Nun geht es um folgende Aussage eines Internetproviders (erstmal irrelevant, welcher, aber ich kann ihn auch nennen):

Wechselvorteil

Du zahlst bis zu 12 Monate keinen Tarifpreis bei uns, wenn Du noch bei einem anderen Anbieter bist.

Wie versteht ihr das? Was würde für einen neu abzuschließenden Vertrag bedeuten?

Viele Grüße
Christa

Servus,

unbedarft und gutgläubig, wie ich bin, würde ich annehmen, dass der neue Vertrag sofort beginnt, die Zahlungspflicht aber erst beginnt, wenn der alte abgelaufen ist.

Andernfalls sehe ich nämlich keinerlei Vorteil.

Eine Nachfrage beim Provider sollte doch möglich sein, odrr?

Gruß
Ralf

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So sehe ich das auch. Zu klären wäre aber, wann die eigentliche Mindestvertragslaufzeit in diesem Fall beginnt - also mit Abschluss oder tatsächlicher Leistungserbringung - also nach Auslaufen des aktuell noch laufenden Vertrages.

Gruß
C.

Hallo Ralf,

das war auch meine Argumentation. Das sah die Dame am Telefon anders, auch nachdem sie ca. 5 Minuten sich mit irgendwem anders noch beraten hat.

Ja, nur schlug die telefonische Nachfrage leider fehl. Weil der Betroffene sich nicht so gut auskennt, bat er mich, anzurufen, und als ich der Dame erneut erklären wollte, warum der Vorteil kein Vorteil ist, wenn er so wie von ihr beschrieben ausgelegt wird, brach die Verbindung ab.

Genauso wie beim ersten Anruf, als ich eine unangenehme Frage stellte. Ich fragte: "Wenn der neue Vertrag unabhängig vom Ablauf des alten Vertrags laufen soll, wann wäre der frühestmögliche Beginn? Und sie: „ja“. :woman_facepalming: Ich: „Ja was? Ich habe gefragt, wann der frühestmögliche …“ Zack, aufgelegt! :open_mouth:

Ich habe ihm geraten, schriftlich anzufragen, nur gestaltet sich das als nicht so einfach. Ich hatte ihm gestern Abend noch eine E-Mail formuliert, in der er verbindlich anfragt, wie das nun auszulegen ist, aber es gibt keine Kontakt-E-Mail-Adresse außer impressum@… Ansonsten wird gerne Wert auf telefonische Beratung gelegt, wahrscheinlich weil das alles so schön unverbindlich ist. :sweat_smile: Die Ernüchterung kommt dann später.

Das ist ein guter Punkt, aber das ist nur dann relevant, wenn es so läuft, wie es mir gestern am Telefon gesagt wurde. Denn wenn der angepriesene Vorteil so ausgelegt wird, wie es ein verständiger Mensch auffasst, dass nämlich die zwei Verträge parallel laufen, der vom neuen Anbieter aber bis zum Ablauf des alten Vertrags kostenlos ist (die Leistung aber dennoch bereitgestellt wird), dann würde die Leistungserbringung zwar kostenfrei sein, aber ab Bereitstellung (wo ich davon ausgehen würde, dass es einige Tage nach Abschluss ist). Dann wäre es auch ok, wenn die Mindestvertragslaufzeit beginnt.

Sollte es tatsächlich so laufen, wie von der Dame gestern am Telefon beschrieben, dass man das jetzt zwar beantragen kann, aber die Leistung erst ab Ablauf des alten Vertrags bereitgestellt wird, dann wäre auch dann erst Vertragsbeginn. Dann ist aber der beschriebene Vorteil keiner, denn warum soll ich mich als Kunde etzt schon für in 7-8 Monaten binden, wenn ich auch Ende August den neuen Anschluss beauftragen könnte? Für wen wäre das ein Vorteil? Für den Provider, weil er jetzt schon weiß, dass er ab September den neuen Kunden an der Angel hat?

