Hallo Ralf,
das war auch meine Argumentation. Das sah die Dame am Telefon anders, auch nachdem sie ca. 5 Minuten sich mit irgendwem anders noch beraten hat.
Ja, nur schlug die telefonische Nachfrage leider fehl. Weil der Betroffene sich nicht so gut auskennt, bat er mich, anzurufen, und als ich der Dame erneut erklären wollte, warum der Vorteil kein Vorteil ist, wenn er so wie von ihr beschrieben ausgelegt wird, brach die Verbindung ab.
Genauso wie beim ersten Anruf, als ich eine unangenehme Frage stellte. Ich fragte: "Wenn der neue Vertrag unabhängig vom Ablauf des alten Vertrags laufen soll, wann wäre der frühestmögliche Beginn? Und sie: „ja“.
Ich: „Ja was? Ich habe gefragt, wann der frühestmögliche …“ Zack, aufgelegt! 
Ich habe ihm geraten, schriftlich anzufragen, nur gestaltet sich das als nicht so einfach. Ich hatte ihm gestern Abend noch eine E-Mail formuliert, in der er verbindlich anfragt, wie das nun auszulegen ist, aber es gibt keine Kontakt-E-Mail-Adresse außer impressum@… Ansonsten wird gerne Wert auf telefonische Beratung gelegt, wahrscheinlich weil das alles so schön unverbindlich ist.
Die Ernüchterung kommt dann später.
Das ist ein guter Punkt, aber das ist nur dann relevant, wenn es so läuft, wie es mir gestern am Telefon gesagt wurde. Denn wenn der angepriesene Vorteil so ausgelegt wird, wie es ein verständiger Mensch auffasst, dass nämlich die zwei Verträge parallel laufen, der vom neuen Anbieter aber bis zum Ablauf des alten Vertrags kostenlos ist (die Leistung aber dennoch bereitgestellt wird), dann würde die Leistungserbringung zwar kostenfrei sein, aber ab Bereitstellung (wo ich davon ausgehen würde, dass es einige Tage nach Abschluss ist). Dann wäre es auch ok, wenn die Mindestvertragslaufzeit beginnt.
Sollte es tatsächlich so laufen, wie von der Dame gestern am Telefon beschrieben, dass man das jetzt zwar beantragen kann, aber die Leistung erst ab Ablauf des alten Vertrags bereitgestellt wird, dann wäre auch dann erst Vertragsbeginn. Dann ist aber der beschriebene Vorteil keiner, denn warum soll ich mich als Kunde etzt schon für in 7-8 Monaten binden, wenn ich auch Ende August den neuen Anschluss beauftragen könnte? Für wen wäre das ein Vorteil? Für den Provider, weil er jetzt schon weiß, dass er ab September den neuen Kunden an der Angel hat?
Mein Bekannter möchte verständlicherweise nicht bis September warten, dass er wieder Internet im Haus hat. Ich glaube, sowohl Frau als auch Sohn bringen ihn vorher um. 
Ich wollte nur wissen, ob ich die einzige bin, die den beschriebenen Vorteil nur dann als solchen ansieht, wenn der neue Vertrag samt Lieferung quasi sofort beginnt. Und das ist wohl nicht der Fall. Ansonsten kann ich nur hoffen, dass mein Bekannter es heute auf irgendeiner Art und Weise schafft, die Anfrage hinzuschicken (es gäbe noch die Möglichkeit eines Kontaktformulars, dafür könnte aber der Platz ggf. nicht reichen), und sie dann zeitnah in seinem Sinne antworten.
Viele Grüße
Christa