Verständnisfragen

Hallo,

ich könnte eine Umfrage erstellen, die wäre aber schwierig auszuwerten :slight_smile:, deswegen frage ich einfach so.

Mal angenommen, ein aktueller Glasfaservertrag (nicht meiner, zum Glück!) läuft bis September 2026, funktioniert aus eigener Blödheit Unaufmerksamkeit nicht mehr, und der Provider ist nicht in der Lage, einen Termin in absehbarer Zeit zu nennen, zu dem ein Techniker kommen kann, um den Schaden zu beheben. Antwort am Telefon, auf die Aussage „das dauert mir zu lange“ war, „dann kündigen Sie doch“. Kündigung ist aber erst zum genannten Termin (Anfang September) möglich, weil da die zweijährige Vertragsbindung abläuft, und Internet soll möglichst schnell wieder funktionieren.

Nun geht es um folgende Aussage eines Internetproviders (erstmal irrelevant, welcher, aber ich kann ihn auch nennen):

Wechselvorteil

Du zahlst bis zu 12 Monate keinen Tarifpreis bei uns, wenn Du noch bei einem anderen Anbieter bist.

Wie versteht ihr das? Was würde für einen neu abzuschließenden Vertrag bedeuten?

Viele Grüße
Christa

Servus,

unbedarft und gutgläubig, wie ich bin, würde ich annehmen, dass der neue Vertrag sofort beginnt, die Zahlungspflicht aber erst beginnt, wenn der alte abgelaufen ist.

Andernfalls sehe ich nämlich keinerlei Vorteil.

Eine Nachfrage beim Provider sollte doch möglich sein, odrr?

Gruß
Ralf

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So sehe ich das auch. Zu klären wäre aber, wann die eigentliche Mindestvertragslaufzeit in diesem Fall beginnt - also mit Abschluss oder tatsächlicher Leistungserbringung - also nach Auslaufen des aktuell noch laufenden Vertrages.

Gruß
C.

Hallo Ralf,

das war auch meine Argumentation. Das sah die Dame am Telefon anders, auch nachdem sie ca. 5 Minuten sich mit irgendwem anders noch beraten hat.

Ja, nur schlug die telefonische Nachfrage leider fehl. Weil der Betroffene sich nicht so gut auskennt, bat er mich, anzurufen, und als ich der Dame erneut erklären wollte, warum der Vorteil kein Vorteil ist, wenn er so wie von ihr beschrieben ausgelegt wird, brach die Verbindung ab.

Genauso wie beim ersten Anruf, als ich eine unangenehme Frage stellte. Ich fragte: "Wenn der neue Vertrag unabhängig vom Ablauf des alten Vertrags laufen soll, wann wäre der frühestmögliche Beginn? Und sie: „ja“. :woman_facepalming: Ich: „Ja was? Ich habe gefragt, wann der frühestmögliche …“ Zack, aufgelegt! :open_mouth:

Ich habe ihm geraten, schriftlich anzufragen, nur gestaltet sich das als nicht so einfach. Ich hatte ihm gestern Abend noch eine E-Mail formuliert, in der er verbindlich anfragt, wie das nun auszulegen ist, aber es gibt keine Kontakt-E-Mail-Adresse außer impressum@… Ansonsten wird gerne Wert auf telefonische Beratung gelegt, wahrscheinlich weil das alles so schön unverbindlich ist. :sweat_smile: Die Ernüchterung kommt dann später.

Das ist ein guter Punkt, aber das ist nur dann relevant, wenn es so läuft, wie es mir gestern am Telefon gesagt wurde. Denn wenn der angepriesene Vorteil so ausgelegt wird, wie es ein verständiger Mensch auffasst, dass nämlich die zwei Verträge parallel laufen, der vom neuen Anbieter aber bis zum Ablauf des alten Vertrags kostenlos ist (die Leistung aber dennoch bereitgestellt wird), dann würde die Leistungserbringung zwar kostenfrei sein, aber ab Bereitstellung (wo ich davon ausgehen würde, dass es einige Tage nach Abschluss ist). Dann wäre es auch ok, wenn die Mindestvertragslaufzeit beginnt.

Sollte es tatsächlich so laufen, wie von der Dame gestern am Telefon beschrieben, dass man das jetzt zwar beantragen kann, aber die Leistung erst ab Ablauf des alten Vertrags bereitgestellt wird, dann wäre auch dann erst Vertragsbeginn. Dann ist aber der beschriebene Vorteil keiner, denn warum soll ich mich als Kunde etzt schon für in 7-8 Monaten binden, wenn ich auch Ende August den neuen Anschluss beauftragen könnte? Für wen wäre das ein Vorteil? Für den Provider, weil er jetzt schon weiß, dass er ab September den neuen Kunden an der Angel hat?

Mein Bekannter möchte verständlicherweise nicht bis September warten, dass er wieder Internet im Haus hat. Ich glaube, sowohl Frau als auch Sohn bringen ihn vorher um. :flushed_face:

Ich wollte nur wissen, ob ich die einzige bin, die den beschriebenen Vorteil nur dann als solchen ansieht, wenn der neue Vertrag samt Lieferung quasi sofort beginnt. Und das ist wohl nicht der Fall. Ansonsten kann ich nur hoffen, dass mein Bekannter es heute auf irgendeiner Art und Weise schafft, die Anfrage hinzuschicken (es gäbe noch die Möglichkeit eines Kontaktformulars, dafür könnte aber der Platz ggf. nicht reichen), und sie dann zeitnah in seinem Sinne antworten.

Viele Grüße
Christa

Hallo, vielleicht hilft das weiter - BGH: Vertragslaufzeit für Glasfaseranschluss beginnt bei Vertragsabschluss | heise online

Gruss

Czauderna

Hallo Günter,

danke für den Link. Das Urteil ist mir bekannt, meinem Provider auch. :sweat_smile: Daran hat er sich gehalten, dafür hat er versucht m woanders zu sparen, aber den Zahn habe ich ihm gezogen.

In dem vorliegenden Fall geht es aber gar nicht darum, denn auch bei meinem Bekannten haben sie sich daran gehalten, deswegen laufen die 2 Jahre schon im September aus, obwohl Leistungsbereitstellung erst im Dezember 2025 war. Es geht nur um den neuen Anbieter und dessen angepriesenen Wechselvorteil.

Viele Grüße
Christa

Ich würde mir da erstmal ernsthaft Gedanken machen, ob es nicht sinnvoller ist einen anderen Provider für den neuen Abschluss zu wählen. Wenn der Anbieter schon vor Vertragsabschluss solche Probleme macht, möchte ich gar nicht wissen. was da nach dem Abschluss abgeht. Da ist doch Ärger vorprogrammiert.

Den Anbieter hatten sie schon mal. Das Problem ist halt die Geschwindigkeit. Wie gesagt, Glasfaseranschluss ist im A…, davon abgesehen gibt es dafür auch nur den einen Anbieter, der nicht in der Lage ist, zeitnah einen Techniker vorbeizuschicken, und DSL geht mit max. 50 MBit/s. Wenn man vorher Gigabit-Glasfaser hatte (bevor der Zwangsumzug vom alten zum neuen Glasfaseranbieter stattfand), fällt eine solche Umstellung schon schwer …