Mein Bekannter möchte verständlicherweise nicht bis September warten, dass er wieder Internet im Haus hat. Ich glaube, sowohl Frau als auch Sohn bringen ihn vorher um. :flushed_face:

Ich wollte nur wissen, ob ich die einzige bin, die den beschriebenen Vorteil nur dann als solchen ansieht, wenn der neue Vertrag samt Lieferung quasi sofort beginnt. Und das ist wohl nicht der Fall. Ansonsten kann ich nur hoffen, dass mein Bekannter es heute auf irgendeiner Art und Weise schafft, die Anfrage hinzuschicken (es gäbe noch die Möglichkeit eines Kontaktformulars, dafür könnte aber der Platz ggf. nicht reichen), und sie dann zeitnah in seinem Sinne antworten.

Viele Grüße
Christa

Hallo, vielleicht hilft das weiter - BGH: Vertragslaufzeit für Glasfaseranschluss beginnt bei Vertragsabschluss | heise online

Gruss

Czauderna

Hallo Günter,

danke für den Link. Das Urteil ist mir bekannt, meinem Provider auch. :sweat_smile: Daran hat er sich gehalten, dafür hat er versucht m woanders zu sparen, aber den Zahn habe ich ihm gezogen.

In dem vorliegenden Fall geht es aber gar nicht darum, denn auch bei meinem Bekannten haben sie sich daran gehalten, deswegen laufen die 2 Jahre schon im September aus, obwohl Leistungsbereitstellung erst im Dezember 2025 war. Es geht nur um den neuen Anbieter und dessen angepriesenen Wechselvorteil.

Viele Grüße
Christa

Ich würde mir da erstmal ernsthaft Gedanken machen, ob es nicht sinnvoller ist einen anderen Provider für den neuen Abschluss zu wählen. Wenn der Anbieter schon vor Vertragsabschluss solche Probleme macht, möchte ich gar nicht wissen. was da nach dem Abschluss abgeht. Da ist doch Ärger vorprogrammiert.

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Den Anbieter hatten sie schon mal. Das Problem ist halt die Geschwindigkeit. Wie gesagt, Glasfaseranschluss ist im A…, davon abgesehen gibt es dafür auch nur den einen Anbieter, der nicht in der Lage ist, zeitnah einen Techniker vorbeizuschicken, und DSL geht mit max. 50 MBit/s. Wenn man vorher Gigabit-Glasfaser hatte (bevor der Zwangsumzug vom alten zum neuen Glasfaseranbieter stattfand), fällt eine solche Umstellung schon schwer …

Worüber bietet der neue Anbieter denn den Anschluss an? Über die selbe Glasfaserleitung?
Aber die ist doch defekt?
Und beachte: Es wird meist nur genau eine Faser pro Wohneinheit durchgeschaltet. Wenn da der alte Anbieter seine Leistung noch darüber laufen lässt, kann kein neuer Anbieter diese Leitung nutzen.

Die Werbeaussage verstehe ich genau wie du: Parallele Verträge, nur einer wird bezahlt.

Nein, kein Glasfaseranschluss. Das wird nur von dem unfähigen Provider angeboten. Einzige Möglichkeit ist Kabel (und damit ist klar, wer der mögliche Anbieter ist :joy:), da DSL wie gesagt nur bis 50 MBit/s geht, bestenfalls und unter Umständen Telekom hybrid mit 100 MBit/s.

" Deine Vorteile mit Vodafone

  • Bis zu 12 Monate ohne doppelte Kosten: Wir übernehmen die Grundgebühr, wenn Dein alter Vertrag noch läuft"

Da ist doch eigentlich nichts unklar. Die Grundgebühr wird „übernommen“, während der alte Vertrag läuft. Würde es während dieser Zeit keine Leistung von Vodafone geben, dann gäbe es auch keine Grundgebühr, die übernommen werden könnte.

Ich weiß auch nicht, wie sie auf den schmalen Pfad kommen, aber wie gesagt, die zweite Dame von der Hotline hat extra noch Rat eingeholt.:sweat_smile:

Es wird auch seine Gründe haben, warum sie sich nicht schriftlich äußern wollen und nur telefonischen Kontakt angeben. Ich habe es jetzt mit der Impressum-E-Mail-Adresse versucht :roll_eyes:, mal gucken, ob sie reagieren.

