Verständnisprob:Haftung bei illeg.Tauschbörsennutz

Hi,
vielleicht kann mir jemand mein Verständnisproblem auflösen und mir die Unterschiede zwischen Fall1 und Fall2 erklären:

1: Internetprovider 2+5 mietet sich beim Leitungsinhaber FernKom einen Netzzugang und vermietet diesen weiter an Werner Gems (WG) der illegalen Inhalt per Filesharing anbietet. Hier haftet offenbar WG für sein Tun selbst.

2: Werner Gems (WG) mietet sich beim Internetprovider 2+5 einen Netzzugang und vermietet diesen ohne Gewinnabsicht gegen Kostenbeteiligung zur Mitbenutzung weiter an Mark Below (MB) der illegalen Inhalt per Filesharing anbietet. Hier haftet offenbar EBENFALLS WG für das Tun seines Mieters.

Verstehe ich nicht. Wieso soll den in einem Fall der tatsächliche Nutzer, in dem anderen Fall aber der Netzanbieter haften? Ich dachte bisher immer, dass volljährige Menschen für sich selbst haften?

Grüße,
J~

Hallo!

1: Internetprovider 2+5 mietet sich beim Leitungsinhaber
FernKom einen Netzzugang und vermietet diesen weiter an Werner
Gems (WG) der illegalen Inhalt per Filesharing anbietet. Hier
haftet offenbar WG für sein Tun selbst.

Richtig!

2: Werner Gems (WG) mietet sich beim Internetprovider 2+5
einen Netzzugang und vermietet diesen ohne Gewinnabsicht gegen
Kostenbeteiligung zur Mitbenutzung weiter an Mark Below (MB)
der illegalen Inhalt per Filesharing anbietet. Hier haftet
offenbar EBENFALLS WG für das Tun seines Mieters.

Auch das ist erstmal richtig. Denn im Internet bewegen wir uns alle mit sog. IP-Adressen, die vom Provider zugewiesen werden und eindeutig nachvollziehbar sind. Und diese IP-Adresse gehört in diesem Fall dem WG. Was er damit macht, oder wer über diese Adresse tatsächlich ins Internet geht, weiss letztendlich nur der Anschlußinhaber. Also haftet erstmal der.

Verstehe ich nicht. Wieso soll den in einem Fall der
tatsächliche Nutzer, in dem anderen Fall aber der Netzanbieter
haften? Ich dachte bisher immer, dass volljährige Menschen für
sich selbst haften?

Fall 1: WG haftet, weil er illegal Dateien hochlädt.
Fall 2: WG haftet, weil jemand illegal Dateien hochlädt (über seinen Anschluß) und er nichts dagegen unternimmt (techn. Schutzmaßnahmen etc.)

Andreas

Hi Andreas,

Auch das ist erstmal richtig. Denn im Internet bewegen wir uns
alle mit sog. IP-Adressen, die vom Provider zugewiesen werden
und eindeutig nachvollziehbar sind. Und diese IP-Adresse
gehört in diesem Fall dem WG.

jain. Die IP „gehören“ ja eigentlich dem Provider der diese temporär an den jeweiligen Benutzer „weiterreicht“. Trotzdem verstehe ich nicht wo hier der Zusammenhang besteht. Wenn ich eine Postadresse spricht Haus besitze und dieses vermiete hafte ich auch nicht dafür wenn mein Mieter mit meinem Haus Illegales tut.

Was er damit macht, oder wer
über diese Adresse tatsächlich ins Internet geht, weiss
letztendlich nur der Anschlußinhaber. Also haftet erstmal der.

Faktisch weiß der Anschlußinhaber WG genauso wenig was sein Mieter macht macht wie auch der Provider es nicht weiß. Ich erkenne immer noch keinen Unterschied…

Fall 1: WG haftet, weil er illegal Dateien hochlädt.
Fall 2: WG haftet, weil jemand illegal Dateien hochlädt (über
seinen Anschluß) und er nichts dagegen unternimmt (techn.
Schutzmaßnahmen etc.)

Der Provider unternimmt ebenfalls nichts gegen die illegale Nutzung, haftet aber nicht. Hmmm…

Grüße,
J~

Hallo,

laut Gericht haftet sogar eine Mutter, die ihren volljährigen Kinder einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, wenn deren Freunde illegales unternehmen.

Glaubst nicht? Mach mal guck mal: http://www.123recht.net/Filesharing—Wenn-Eltern-f%…

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ingrid,

Glaubst nicht?

klar glaube ich das und das ist genau das Problem das ich hier geschildert habe. Nur frage ich mich immer noch unbeantwortet, warum der Anschlußinhaber, nicht aber der Provider haftet.

Außerdem würde ich gerne wissen, wie sich der Anschlußinhaber davon befreien kann Haftung für andere volljährige Personen aufzunehmen.

Grüße,
J~

Moin,

klar glaube ich das und das ist genau das Problem das ich hier
geschildert habe. Nur frage ich mich immer noch unbeantwortet,
warum der Anschlußinhaber, nicht aber der Provider haftet.

Weil es nicht im Einflussbereich des Providers lieget was mit dem Anschluss angestellt wird, wohl aber im Einflussbereich des Anschlussinhabers.

Außerdem würde ich gerne wissen, wie sich der Anschlußinhaber
davon befreien kann Haftung für andere volljährige Personen
aufzunehmen.

Entweder dadurch, dass er niemanden an den Anschluss lässt oder er technische Vorkehrungen trifft das ein Missbrauch des Anschlusses nicht stattfinden kann.
Oder er regelt das vertraglich, dass der Mieter der Leitung sich verpflichtet alle illegalen Nutzungen des Anschlusses zu unterlassen.
So ist es auch in Firmen üblich, die Ihren MA die private Nutzung erlauben.

Gruss Jakob

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Hi Jakob,

danke für deine Antwort.

Weil es nicht im Einflussbereich des Providers lieget was mit
dem Anschluss angestellt wird, wohl aber im Einflussbereich
des Anschlussinhabers.

begreifen werde ich den Unterscheid wohl nicht mehr, denn natürlich könnte der Provider dieselben Vorkehrungen wie WG unternehmen. Naja…

Oder er regelt das vertraglich, dass der Mieter der Leitung
sich verpflichtet alle illegalen Nutzungen des Anschlusses zu
unterlassen.
So ist es auch in Firmen üblich, die Ihren MA die private
Nutzung erlauben.

Gibt es solche Unterlassungeerklärungen auch als Beispiel irgendwo zum anschauen?

Viele Grüße,
J~