Servus, wenn der Anschluss nicht funktioniert, wird die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht. Damit “Sonderkündigungsrecht"!!!

Hab mir Mal aus Versehen einen neuen, vermeintlich günstigeren telekomtarif , sprich Magenta 2.0 andrehen lassen. 2 Tage Vor Ablauf der Widerrufsfrist (Haustürgeschaeft) wurde mein Magenta abgeschaltet, obwohl ich noch nicht die neue Hardware hatte.

Hab die mehrmals am Telefon genervt und mit sonderkuendigung gedroht. Erst hieß es, 10 Tage, dann, ihre Hardware dürfte in 3 Tagen eintreffen. Dann sagte ich: abschalten ging ratzfatz, das muss ja auch für die Reaktivierung gelten. sie müssen ja keine neue Leitung legen. Hab jetzt seit 2 Tagen kein Internet und Magenta. Wenn es nicht binnen 24 h wieder funktioniert, kündige ich. Und ich erwarte eine Entschädigung für die Tage in denen es nicht funktioniert.”

Nun, 6 Stunden später hat mein altes Magenta wieder funktioniert und ich bekam eine Gutschrift über 3 Tage (naja, 5,30€) für die Zeit der Abschaltung.

Einfach nur stur bleiben. Und Stichwort “Sonderkündigungsrecht"

Lg und viel Erfolg

Manu

Servus, nachtrag:

Hatte den Up nicht sorgfältig genug gelesen. Eigentlich ging’s um Vertrag mit neuem Anbieter.

Ich wollte Mal einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter. Alles war schon angeleiert. Dann teilte der mir mit, dass er aufgrund meiner Vertragsbindung an Telekom keinen Zugriff auf deren Leitung kriegt. Ist heute wahrscheinlich etwas anders.

Aber wegen “dauert mir zu lange":

Auch wenn der Anschluss durch eigenes Verschulden nicht mehr funktioniert (jemand wird ja nicht gerade selbst die Glasfaser durchgeschnitten haben), gelten bestimmte regeln.

Früher gab es die sogenannte Störungsstelle. Und allerspätestens nach zwei Tagen war ein telekomtechniker da. Allerspätestens!!! (meist nach 2-3 Stunden)

Und wenn die nicht in die Gänge kommen:

Weise auf das Sonderkündigungsrecht hin, setze ihnen eine akzeptable Frist (in Großstädten maximal 24 - 48 h) und erwähne gleichzeitig, dass du nach Ablauf der Frist das SEPA Lastschrift Mandat kündigen wirst.

GANZ wichtig!!! Denn dann können sie erstmal kein Geld mehr von dir kassieren, auch wenn sie deine Kündigung nicht akzeptieren wollen.

Wenn du aufgrund des sonderkuendigungsrechts kündigst, kann dein neuer Anbieter ohne Zusatzkosten einsteigen. Und lass dir nicht weißmachen, dass der dann irgendwas für dich bezahlt. Und vor Abschluss eines neuen Vertrages: VERHANDELN!!!

Hat schon vor 20 Jahren funktioniert, als ich einen neuen Stromanbieter suchte. Als mein alter Anbieter ein Schreiben (vom neuen Anbieter) erhielt, dass ein anderer ab nächstem Monat für mich zuständig sei, erhielt ich sofort einen Anruf und einen neuen, günstigeren Tarif. Hab immer noch meinen alten Anbieter!!

Also, einfach nicht alles akzeptieren!

Nutze deine Macht als zahlender Kunde mit Rechten!!!

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht.
Der Zahlungsanspruch besteht.
Es gibt keinen pauschalen Schadenersatz.

Hier Rechnungen nicht mehr zu bezahlen führt zum Mahnverfahren und zu unschönen Einträgen bei Schufa und Co. - das will man nicht.

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Der einzig richtige Weg ist, schriftlich eine Störungsmeldung zu machen.

Dann wartet man ab, ob der Anbieter seinen Pflichten aus § 58 TKG nachkommt.

Wobei ich nicht sicher bin, wie das bei selbst verursachten Schäden aussieht - gelten die überhaupt als Störung?

Servus, natürlich gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten, bei Erhöhung der Kosten und vieles anderes mehr.

Zu den vertraglichen Pflichten gehört auch die schnellstmögliche Behebung von Störungen soweit nicht vorsätzlich verursacht.

Außerdem kann man laut eu Recht jetzt monatlich kündigen, außer bei älteren Verträgen.

Lg

So einfach ist das nicht.

Auch das stimmt nicht.

Es ist leider auch bei diesem Thema so, dass sich da ganz viel Meinung mit ein bisschen Wissen vermengt und das Ergebnis mit Anekdoten garniert wird. Das hilft niemandem weiter und erst nicht bei der konkreten Fragestellung, die Du ja bei Gelegenheit noch einmal gründlich lesen kannst, bevor Du berherzt in die Tasten haust.

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Manu, nichts für ungut, aber so viel Text für überhaupt keine Info und völlig an meiner Frage vorbei. :scream::flushed_face: Ich stelle aber gerne ein paar Sachen klar.

Früher war auch mehr Lametta! Was genau hilft das jetzt?

schreibt sich schnell. Ich bin mir fast sicher, das im geschilderten Fall das nicht zutrifft.

Und weil du schreibst „mach das und das“: ich hatte auch geschrieben, dass es nicht um mich, sondern um einen Bekannten geht. Mein Anschluss funktioniert zum Glück.

Sagt wer? Ist übrigens zwar nicht vorsätzlich, aber vermutlich fahrlässig, passiert, und ich denke, da ist etwas Zurückhaltung angebracht. Aber meine Frage hatte mit Ansprüchen gegen den momentanen Anbieter so rein gar nichts zu tun!

Sicher nicht während der Mindestvertragslaufzeit!

Diese sind in den AGB und im TKG festgehalten.
Die AGB kennen wir nicht.
Das TKG ist dagegen eindeutig:
Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten

Es gibt keinen Anspruch auf unverzügliche Entstörung.
Da am Hausanschluss, der dem Netzbetreiber gehört, davon auszugehen ist, dass dort nur der Netzbetreiber selber daran arbeiten kann und darf, ist der Kunde auf die Kooperation des Netzbetreibers angewiesen. In Ermangelung anderer mir gerade einfallender Rechtsvorschriften ziehe ich zunächst nur einmal den Grundsatz „Treu und Glauben“ heran.
Wenn der Netzbetreiber zu Recht will, dass keine Dritten an seinem Netz herumarbeiten, dann hat der sich gefälligst auch kooperativ zu zeigen und den Schaden in akzeptabeler Zeit zu reparieren.
Daher auch mein aufgezeigter Weg, den Schaden anzuzeigen, auf die Rückmeldung des Netzbetreibers zu warten und bei erfolglosem Warten eine Frist zu setzen.

Nach deren Verstreichen kann man sich dann überlegen, ob man kündigt.

Eine klitzekleiner Schwierigkeit habe ich mir bislang verkniffen zu erwähnen.

Die Leitungen der Netzebenen 3 und 4 (Leitung ins Haus und Leitung innerhalb des Hauses zum Übergabepunkt an den Endkunden) sind Teil einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage. Deren Zerstörung und Beschädigung stellen auch bei Fahrlässigkeit eine Straftat dar.
Ich denke nicht, dass der Gesetzgeber damals wirklich im Sinn hatte, ein fahrlässiges Beschädigen der Leitung, die ausschließlich einen selber versorgt, unter Strafe zu stellen. Aber es hat Verurteilungen von Leuten gegeben, die absichtlich ein Telefonkabel zum ungeliebten Nachbarn oder Mieter durchtrennt haben. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Leitungen, die andere und Leitungen, die nur mich versorgen. Allerdings dürfte der Staatsanwalt das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einstellen, würde ich hoffen.

„laut EU-Recht“ ist ein schlimmes Buzz-Word.

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